Undurchsichtige Strategie des Bundesrates in der Medienpolitik. Gebühren statt Werbung bei der SRG?
20.3248 · Interpellation · 2020-05-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Oktober 2017 versprach Bundesrätin Doris Leuthard im Hinblick auf die Abstimmung zur "No Billag"-Initiative, dass die Gebühreneinnahmen der SRG bei 1,2 Milliarden Franken plafoniert werden sollen und die SRG ein Massnahmenpaket zur Reduktion ihrer Ausgaben vorzulegen habe. Die SRG versprach noch am Abstimmungstag, diese Vorgaben umzusetzen. Diese Massnahmen sollten Marktverzerrungen reduzieren und die SRG verpflichten, sich auf den Kernauftrag zu konzentrieren. Gleichzeitig war es ein erster Schritt in Richtung wettbewerbsfreundlichere Rahmenbedingungen für private Medienunternehmen. Die Plafonierung der SRG-Anteile sollte gemäss Bestätigung des Bundesrats bis mindestens 2022 gelten.
An 16. April 2020 beschloss der Bundesrat jedoch, die Plafonierung der Gebühreneinnahmen für die SRG aufzuheben. Der Anteil der SRG soll neu um 50 Millionen Franken auf 1,25 Milliarden Franken erhöht werden. Währenddessen sollen die über 30 privaten Radio- und TV-Stationen weiterhin 6 Prozent aus dem Gebührentopf erhalten. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
1. Warum nimmt der Bundesrat weitere Marktverzerrungen in Kauf, indem er der SRG neue jährliche Subventionen von 50 Millionen Franken zuspricht, während private Sender weiterhin 6 Prozent erhalten sollen?
2. Aufgrund welchen Finanzplans erfolgte diese Erhöhung? Welche Kriterien waren die Grundlage für die Berechnung der Summe von 50 Millionen Franken?
3. Welche Auflagen oder Absprachen erfolgten mit der SRG rund um diesen Entscheid?
4. Rechnet der Bundesrat in den kommenden Monaten und Jahren mit einer Erholung des Werbemarkts, so dass die Gebührenanteile der SRG wieder gesenkt werden können? Oder ist damit zu rechnen, dass sich der Werbemarkt weiterhin in einer kritischen Lage befindet und der Anteil der SRG an den Gebühreneinnahmen allenfalls sogar weiter erhöht werden könnte?
5. Bedeutet der bundesrätliche Entscheid einen ersten Schritt in Richtung werbefreie SRG? Will die SRG künftig vermehrt auf Sponsoring und Product Placement setzen, während eigentliche TV-Werbung nicht mehr erwünscht ist?
6. Ist die Aussage des Bundesrats vom 25. April 2018 noch aktuell, wo er darauf hinwies, das Wegfallen von Werbemöglichkeiten in den Programmen der SRG würde "den TV-Werbemarkt in der Schweiz schwächen und zu einem Verlust von Wirtschaftspotenzial führen"?
Stellungnahme des Bundesrates
Antwort zur Frage 1
Konzessionierte Veranstalter lokal-regionaler Programme mit Leistungsauftrag erhalten nach Artikel 38 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) einen jährlichen Abgabeanteil. Die Summe der Anteile aller Veranstalter muss laut Artikel 40 Absatz 1 RTVG zwischen 4 und 6 Prozent des Gesamtertrags der Abgabe ausmachen. Im Jahr 2019 erhöhte der Bundesrat den Abgabeanteil der Regionalveranstalter von 67,5 auf 81 Millionen Franken (plus 20 %). Mit 6 Prozent hat der Bundesrat seinen Spielraum allerdings bereits vollständig ausgenützt.
Mit der Erhöhung des Abgabenanteils der SRG um 50 Millionen Franken erhöht sich auch der notwendige Gesamtertrag der Abgabe. Da der Gebührenanteil der Regionalveranstalter sich auf 6 Prozent des notwendigen Gesamtertrags bezieht, steigt mit der Erhöhung des Gebührenanteils der SRG auch der Gebührenanteil der Regionalveranstalter im gleichen Verhältnis. Von einer Marktverzerrung zwischen der SRG und der Lokalveranstalter kann nicht gesprochen werden, da der Leistungsauftrag der SRG nicht mit denjenigen der Lokalveranstalter vergleichbar ist.
Antwort zur Frage 2 und 4
Gemäss Artikel 68a Abs. 1a RTVG ist für die Bestimmung der Höhe der Abgabe der Finanzbedarf für die Programme der SRG und das übrige publizistische Angebot der SRG massgebend. Die Erfüllung des Programmauftrags ist die Ausgangslage für die Erstellung der Finanzplanung der SRG, welche durch das UVEK im Rahmen der Finanzaufsicht zur Kenntnis genommen wird.
In ihrem Antrag auf Erhöhung des Abgabenanteils macht die SRG die negative Entwicklung der Werbeeinnahmen geltend. Bis 2021 wird gegenüber 2018 mit einem Rückgang von 72 Millionen Franken gerechnet, welcher sich im Jahr 2022 noch verschärfen soll. Der Ertragsausfall ist strukturell bedingt und begründet sich in Verschiebungen im Werbemarkt (zunehmende Onlinewerbung, neue Werbefenster), verändertem Nutzungsverhalten (Datenflut, personalisierte Mediennutzung, Marktfragmentierung) und Konkurrenzverhalten. Eine Erholung ist nicht zu erwarten. Mit den Berechnungen der Tarife ab 2023 wird der Bundesrat die Lage dennoch neu beurteilen.
Mit mehreren Sparprogrammen hat die SRG ihre Kosten nachhaltig reduziert, um die Einnahmenverluste der letzten Jahre teilweise zu kompensieren. Trotz der Erhöhung des Abgabeanteils wird die SRG weitere Restrukturierungen vornehmen müssen.
Der Bundesrat ging 2017 davon aus, dass ein Plafond von 1,2 Milliarden Franken für die SRG nötig und gerechtfertigt sei, solange die Werbeeinnahmen stabil bleiben. Mit der Erhöhung des Abgabeanteils um 50 Millionen Franken werden die strukturellen Werbeausfälle teilweise ausgeglichen. Damit soll die SRG ihren Leistungsauftrag in Qualität und Umfang weiterhin erbringen können.
Antwort zur Frage 3
Die Konzession der SRG präzisiert die gesetzlichen Vorgaben des RTVG. Sie umfasst allgemeine Vorgaben (Gemeinwohlverpflichtung, Akzeptanz, Qualität, Dialog mit der Öffentlichkeit), umschreibt die einzelnen Bereiche des publizistischen Angebots (Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Sport), skizziert Querschnittsaufgaben (Innovation, Kulturaustausch, Berücksichtigung junger Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen Sinnesbehinderungen) und definiert das Angebot im Einzelnen. Weitere Vorgaben beziehen sich auf die Produktion und die Zusammenarbeit mit andern Medien oder mediennahen Organisationen, die Berichterstattung und die Organisation der SRG.
Der Bundesratsbeschluss betreffend den Abgabeanteil der SRG basiert auf diesen Grundlagen resp. der zur Leistungserbringung notwendigen finanziellen Mitteln.
Antwort zur Frage 5
Der Bundesrat hält weiterhin am Modell der Mischfinanzierung aus Gebühren und Werbung fest, wofür er sich im Service-Public-Bericht ausdrücklich ausgesprochen hat. Fernsehwerbung ist für die SRG weiterhin der wichtigste kommerzielle Ertrag, auch wenn die Erträge daraus laufend sinken. Sponsoring bildet auf einem tieferen Ertragsniveau ebenfalls einen wichtigen Bestandteil. Produkteplatzierungen und Produktionshilfen setzt die SRG in Eigenproduktionen nur zurückhaltend ein. Der entsprechende kommerzielle Ertrag ist deshalb tief. In eingekauften Produktionen kann die SRG den Einsatz von Produkteplatzierungen nicht beeinflussen.
Antwort zur Frage 6
Auch wenn bei der SRG die Werbeumsätze sinken, spielen diese für den TV-Werbemarkt Schweiz immer noch eine wichtige Rolle.
Antwort des Bundesrates.