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Corona-Krise. Das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss mehr denn je den Bedürfnissen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger dienen

20.3272 · Motion · 2020-05-05

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Gesetzgeber Entwürfe vorzulegen, die Folgendes vorsehen:

1. die Streichung des Beitrags von 1,3 Milliarden an die EU;

2. deutliche Einsparungen bei den für das Ausland bestimmten Beiträgen;

3. deutliche Einsparungen bei den Ausgaben im Asylbereich;

4. deutliche Einsparungen bei den Sozialausgaben, die auf ausländische Personen (auch aus den EU-Staaten) zurückzuführen sind.

Begründung

Die von der Coronapandemie verursachte Wirtschaftskrise wird sich unweigerlich negativ auf die Finanzen der öffentlichen Hand auswirken.

Es versteht sich von selbst, dass das Geld der Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Bedürfnisse der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und der Schweizer Wirtschaft eingesetzt werden muss.

Folglich sind bestimmte Ausgaben drastisch zu verringern: so die Beträge ans Ausland, in erster Linie der Kohäsionsbeitrag an die EU, die Asylausgaben, die Sozialausgaben für Ausländerinnen und Ausländer. Was Letztere betrifft, so ist daran zu erinnern, dass das institutionelle Rahmenabkommen, wenn es einmal unterschrieben ist, zweifelsfrei die Unionsbürgerrichtlinie mit sich brächte. Damit wäre es faktisch nicht mehr möglich, EU-Bürgerinnen und -Bürger aus der Schweiz auszuweisen, selbst dann nicht, wenn sie Sozialhilfe beziehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament hat in der ausserordentlichen Session Kredite im Umfang von rund 57 Milliarden Franken zur Bewältigung der Covid-19-Krise in der Schweiz bewilligt. Als stark vernetztes und exportorientiertes Land hat die Schweiz auch ein unmittelbares Interesse an einer nachhaltigen Eindämmung der Pandemie, einer raschen Erholung der Weltwirtschaft und einer stabilen internationalen Ordnung.

2019 hatdas Parlament den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten genehmigt, jedoch festgehalten, dass Verpflichtungen auf der Grundlage dieser Rahmenkredite nicht eingegangen werden können, "wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt" (BBI 2020 757 und 759). Entsprechend sind die im Voranschlag und im Finanzplan budgetierten Mittel gesperrt. Mit dem Beitrag würden auch die Gesundheitssysteme in den Partnerländern gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Investitionen in die Sicherheit, Stabilität und den Wohlstand in Europa liegen - gerade angesichts der grossen sozioökonomischen Auswirkungen der Krise - auch im Interesse der Schweiz.

Das Parlament berät dieses Jahr die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2021-2024. Angesichts der existenziellen Bedrohung der Bevölkerung in Entwicklungsländern durch die Covid-19-Krise liegt eine starke IZA und ein handlungsfähiges multilaterales System im Interesse der Schweiz. Es gilt, zur Abfederung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Auswirkungen der Krise beizutragen und die notwendigen Grundvoraussetzungen für die Erholung, die Prävention künftiger Epidemien, die nachhaltige Entwicklung sowie die Förderung von Frieden und Menschenrechten zu unterstützen. Ohne wirkungsvolle Massnahmen vor Ort steigt das Risiko für Unruhen, irreguläre Migration und Flucht.

Im Asylbereich geht der grösste Teil der Bundessubventionen - rund 1 Milliarde Franken pro Jahr - an die Kantone zur Entschädigung ihrer Kosten für die Aufnahme und die Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen. Eine Senkung dieser Beiträge würde lediglich zu einer Lastenverschiebung von Bund zu den Kantonen führen. Die Covid-19 bedingten sehr tiefen Asylgesuchszahlen führen automatisch zu Entlastungen im Asylbereich. Der Bundesrat erwartet im Voranschlag 2021 Minderausgaben von gut 140 Millionen Franken, wovon lediglich ein Teil direkt auf die Covid-19-Krise zurückzuführen ist.

Die Ansprüche ausländischer Staatsangehöriger auf Sozialversicherungsleistungen beruhen grösstenteils auf Abkommen und zum Teil auf Bundesgesetzen. Die Sozialversicherungsansprüche sind unabhängig von den Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19. Eine wesentliche Änderung könnte nur durch die Anpassung der internationalen Abkommen herbeigeführt werden und würde zu einer Benachteiligung von Auslandschweizerinnen und -schweizern führen. Im Rahmen der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens führt der Sozialhilfebezug bei gewissen Personenkategorien zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Auch bei Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörigen kann der Bezug von Sozialhilfe dieselbe Folge haben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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