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20.3287 · Motion · 2020-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) so anzupassen, dass ein weiterer Kapazitätsausbau zur Abfertigung von Flügen an Landesflughäfen Basel-Mulhouse, Genf und Zürich unzulässig ist. Bis der durch die Schweizer Flugverkehr verursachte CO2-Austoss ein Drittel des Ausstosses des Referenzjahres 2018 beträgt, sollen keine Ausbauten wie beispielsweise Verlängerungen oder Neubau von Pisten und Neubau von Terminals vorgenommen werden.

Begründung

Der Flugverkehr gehört zu den grössten Verursachern von Treibhausgasen und weist eine hohe Wachstumsrate auf. Im Jahr 2018 wurde durch in der Schweiz getanktes Kerosin total 5,74 Tonnen CO2 emittiert. Hinzu kommt die Klimawirkung der Kondensstreifen und der daraus entstehenden Zirruswolken, welche als gravierend eingeschätzt werden müssen. Gleichzeitig ist es das erklärte Ziel des Bundesrates, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null abzusenken. Obwohl der Flugverkehr aus dem Pariser-Abkommen ausgeklammert ist, zeigt gerade das wegweisende Heathrow-Urteil, dass die Steigerung der Flugkapazitäten unvereinbar mit Klimaschutzmassnahmen sind. Die Luftfahrtpolitik des Bundesrates soll im Einklang mit der allgemeinen Stossrichtung und den Zielen des Weltklimaabkommens von Paris (COP21) stehen. Das Erreichen dieser Ziele ist nur realistisch, wenn ein weiteres Wachstum im Flugsektor verhindert wird. Im neuesten Sachplan hält der Bundesrat selbst fest, dass massive Schwächen im Umweltbereich bestehen. Für alle drei Landesflughäfen bestehen konkrete Ausbaupläne. Angesichts der erwähnten Ergebnisse der Wissenschaft ist es notwendig diesen ökologischen Unsinn zu stoppen. Ein Moratorium beim Ausbau von Flughafenkapazitäten wäre ein klares Signal an die Bevölkerung, Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften, dass die künftige Entwicklung des Verkehrs in der Schweiz auf klimaverträgliche Art und Weise erfolgen muss.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrtinfrastruktur. Der Bundesrat hat den überarbeiteten Konzeptteil des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) im Februar 2020 genehmigt, die Objektblätter für die Flughäfen Zürich und Genf in den Jahren 2017 und 2018. Sie sind politisch breit abgestimmt mit den Standortkantonen und geben den Entwicklungsrahmen verbindlich vor.

Der Bundesrat verfolgt im SIL primär die Optimierung der bestehenden Anlagen, der Flugsicherung sowie der Flugverfahren und keinen Ausbau der aviatischen Infrastruktur. Die Objektblätter ermöglichen zwar verschiedene betriebliche und bauliche Anpassungen, diese dienen aber zu einem grossen Teil der Erhöhung der Sicherheit. Entscheidende Kapazitätssteigerungen sind damit nicht möglich. Dazu bräuchte es Ausbauten wie beispielsweise zusätzliche Pisten, was für den Bundesrat derzeit kein Thema ist.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Luftfahrt wie alle Wirtschaftsbereiche ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten muss. Entsprechend der globalen Natur des Luftverkehrs sind Fortschritte beim Klimaschutz nach der Stossrichtung des Bundesrates nicht durch Entwicklungsverbote bei der Infrastruktur, sondern über ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft zu erreichen. Dazu werden technische und operationelle Massnahmen sowie die Förderung nachhaltiger Treibstoffe angestrebt. Bei den so genannten marktbasierten Massnahmen steht das globale Carbon Offsetting and Reduction Scheme (CORSIA) der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO im Vordergrund. Weiter ist der schweizerische Luftverkehr seit dem 1. Januar 2020 in das mit dem europäischen Emissionshandelssystem verknüpfte schweizerische Emissionshandelssystem eingebunden. Dieses deckt Flüge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums EWR und der Schweiz ab. Auf nationaler Ebene will das Parlament im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes eine Flugticketabgabe und eine Abgabe Allgemeine Luftfahrt einführen. Diese Massnahmen führen insgesamt zu einer Verteuerung der Flugpreise, was die Nachfrage und damit den Schadstoffausstoss dämpfen kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.