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20.3292 · Interpellation · 2020-05-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Durch die Verschlechterung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten ist bekannt, dass dem Gesundheitswesen unnötige, zusätzliche Kosten z.B. für die Beschaffung von Ersatzmedikamenten oder Folgekosten durch schlechtere Therapie erwachsen:

1. Wie hoch sind die Folgekosten durch Beschaffung von Ersatzmedikamenten für die Spitäler, Apotheker, Ärzte oder betroffenen Pharmafirmen? Wurde dies erhoben für jene Medikamente, die heute fehlen? Wurde dies mindestens plausibilisiert?

2. Wie hoch sind die Folgekosten für eine Therapieumstellung, durch notwendige Arztbesuche oder Nebenwirkungen für die Patienten? Wurde dies erhoben?

3. Wie hoch sind die Aufwände für Apotheker, wenn sie Medikament beschaffen müssen, die sich nicht normal bestellen lassen? Kommt dies vor? Wie oft? Welche Auswirkungen hat dies auf das System?

4. Wie hoch sind die Folgekosten durch Fehltherapie, wenn z.B. ein Patient aufgrund der Umstellung eine falsche Dosis nimmt? Gibt es hierzu verlässliche Zahlen? Wie sind die Erfahrungen in Deutschland?

5. Wie hoch sind die Folgekosten zusätzlicher Hospitalisationen durch fehlende Medikamente, Fehlmedikation oder falsche Dosierung? Gibt es hierzu Erhebungen und Zahlen?

6. Wie viele Patienten mussten ihre Medikamente im letzten Jahr aufgrund fehlender Medikamente umstellen?

7. Wie wirkt sich dies auf die Behandlungsqualität aus? Gibt es hierzu Erkenntnisse?

8. Wenn die 15 wichtigsten Medikamente 20 Prozent teurer wären, wie hoch wäre der Einfluss auf die Kosten im gesamten Gesundheitssystem, das ja 83 Milliarden pro Jahr verschlingt?

9. Was passiert, wenn der Medikamentenpreis sinkt? Ist dann die Belieferung von Medikamenten in die Schweiz attraktiver?

10. Welche Faktoren müssen stimmen, damit die Schweiz sehr attraktiv ist für eine Belieferung mit Medikamenten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2./3. In der Schweiz sind die privaten Akteure sowie die Kantone für eine gesicherte Arzneimittelversorgung in normalen Lagen verantwortlich. Der Bund ist nur für die Vorratshaltung in schweren wirtschaftlichen Mangellagen zuständig. Dem Bundesrat liegen daher keine verlässlichen Daten über die ökonomischen Auswirkungen von Versorgungsengpässen auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten vor. Der Mehraufwand bei der Arzneimittelbeschaffung durch die Leistungserbringer kann für die Spitäler grob geschätzt werden und dürfte zwischen 7 bis 15 Millionen Franken pro Jahr betragen. Der zusätzliche Aufwand bei anderen Leistungserbringern und Akteuren der Distributionskette ist nicht bekannt. Auch die Abklärungen der Verwaltung im Rahmen des Berichts zur aktuellen Versorgungssicherheit (vgl. Motion SGK-S 20.3166, "Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen") konnten diese Lücke nicht schliessen.

4. Es gibt keine Schätzungen zu den Folgekosten von Dosierungsfehlern, die bei Abgabe oder Anwendung von Arzneimitteln durch eine Pflegefachperson oder bei selbstständiger Einnahme von Medikamenten durch die Patientinnen und Patienten entstehen können. 90 Prozent der Teilnehmenden an einer 2018 von der European Association of Hospital Pharmacists durchgeführten Umfrage sind der Ansicht, dass Arzneimittelknappheit ein Problem bei der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten darstellt. Das gilt auch für Deutschland.

5. Es gibt auch keine Schätzungen zu den Folgekosten von Hospitalisierungen durch Medikationsprobleme. Laut Schätzungen internationaler Studien sind 3,5 Prozent der notfallmässigen Spitaleinweisungen auf Medikationsprobleme zurückzuführen.

6. Dem Bundesrat liegen keine Zahlen zur Anzahl betroffener Patientinnen und Patienten vor. Der Schweizerische Verein der Amts- und Spitalapotheker analysierte die Situation in Schweizer Spitälern in den Jahren 2014 und 2015. Im Mittel wurden 126 (2014) bzw. 120 (2015) Lieferengpässe von Medikamenten pro Spital dokumentiert, wobei es zwischen den einzelnen Kliniken grosse Abweichungen gab. Die Lieferengpässe über alle Spitäler dauerten durchschnittlich 61 Tage (2014) bzw. 54 Tage (2015).

7. Eine in der Schweiz durchgeführte Studie hat gezeigt, dass 12 Prozent der Patientinnen und Patienten während ihres Spitalaufenthalts ein oder mehrere unerwünschte Ereignisse erlitten. Rund 2 Prozent dieser Ereignisse stehen mit der Medikation in Zusammenhang. Laut Schätzungen einer weiteren Studie tritt bei 8-15 Prozent der Patientinnen und Patienten ein arzneimittelbedingtes unerwünschtes Ereignis auf. Die von der European Association of Hospital Pharmacists durchgeführte Umfrage zeigt, dass Arzneimittelknappheit zu Behandlungsabbrüchen, Medikationsfehlern, suboptimaler Behandlung und selten zum Tod führt. Jedoch ist der Anteil arzneimittelbedingter unerwünschter Ereignisse in Zusammenhang mit Lagerausfällen nicht bekannt.

8. 2018 betrugen die Arzneimittelkosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) insgesamt rund 7 Milliarden Franken. Im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im selben Jahr Einsparungen in Höhe von 122 Millionen Franken erzielt, wobei rund 450 Wirkstoffe überprüft wurden. Unter Berücksichtigung der Daten eines grossen Versicherers auch aus dem Jahr 2018 würde eine Erhöhung der Preise der Arzneimittel mit den 15 am meisten zu Lasten der OKP verschriebenen Wirkstoffen um 20 Prozent geschätzte Mehrkosten in Höhe von gut 100 Millionen Franken pro Jahr verursachen.

9. Für das konforme Inverkehrbringen eines Arzneimittels muss bei Swissmedic eine Zulassung beantragt werden. Anschliessend prüft das BAG, ob die Bedingungen für eine Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) erfüllt sind und legt dabei auch den Preis fest, zu dem ein Arzneimittel maximal vergütet wird. Die Zulassungsinhaberin stellt die Kosten der Vermarktung den potenziellen Einnahmen gegenüber. Niedrige bzw. sinkende Vergütungspreise können dazu führen, dass Produkte nicht zur Zulassung gebracht, nicht zur Aufnahme in die SL angemeldet, aus der SL gestrichen oder vom Markt zurückgezogen werden. Das BAG achtet insbesondere bei der Überprüfung von bereits in der SL gelisteten Produkten auf die Versorgungssicherheit. Ist diese gefährdet, kann es für betroffene Arzneimittel ausnahmsweise auf eine Preissenkung verzichten oder eine Preiserhöhung gewähren.

10. Zu den Schlüsselfaktoren gehören ein einfacher Marktzugang und eine von den beteiligten als fair empfundene Preisfestsetzung. In seiner Antwort zur Interpellation Schneeberger 20.3194, "Wie können die Rahmenbedingung für Medikamente verbessert werden um die Versorgungssicherheit mit Medikamenten zu gewährleisten?", verweist der Bundesrat auf die verschiedenen Massnahmen, die er im Rahmen des Masterplans zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie seit 2013 für einen attraktiveren Standort Schweiz ergriffen hat. Darin führt er weiter aus, dass er zum einen das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt hat, einen neuen Masterplan für die Jahre 2020-2025 zu erarbeiten. Zum anderen soll der bereits erwähnte Bericht der Verwaltung zur Versorgungssicherheit Stossrichtungen für weitere Massnahmen aufzeigen.

Antwort des Bundesrates.