Nachhaltige Waldwirtschaft. Förderung der Schutzfunktion des Waldes für Mensch und Klima durch regionale Nutzung von Holz als Wärmeträger
20.3294 · Motion · 2020-05-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Durch die Förderung des nachhaltigen Waldbaus in steilen und schlecht erschlossenen Waldstücken und der regionalen Holznutzung in Wärmeverbünden wird die Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials gesteigert und die Schutzfunktion des Waldes für Mensch und Klima aufrechterhalten. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die regionale Nutzung von Holz zu fördern. Zu diesem Zweck soll der Kredit A231.0327 des Bundesamtes für Umwelt aufgestockt werden zur Förderung
1. eines nachhaltigen Waldbaus, insbesondere in steilen und schlecht erschlossenen Waldstücken.
2. von institutionell als auch von Privatpersonen betriebenen, regionalen Wärmeverbünden mit Holz.
Begründung
Die Schutzfunktion des Waldes für Mensch und Klima ist heute wichtiger denn je. Gleichzeitig ist die regionale Waldnutzung durch makroökonomische Entwicklungen gefährdet. Aus diesem Grund sind Massnahmen zur Förderung der nachhaltigen, regionalen Waldwirtschaft erforderlich.
Die Waldpolitik 2020 zeigt die Wichtigkeit einer nachhaltigen Waldwirtschaft auf. Da aber seit Jahrzehnten insbesondere in Gebirgsregionen weniger Holz genutzt wird als nachwächst, wird das Potenzial der erneuerbaren Ressource Holz nicht ausgeschöpft. Als ein Ziel der Waldpolitik 2020 wurde deshalb die Ausschöpfung des nachhaltig nutzbaren Holznutzungspotenzials formuliert. Zur Steigerung der Holznachfrage soll der Bund die Bevölkerung sowie die institutionellen Endverbraucher für die Vorteile von Holz als Energieträger sensibilisieren.
Der Zwischenbericht zur Umsetzung der Waldpolitik 2020 zeigt aber auf, dass beim Ziel der Ausschöpfung des nachhaltig nutzbaren Holznutzungspotenzials Nachholbedarf besteht. Auch in der Staatsrechnung 2018 wird festgehalten, dass das Ziel zur Holznutzung nicht erreicht werden konnte. Da die Holznutzung unter dem im Rechnungsjahr angestrebten Zielwert liegt, soll gemäss BAFU die zu optimistische Planung dem aktuellen Marktumfeld angepasst werden.
Demgegenüber ermöglicht die Förderung von Wärmeverbünden mit Holz und die Förderung des nachhaltigen Waldbaus in schwierigem Gelände das Erreichen der Ziele im Bereich Holznutzung auch bei einem ungünstigen Marktumfeld und verhindert, dass eine wertvolle erneuerbare Ressource brach liegt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Ausschöpfen des Potenzials an nachhaltig nutzbarem Holz ist ein wesentliches Ziel der Waldpolitik 2020 sowie der Ressourcenpolitik Holz und leistet einen wichtigen Beitrag an die Klima- und Energiepolitik. Die Ressourcenpolitik zielt auf die Förderung der stofflichen und weiteren holzbasierten Produkte, aber auch der energetischen Nutzung ab. Die Verwendung von Holz als Energie- und Wärmeträger nimmt laufend zu, jene der stofflichen Nutzung ist seit fünf Jahren relativ konstant.
Zu 1) Der Bund fördert zusammen mit den Kantonen im Rahmen der Programmvereinbarung Wald einen nachhaltigen Waldbau mittels der Waldbewirtschaftung, insbesondere auch in Gebirgswäldern (vgl. Art. 37, 37a, 38 und 38a des Bundesgesetzes über den Wald; WaG; SR 921.0). Der Bund unterstützt dabei in erster Linie entsprechende Leistungen des Waldes wie beispielsweise die Schutzwaldpflege zum Schutz vor Naturgefahren oder die Jungwaldpflege zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel. Jedoch fällt im Zuge dieser Massnahmen meist auch Holz an. Seit der Ergänzung des Waldgesetzes im Jahr 2017 fördert der Bund die Anpassung und Wiederinstandstellung der Walderschliessung auch ausserhalb des Schutzwaldes. Der Bund schafft damit Rahmenbedingungen, um eine effiziente sowie nachhaltige Waldpflege und -bewirtschaftung auch in steilen und schlecht erschlossenen Gebieten zu erhalten bzw. ermöglichen. Die entsprechenden Mittel für die Programmperiode 2020-2024 wurden gerade erst mit den Kantonen vereinbart und befinden sich in der Umsetzung. Der Bund beteiligt sich aber gemäss geltendem Waldgesetz nicht an der direkten Bereitstellung von Holz aus dem Wald, sondern an der Förderung des Absatzes und der Unterstützung von innovativen Projekten im Rahmen der Ressourcenpolitik Holz (vgl. Art. 34a WaG).
Zu 2) Die Förderung der Wärmeverbünde aus Holz wird heute durch die Kantone gewährt. Sie können im Rahmen des Gebäudeprogramms vom Bund und von den Kantonen sowohl den Neubau als auch die Erweiterung von Wärmenetzen und Wärmeerzeugungsanlagen fördern (vgl. Art 34 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen; CO2-Gesetz; SR 641.71). Zudem können im Rahmen der Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Brennstoffe auch biogene Fernwärmenetze, welche bestimmte Anforderungen erfüllen, beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Kompensationsprojekt angemeldet werden (vgl. Art. 7 und 27ff. CO2-Gesetz). Erzielte zusätzliche Emissionsreduktionen werden bescheinigt und können an die Kompensationspflichtigen veräussert werden; was zu einer indirekten Förderung von Holzfernwärmenetzen führt. Die Bundesverwaltung arbeitet zudem zurzeit an der Umsetzung der Motion von Siebenthal (19.3277) "Holzenergiepotenzial ausschöpfen". Dabei werden auch die Hemmnisse für die Nutzung der Holzenergie und entsprechende Lösungsvorschläge analysiert.
Ressourceneffizient und volkswirtschaftlich wünschbar wären insbesondere Nutzungskaskaden, die vor einer energetischen eine stoffliche Nutzung vorsehen. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass in der Schweiz einzelne Verarbeitungsbereiche für eine lückenlose Kaskade fehlen. Entsprechend diesem Handlungsbedarf in der einheimischen Holzversorgung, -verarbeitung und -verwendung zielen die Massnahmen des Bundes in Abstimmung mit den Kantonen und weiteren Akteuren darauf ab, die Förderung einer integralen und möglichst hochwertigen Verwendung der Ressource Holz anzustreben.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.