20.331 · Standesinitiative · 2020-09-15
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der Bund wird aufgefordert, sich hinsichtlich Ertragsausfälle, die die Spitäler durch das bundesrätliche Verbot vom 16. März 2020 für sämtliche nicht dringend angezeigten medizinischen Eingriffe und Therapien verzeichneten, zu beteiligen.
Begründung
Am 16. März 2020 verbot der Bundesrat in der COVID-19-Verordnung den Spitälern und Kliniken, nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien vorzunehmen. Zusammen mit der Pflicht, gewisse Vorhalteleistungen zu erbringen, hatte dieses Verbot notwendigerweise Ertragsausfälle und Mehrkosten insbesondere bei Akutspitälern zur Folge, auch bei den Spitälern Schaffhausen und der Privatklinik Belair. Der verursache Gesamtschaden, welcher zu einem wesentlichen Teil auf die Ertragsausfälle aufgrund des Behandlungs- und Operationsverbots zurückzuführen ist, kann zur Zeit noch nicht abschliessend quantifiziert werden. Ein Teil der Ausfälle kann sicherlich wieder aufgeholt werden, aber die Jahresabschlüsse der Spitäler werden in jedem Fall deutlich belastet werden.
Am 24. Juni 2020 erklärte Bundesrat Alain Berset an einer Medienkonferenz, dass sich der Bund nicht an diesen Kosten beteiligen wolle, dies sei Sache der Kantone. Die einzureichende Standesinitiative will dies ändern und dafür sorgen, dass sich der Bund nicht aus der Verantwortung stiehlt. Entsprechend sind auch in anderen Kantonen solche Standesinitiativen geplant.
Die Kompensation sollte vom Bund via die Gesundheitsdirektorenkonferenz mit den Kantonen und den Krankenkassen koordiniert werden, um kantonale Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Bei der - einheitlichen - Bemessung des Schadens könnte zum Beispiel auf den EBITDAR (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) der vergangenen Jahre im Vergleich zum Abschluss 2020 abgestellt werden. Die Politik hat dann zu entscheiden, welcher Anteil des so ermittelten Schadens übernommen werden soll.