Die für die Absatzförderung von Schweizer Wein zur Verfügung stehenden Finanzmittel sicherstellen und erhöhen
20.3315 · Motion · 2020-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die für die Absatzförderung von Schweizer Wein zur Verfügung stehenden Finanzmittel sicherstellen und erhöhen
Begründung
Die Covid-19-Krise hat Auswirkungen auf die gesamte Marktwirtschaft und verursacht schwerwiegende Probleme, auch in der Weinwirtschaft. Während die Nachfrage nach bestimmten Produkten steigt, sinkt sie für andere. Die Schliessung der für die Weinwirtschaft wichtigsten Verkaufskanäle hat die Branche mit voller Härte getroffen und stürzt sie in eine Krisensituation von beispiellosem Ausmass. Auch nach einer Lockerung der Massnahmen werden die in der Covid-19-Krise erlittenen Verluste nicht kompensiert werden können. Und auch eine Wiederöffnung der Verkaufskanäle wird nicht eine Rückkehr zur normalen Situation bedeuten. Die unverkauften Lagerbestände zusammen mit den kolossalen Einkommensverlusten könnten 2020 zu einem drastischen Produktionsrückgang führen. Die Weintanks werden voll bleiben und die Kapazitäten für die Einkellerung werden fehlen. Unterstützungsmassnahmen sind für die Branche überlebenswichtig. Dringend notwendig ist eine engagierte und gross angelegte Absatzförderung für Schweizer Wein. Nur so können vor der nächsten Weinlese Marktanteile in der Schweiz und im Ausland zurückgewonnen werden. Es muss also rasch gehandelt werden. Die Unterstützung der Absatzförderung ist für den Erhalt des Absatzes der Weine unserer Produzentinnen und Produzenten von zentraler Bedeutung. 2019 haben sich die Schweizer Weinbetriebe - die Produzentinnen und Produzenten sowie die Einkellerinnen und Einkellerer - im Umfang von 9,1 Millionen Franken an der Absatzförderung für Schweizer Wein beteiligt (Allgemeinverbindlicherklärung). Vor dem Hintergrund dessen, was in der Schweizer Wirtschaft zurzeit vor sich geht, ist es offensichtlich, dass diese Beteiligung 2020 unmöglich und 2021 nur äusserst schwierig zu erreichen sein wird, denn in jedem Unternehmen wird die Zahlung der Löhne und der Betriebskosten oberste Priorität haben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket erlassen, um die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie abzufedern. Ziel dieser Massnahmen ist, Entlassungen zu vermeiden und Arbeitsplätze damit zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbstständigerwerbende zu unterstützen.
Sie gelten auch für die Landwirtschaft und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Betriebe kurzfristig über ausreichend Liquidität verfügen. Auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes haben die landwirtschaftlichen Betriebe ausserdem Zugang zu spezifischen Betriebshilfedarlehen. Darüber hinaus können die Kantone erwägen, für die Rückzahlung ausstehender Darlehen (Investitionskredite und Betriebshilfen) einen Aufschub zu gewähren. Um die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich zu verbessern, wurde zudem beschlossen, die Akontozahlungen der Direktzahlungen früher auszurichten.
Die Vermarktung der Schweizer Weine ist jedoch auf die unternehmerische Initiative der Akteure der Branche angewiesen. Der Bund unterstützt subsidiär die Finanzierung von Massnahmen der Wein-Branche zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte bis maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Zu diesem Zweck wurde für das Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von rund 3 Millionen Franken gesprochen. Angesichts der harten Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt wurde für 2020 bereits 1 zusätzliche Million Franken für die noch stärkere Förderung der Schweizer Weine insbesondere bei den Grossverteilern und im Horeca-Sektor gewährt. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 die Verordnung über die ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein verabschiedet (COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein, SR 916.141), die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Gestützt auf diese Verordnung sollen 10 Millionen Franken für die Deklassierung von Wein eingesetzt werden. Das Parlament hat den dazu nötigen Nachtragskredit am 4. Juni 2020 gutgeheissen. Die gewährte Finanzhilfe stellt eine Marktentlastungsmassnahme dar. Für jeden Liter deklassierten AOC-Wein, der hauptsächlich in der Nahrungsmittelindustrie Verwendung findet, wird ein Bundesbeitrag von maximal 2 Franken gewährt. Die Massnahme trägt zur Stabilisierung des Markts bei, der einen Absatzrückgang erlitten hat, und stützt den Traubenpreis für die Ernte 2020. Eine zusätzliche Unterstützung der Weinwirtschaft in Sachen Absatzförderung würde zu einer Ungleichbehandlung zwischen der Weinwirtschaft und den anderen landwirtschaftlichen Sektoren führen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.