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20.3343 · Interpellation · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ziel des Bundesrates ist es, dass das Parlament nach der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über Tabakprodukte das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) ratifiziert. Der Bundesrat ist offenbar der Ansicht, dass der von der WHO in Bezug auf Tabakprodukte und andere nikotinhaltige Produkte eingeschlagene Weg derjenige ist, dem es zu folgen gilt.

Die WHO wurde jedoch kürzlich in eine Kontroverse verwickelt, nachdem sie im Januar 2020 eine Reihe von Fragen und Antworten veröffentlicht hatte, die starke Warnungen betreffend elektronische Zigaretten enthielten. Eine Position, die von einem Teil der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Präventionsspezialisten als inakzeptabel und befangen angesehen wird.

Unter dem Druck der Kritiker, die einen innovativeren Ansatz zur Risikoreduktion forderten, überarbeitete die WHO im Stillen ihre Fragen und Antworten, welche zuvor im Zuge der Veröffentlichung des ersten Entwurfs noch breit kommuniziert wurden.

Die Schweiz war schon immer ein Vorreiter bei der Schadensminderung in Belangen der öffentlichen Gesundheit. Auf eine Anfrage der SGK-S erklärte der Bundesrat, dass "die Risiken, die mit E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen verbunden sind, für Raucherinnen und Raucher im Vergleich zum Zigarettenrauch höchstwahrscheinlich geringer sind als jene von herkömmlichen Zigaretten."

1. Wenn die Schweiz das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) ratifizieren würde, in welchem Umfang würde der Bundesrat auf einer Umsetzung einer wirklichen Politik der Schadensminderung im Bereich des Tabak- und Nikotinkonsums bestehen? Dies insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuartiger Produkte.

2. Wie beurteilt der Bundesrat die jüngsten Publikationen der WHO betreffend elektronische Zigaretten sowie die daraus resultierende Kontroverse?

3. Hält der Bundesrat dies für die richtige Position angesichts von neuen Produktekategorien, deren Potenzial zur Schadensminderung zunehmend anerkannt wird?

4. Wie könnte nach Ansicht des Bundesrates die Schadensminderung im neuen Tabakproduktegesetz besser berücksichtigt werden und sich die Schweiz somit als Vorreiterin in diesem Bereich positionieren?

5. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die derzeitige Haltung der WHO gegenüber neuartigen Tabak- und Nikotinprodukten mit einem Ansatz der Schadensminderung vereinbar ist?

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 5. Das Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) ist am 27. Februar 2005 und damit vor der breiten Verfügbarkeit elektronischer Zigaretten in Kraft getreten. Seither wurden Empfehlungen zum Umgang mit diesen Produkten erarbeitet. Sie erlauben den Mitgliedstaaten auf ihre Situation angepasste Massnahmen der Schadensminderung zu ergreifen. Die Schweiz hat das Rahmenübereinkommen bislang noch nicht ratifiziert. Sollte die Schweiz dieses ratifizieren, würde sie dies nicht daran hindern, evidenzbasierte Massnahmen im Bereich der Schadensminderung zu entwickeln.

In der Schweiz hat sich der Bundesrat in seiner Nationalen Strategie Sucht 2017-2024 und dem dazugehörigen Massnahmenplan zum Ziel gesetzt, den im Bereich der illegalen Drogen erfolgreich angewandten Ansatz der Schadensminderung wo sinnvoll und nötig auf andere Suchtformen auszuweiten. Die vormalige Eidgenössische Kommission für Tabakprävention kommt in einem Positionspapier von 2019 zum Schluss, dass elektronische Zigaretten allenfalls zur Reduktion der Folgeschäden bei stark abhängigen Rauchern zur Schadensminderung eingesetzt werden könnten. Eine breite Förderung neuer Produkte ist nicht angezeigt, da vermehrt Jugendliche nikotinabhängig oder Ex-Rauchende rückfällig werden könnten.

Der Bundesrat hat diese Ausführungen in seinem zweiten Gesetzesentwurf für ein neues Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBI 2019 999), der zurzeit im Parlament diskutiert wird, bereits berücksichtigt, indem er vorschlägt, die Vermarktung von elektronischen Zigaretten zu erlauben und gleichzeitig bestimmte Vorschriften wie das Verbot der Abgabe an Minderjährige vorzusehen.

2 und 3. Der Bundesrat ist sich der Diskussionen um die elektronischen Zigaretten bewusst. In seinem Bericht über "Alternativprodukte: Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit" in Antwort auf die Frage der SGK-S vom 19. Februar 2019 hat er dazu Stellung genommen. Er hält fest, dass "die Risiken, die mit elektronischen Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen verbunden sind, für Raucherinnen und Raucher und im Vergleich zum Zigarettenrauch höchstwahrscheinlich geringer sind als jene von herkömmlichen Zigaretten." Der Bundesrat teilt allerdings die Feststellung der WHO, dass im Bereich der elektronischen Zigaretten noch viele Fragen offen sind, insbesondere bezüglich deren Langzeitrisiken oder solchen, die sich aufgrund eines unsachgemässen Gebrauchs ergeben. Der Bundesrat verfolgt daher laufend die wissenschaftliche Entwicklung in diesem Bereich. Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Frehner (18.3780) erwähnt, läuft derzeit eine Studie des Berner Instituts für Hausarztmedizin (BIHAM), die weitere Aufschlüsse über den Nutzen, die Sicherheit und die Toxikologie von elektronischen Zigaretten als Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung liefern kann.

4. Wie in der Botschaft zum TabPG ausgeführt, will er mit der Legalisierung elektronischer Zigaretten weniger schädliche Produkte zugänglich machen. Die Schweiz folgt damit einem Kurs, der auch in den umliegenden Ländern verfolgt wird. Elektronische Zigaretten werden erlaubt, es werden jedoch Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften vorgegeben, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen aber auch der Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellen sollen. Zudem sind für elektronische Zigaretten angepasste Text-Warnhinweise vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.