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20.3349 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In vielen Teilen der Welt werden Lebensmittel aufgrund der Corona-Krise teuer. Die Preise für Reis und Weizen, die einen Drittel der Kalorien der Welt ausmachen, sind an den globalen Terminmärkten trotz voller Lagerbestände deutlich gestiegen. So hat der Weizenpreis im März an der Chicagoer Börse um 8 Prozent zugelegt. Das ist problematisch für importabhängige Entwicklungsländer, wo die Haushalte einen Grossteil ihres Budgets für Grundnahrungsmittel ausgeben. So ist bspw. in Nigeria der Preis für Reis Ende März innert wenigen Tagen um 30 Prozent gestiegen. Laut Bloomberg wird erwartet, dass die hohen Preise die Armen besonders hart treffen werden. So geht man von einer Verdoppelung der weltweit 800 Millionen Unterernährten aus. Wahrscheinliche werden mehr Menschen an Hunger als an Corona sterben. Die Schweiz ist gut versorgt, weil der Weltmarktpreis keine Rolle spielt und wir es uns leisten können, Lebensmittel zu importieren. Anders sieht dies in den Entwicklungsländern aus, dort hat die Erhöhung der Weltmarktpreise verheerende Auswirkungen.

Daher frage ich den Bundesrat:

1. Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass sich diese Krise zu einer menschlichen Tragödie entwickelt, welcher die Ärmsten dieser Welt zum Opfer fallen?

2. Plant der Bundesrat neben den Milliarden für unsere Wirtschaft auch ausserordentliche Mittel für die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen?

3. Wie wird der Bundesrat in einem fragilen internationalen Umfeld sicherstellen, dass die Schweiz künftig durch eine klimafreundliche Landwirtschaft mit nachhaltigen und lokalen Lebensmitteln versorgt werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1 und 2: Die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die weltweite Ernährungssicherheit sind schwer abschätzbar. Grenzschliessungen, die Unterbrechung von Lieferketten und der Mangel an Arbeitskräften für die Ernten führen zu Produktionsausfällen und Versorgungsengpässen. Trotz guter Versorgungslage auf den internationalen Handelsmärkten wurden in vielen Entwicklungsländern steigende Konsumentenpreise bei den Grundnahrungsmitteln vermeldet, während die Kaufkraft vieler Menschen rapide abnimmt. Das Welternährungsprogramm der UNO (WFP) rechnet deshalb mit einer Zunahme der Zahl akut von Hunger betroffener Menschen von heute 149 Millionen auf rund 270 Millionen bis Ende Jahr, wenn die Staatengemeinschaft keine energischen Gegenmassnahmen ergreift.

Der Bundesrat nimmt die Gefahr des steigenden Hungerrisikos sehr ernst und anerkennt den dringenden Handlungsbedarf. Die Schweiz unterstützt das WFP 2020 mit 55 Millionen Franken für die Ernährungssicherheit. Aufgrund der Dringlichkeit wurden die geplanten Auszahlungen vorgezogen. Zusätzlich hat der Bund rund 23 Millionen Franken aus seinem regulären Budget 2020 für humanitäre Massnahmen zur Bekämpfung der Krise bereitgestellt. Im April 2020 hat der Bundesrat entschieden, weitere internationale Aktionen mit maximal 400 Millionen Franken zu unterstützen, inklusive ein rückzahlbares Darlehen von 200 Millionen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sowie zusätzliche 50,5 Millionen für die humanitäre Hilfe. Diese Nachtragskredite wurden von beiden Räten angenommen. Die Schweiz unterstützte zudem Erklärungen der Handelsminister in der G20 und der WTO gegen unnötige Handelsbeschränkungen.

Schliesslich bleiben die auch in der Covid-19-Krise weitergeführten langfristigen Aktivitäten der internationalen Zusammenarbeit (IZA) im Bereich Ernährungssicherheit äusserst relevant oder nehmen an Bedeutung sogar zu. In der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit werden in zahlreichen Programmen eingeplante Mittel umdisponiert, damit schnell und unbürokratisch auf die Krise reagiert werden kann. Die Qualität und der gleichberechtige Zugang zu ausreichender Nahrung sind als wichtiges Unterziel in der Botschaft zur IZA-Strategie 2021-2024 verankert. In Afrika südlich der Sahara und in Zentral-, Süd- und Südostasien wird die Ernährungssicherheit weiterhin zu den Prioritäten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zählen.

Frage 3: Mit der Annahme von Artikel 104a der Bundesverfassung 2017 sprach sich das Volk für ein Ernährungssicherheitskonzept aus, das sich auf folgenden Eckpfeiler abstützt: Der Erhalt der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen; eine standortangepasste und ressourceneffiziente Inlandproduktion; eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft; grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, welche die Nachhaltigkeit fördern; und ein ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln. Gemäss Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2022 vom 12. Februar 2020 bleibt die Inlandproduktion ein zentraler Pfeiler der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Mit der Umsetzung regionaler landwirtschaftlicher Strategien wird eine standortangepasste und auf die ökologische Infrastruktur abgestimmte Landwirtschaft gefördert. Die Produktionssystembeiträge werden verstärkt auf die Ressourceneffizienz und den Klimaschutz ausgerichtet. Damit bleibt die Produktionskapazität langfristig erhalten und ein wesentlicher Beitrag der Schweizer Landwirtschaft zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln kann auch in Zukunft sichergestellt werden.

Antwort des Bundesrates.