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Unterstützung der Weinbaubranche nach dem Einbruch des Weinverkaufs während der Covid-19-Pandemie

20.3371 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Schweizer Weinmarkt sieht sich seit Jahren mit einer stetigen Abnahme des Konsums konfrontiert. Während die Zahlen bei der Einfuhr stabil hoch bleiben, ist der schweizerische Weinbau einem starken Druck ausgesetzt, und dies besonders seit letztem Jahr. Mit der Covid-19-Krise und der Schliessung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen wachsen sich diese Schwierigkeiten für die Produzentinnen und Produzenten zu einer regelrechten Katastrophe aus. Da die Bevölkerung zu Hause viel weniger Wein konsumiert als im Restaurant, ist der Verkauf eingebrochen und bleiben die Produkte auf dem Markt. Die Weinkeller sind voll, und im Herbst kommt die nächste Weinlese. Eine ähnliche Situation lässt sich in allen Weinbauländern Europas beobachten. Gemäss Schätzungen der internationalen Organisation für Rebe und Wein wird die Verschiebung zwischen den verschiedenen Vertriebskanälen, die die Schliessung von Bars, Restaurants und Cafés mit sich gebracht hat, zu einer Abnahme des Verkaufsvolumens um 35 Prozent und des Verkaufswerts um mehr als 50 Prozent führen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die Länder, aus denen die Schweiz am meisten Wein importiert - Frankreich, Italien und Spanien - ihre Anstrengungen verstärken werden, um ihre Weine auf dem Schweizer Markt absetzen zu können. Dies wird den Absatzmarkt für Schweizer Wein noch stärker in Schwierigkeiten bringen.

Es müssen noch vor der kommenden Weinlese konkrete Massnahmen ergriffen werden. Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Wird der Bundesrat die Weinbaubranche unterstützen und wenn ja, mit welchen Massnahmen?

2. Ist der Bundesrat bereit, sich für eine Kampagne mit der Botschaft "Ich unterstütze die Schweiz, ich gebe Schweizer Wein den Vorzug" einzusetzen?

3. Ist der Bundesrat bereit, der Weinbaubranche mit einer ausserordentlichen finanziellen Unterstützung unter die Arme zu greifen?

4. Unterstützt der Bundesrat die inländische Ethanolproduktion auf der Basis von Wein, mit dem Ziel, die Lagerbestände abzubauen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket erlassen, um die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie abzufedern. Ziel dieser Massnahmen ist, Entlassungen zu vermeiden und Arbeitsplätze damit zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbstständigerwerbende zu unterstützen. Sie gelten auch für die Landwirtschaft und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Betriebe kurzfristig über ausreichend Liquidität verfügen. Auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes haben die landwirtschaftlichen Betriebe ausserdem Zugang zu spezifischen Betriebshilfedarlehen. Darüber hinaus können die Kantone erwägen, für die Rückzahlung ausstehender Darlehen (Investitionskredite und Betriebshilfen) einen Aufschub zu gewähren. Um die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich zu verbessern, wurde zudem beschlossen, die Akontozahlungen der Direktzahlungen früher auszurichten.

1. und 3. Der Bundesrat hat am 20. Mai 2020 die COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141) verabschiedet, die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Gestützt auf diese Verordnung sollen 10 Millionen Franken für die Deklassierung von Wein eingesetzt werden. Das Parlament hat den dazu nötigen Nachtragskredit am 4. Juni 2020 gutgeheissen. Die gewährte Finanzhilfe stellt eine Marktentlastungsmassnahme dar. Für jeden Liter deklassierten AOC-Wein, der hauptsächlich in der Nahrungsmittelindustrie Verwendung findet, wird ein Bundesbeitrag von maximal 2 Franken gewährt. Die Massnahme trägt zur Stabilisierung des Markts bei, der einen Absatzrückgang erlitten hat, und stützt den Traubenpreis für die Ernte 2020.

2. Der Bund unterstützt seit 1999 subsidiär die Finanzierung von Branchenmassnahmen zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte bis maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Zu diesem Zweck wurde für das Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von rund 3 Millionen Franken für die Weinförderung gesprochen. Angesichts der harten Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt wurde für 2020 bereits 1 zusätzliche Million Franken für die noch stärkere Förderung der Schweizer Weine insbesondere bei den Grossverteilern und im Horeca-Sektor gewährt.

4. Die Herstellung von reinem Ethanol durch Destillation von Wein ist wirtschaftlich ineffizient. Das so hergestellte Ethanol erfüllt oft nur die Qualitätskriterien für Bioethanol, das als Kraftstoff verwendet wird. Es ist keine spezifische Finanzhilfe für die inländische Produktion von Ethanol aus Wein vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.

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