20.3379 · Motion · 2020-05-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine CO2-Bilanz über die Ausgaben und Investitionen des Bundes zu erstellen.
Begründung
Die Schweiz hat sich mit der Unterzeichnung des Klimaübereinkommens von Paris verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, damit der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 1,5° Celsius über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird. Im Sommer 2019 hat der Bundesrat angekündigt, dass die Schweiz ab dem Jahr 2050 unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Schweiz gewisse Tätigkeiten neu ausrichten.
Die CO2-Bilanz beruht auf einer Umrechnung der untersuchten Aktivitäten in CO2-Äquivalente. Soll die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen heute reduzieren, so muss sie die Klimaauswirkungen ihrer Tätigkeiten kennen, denn nur so kann sie diese Tätigkeiten besser ausrichten.
Dieser Ansatz ist nicht neu. In der Privatwirtschaft wird er immer öfter angewendet, so auch in der Schweiz, wo bereits zahlreiche Unternehmen CO2-Bilanzen erstellen. Mit dem CO2-Fussabdruck eines Unternehmens wird zum Ausdruck gebracht, wie gross beispielsweise der Umfang des Energieverbrauchs, insbesondere beim Heizen, der Mobilität oder der Abfälle ist, umgerechnet in CO2-Äquivalente.
Will der Bund in diesem Bereich eine Vorbildfunktion übernehmen, so muss er mit diesen Bestrebungen Schritt halten. Ziel dieses Vorgehens ist einerseits, den ökologischen Fussabdruck der Schweiz zu verkleinern, und andererseits, Transparenz herzustellen, was die Tätigkeiten des Bundes angeht.
Die Motion zielt in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative 19.403, die die Prüfung der Klimawirkung von Gesetzen verlangt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und hat daher am 3. Juli 2019 ein Paket (Klimapaket Bundesverwaltung) zur Senkung des Treibhausgas-Ausstosses in der Bundesverwaltung beschlossen. Dieses Paket beinhaltet konkrete Massnahmen beim Flugverkehr, der Fahrzeugflotte und dem Gebäudepark mit dem Ziel, bis 2030 klimaneutral zu werden. Seit 1999 gibt es in der zivilen Bundesverwaltung das Ressourcen- und Umweltmanagementsystem "RUMBA" und im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem "RUMS VBS", das die Emissionen erfasst und die Entwicklung sowie die Zielerreichung überwacht. Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ist aufgefordert, ihre Vermögensanlagen regelmässig auf deren Klimaverträglichkeit zu überprüfen und das Ergebnis zu veröffentlichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.