20.3381 · Motion · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für Familien bzw. Erziehungsberechtigte ohne existenzsicherndes Einkommen die Möglichkeit schafft, Unterstützung analog dem Modell der Ergänzungsleistungen für AHV und IV beziehen zu können. Die Anspruchsberechtigung soll gelten, bis die Kinder bzw. jungen Erwachsenen ihre Ausbildung/ihr Studium abgeschlossen haben.
Begründung
In der Schweiz sind rund 8 Prozent oder 660 000 Menschen (BFS) von Armut betroffen und bis zu 1 Million davon bedroht (Caritas). Jedes 7. Kind wächst in Armut auf. Das wird sich durch die Corona-Virus-Krise weiter akzentuieren. Ein Skandal in diesem reichen Land! Denn Armut hat verheerende Folgen für die Gesundheit, das Sozialleben, die Integration, die Bildung und die Chancengleichheit der Kinder.
Wer als Familie unter dem Existenzminimum lebt, kann zwar Sozialhilfe bei der Gemeinde beantragen. Diese ist aber unterschiedlich ausgestaltet, belastet das Gemeindebudget stark und ist für die Betroffenen zu knapp berechnet. Das Geld fehlt schon im Alltag. Hobby, Musikstunden, Ferien oder das Klassenlager liegen nicht drin. Finanzielle Sorgen führen zu familiären Spannungen. Eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist faktisch nicht möglich; die Kinder wachsen benachteiligt auf.
Familien erbringen Care-Leistungen, die für die Gesellschaft unersetzlich sind. Investitionen der Eltern in ihre Kinder stellen einen zentralen ökonomischen Wert dar. Eine Familienpolitik muss deshalb bewirken, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte diese Leistungen auch tatsächlich erbringen können.
Denn Kinder haben kostet! Gemäss BFS kostete ein Kind 2018 im Schnitt 819 Franken pro Monat, zwei Kinder je 754 Franken und drei je 607 Franken. Somit kosten zwei Kinder bis zum 20. Lebensjahr 361 920 Franken, drei eine halbe Million. Das können sich Leute mit tiefen Löhnen nicht leisten.
Das bewährte Modell der Ergänzungsleistungen für AHV und IV könnte auf Familien ausgeweitet werden und sie damit mit gesicherten Leistungen vor Armut bewahren. Das Geld kommt genau denen zugute, die es auch wirklich benötigen, gezielt und bedarfsgerecht. Zudem würden die Gemeinden in der Sozialhilfe entlastet.
Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert und ist verpflichtet, das Kindswohl zu schützen und zu fördern. Es darf nicht sein, dass Kinder eine Armutsfalle sind. Sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist besorgt über die Kinder- und Familienarmut und die in der Motion dargelegten Folgen. Im Bereich Armutsbekämpfung sind die Kantone für die bedarfsabhängigen Leistungen zuständig. Bis jetzt haben vier Kantone (Tessin, Solothurn, Waadt, Genf) Familienleistungen nach dem Modell der Ergänzungsleistungen eingeführt und festgestellt, dass dieses Instrument zur Armutsbekämpfung beitragen kann. In mehreren anderen Kantonen blieb die Diskussion erfolglos oder dauert noch an. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat Richtlinien ausgearbeitet, um die interessierten Kantone in ihren Überlegungen zu unterstützen und eine gewisse Harmonisierung dieser Leistungssysteme zu gewährleisten.
Für das sozialpolitische Instrument hat sich auch das Parlament interessiert. Vor dem Hintergrund von zwei parlamentarischen Initiativen (00.436 Fehr Jacqueline und 00.437 Meier-Schatz "Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell") hat die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates von 2000 bis 2011 an einem Entwurf für ein Rahmengesetz für Familienergänzungsleistungen gearbeitet, bevor die Initiativen abgeschrieben wurden. Im Zuge dieser Arbeiten wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit den Kantonen verschiedene Varianten zu prüfen. Letztlich sprachen sich die Kantone gegen ein Leistungssystem auf Bundesebene aus, für dessen Finanzierung - teilweise aufgefangen durch geringere Sozialhilfeausgaben - sie zuständig gewesen wären.
Im Anschluss an den Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" von 2015, in Erfüllung des Postulats Tornare (13.3135 "Familienpolitik"), hat der Bundesrat verschiedene familienpolitische Vorstösse geprüft. Materielle Unterstützungsmassnahmen, wie etwa Ergänzungsleistungen oder bedarfsabhängige Familienzulagen, wurden aus Gründen der Kompetenzverteilung und der Kosten für diese Massnahmen nicht weitergeführt. Hingegen gewährt der Bund befristete finanzielle Unterstützung für den Aufbau von familienergänzenden Kinderbetreuungsstrukturen, insbesondere um die Kosten für die Eltern zu senken. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht es den Haushalten, ein höheres Einkommen zu erzielen.
Zudem setzt der Bundesrat auf die Prävention von Kinder- und Familienarmut. Im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 stellte der Bund den Kantonen, Gemeinden und betroffenen Akteuren Arbeitsgrundlagen und praktische Instrumente zur Verfügung, um die Bildungschancen ab der frühen Kindheit und einen strategischen Ansatz zur Bekämpfung der Familienarmut in den Gemeinden zu fördern. Die Nationale Plattform gegen Armut 2019-2024 setzt die Bekämpfung der Familienarmut als thematischen Schwerpunkt. Darüber hinaus wird derzeit eine Strategie zur Stärkung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (frühe Förderung) ausgearbeitet (Postulat Gugger 19.3262 "Geht es den Kindern gut, geht es der Schweiz besser", Postulat WBK-N 19.3417 "Strategie zur Stärkung der frühen Förderung").
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.