20.3382 · Motion · 2020-05-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Bereiche Energie und Biodiversität ein ehrgeiziges Impulsprogramm zu lancieren. Das Ziel besteht darin, im Nachgang zur Covid-19-bedingten Krise umgehend eine grüne Wende anzustossen.
Der Akzent muss dabei auf folgende Punkte gelegt werden:
1. Eine rasche Umsetzung der ersten Phase der Energiestrategie 2050, das Aufgleisen der zweiten Phase der Energiestrategie 2050 mit dem Energieziel von 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2050; um eine unmittelbare Wirkung zu erzielen, wird auf Massnahmen im Bereich der Gebäudesanierungen fokussiert, namentlich via Beiträge an die Finanzhilfen für das Gebäudeprogramm und den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien.
2. Eine rasche Umsetzung der Biodiversitätsstrategie; um eine unmittelbare Wirkung zu erzielen, wird auf umsetzungsreife Sofortmassnahmen fokussiert, die im Umsetzungsplan der Biodiversitätsstrategie entwickelt worden sind, indem namentlich Synergien zwischen Landwirtschaft und Wald sowie natürlicher Lebensraum und Strassennetz genutzt werden und indem ein starker Schutz der Hochmoore gefördert wird.
Das Impulsprogramm sollte auf drei bis fünf Jahre ausgelegt sein und über einen finanziellen Rahmen von drei bis vier Milliarden Schweizerfranken verfügen.
Begründung
Gerade sind wir daran, uns von der Gesundheitskrise zu erholen und mittels Sofortmassnahmen Schlimmeres zu verhindern. Es muss aber umgehend auch eine grüne Wende angestossen werden. Mit dem Impulsprogramm in den Bereichen Energie und Biodiversität kann diese Wende herbeigeführt werden; sie ist eine mögliche Antwort auf den Klimanotstand und leistet einen Beitrag zur Minimierung des Risikos neuer Pandemien, die eng mit unseren Lebensgewohnheiten verknüpft sind. Wenn es uns gelingt, die Umsetzung der Energiestrategie 2050 und der Biodiversitätsstrategie zu beschleunigen, wird es möglich sein, uns aus unserer Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern und der Kernenergie zu befreien, unsere energiepolitische Unabhängigkeit zu erhöhen und unseren CO2-Fussabdruck deutlich zu verkleinern; gleichzeitig schaffen wir so zahlreiche Arbeitsplätze.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Epidemie und der damit verbundenen gesundheitspolitischen Massnahmen sind erheblich. Die befristeten Unterstützungsmassnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat, ermöglichen zusammen mit der schrittweisen Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen eine möglichst rasche wirtschaftliche Erholung. Der Bundesrat prüft auf Grundlage der aktuellen Konjunkturprognosen laufend, ob und welche zusätzliche Massnahmen notwendig und zielführend sind, um die Wirtschaft angemessen zu stabilisieren - unter Berücksichtigung seiner Legislaturziele etwa im Klima- und Umweltbereich.
Der Bundesrat verfolgt das gleiche Ziel wie die Motionäre, nämlich die rasche Umsetzung der Energiestrategie 2050. Diese trägt zur Klimapolitik und namentlich zur Erreichung des Ziels des Bundesrates bei, wonach die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll. Der Bundesrat will dieses Ziel im Rahmen seines direkten Gegenentwurfs zur Gletscher-Initiative konkretisieren, welcher Ende Sommer 2020 in die Vernehmlassung geschickt wird. Der Bundesrat ist indessen der Auffassung, dass das von den Motionären geforderte Ziel von 100 Prozent erneuerbarer Energie bis 2050 zu weit geht. Im Einklang mit seiner Position zur Gletscher-Initiative vertritt er die Meinung, dass die Nutzung fossiler Energieträger möglich bleiben muss, wenn es die nationale Sicherheit erfordert.
Angesichts der Krise, die durch das Covid-19-Virus hervorgerufen wurde, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am 20. April 2020 46 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, um den Zubau der Photovoltaik zu stützen. Die entsprechenden Mittel stammen aus dem Netzzuschlagsfonds und belasten damit den Bundeshaushalt nicht zusätzlich. Weiter will der Bundesrat mit der Revision des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) die erneuerbaren Energien stärken und besser in den Strommarkt integrieren. Auch im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes (SR 641.71) sollen neue Massnahmen eingeführt werden, um die Klimaziele zu erreichen und den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren.
Gleiches gilt für die Ziele der Biodiversität: Zur Stärkung des Vollzugs in den Kantonen und zur beschleunigten Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz vom 25. April 2012 hat der Bundesrat bereits vor vier Jahren Sofortmassnahmen zugunsten von Naturschutz und Waldbiodiversität beschlossen. Zur Finanzierung der Sofortmassnahmen hat der Bundesrat insgesamt 367 Millionen Franken freigegeben (2017-2020: 135 Millionen Franken; 2021-2024: 232 Millionen Franken). Zusätzlich will der Bundesrat mit Beschluss vom 6. September 2017 weitere Mittel in die Pilotprojekte und Synergiemassnahmen des Aktionsplans Biodiversität investieren (2021-2023 rund 58 Millionen Franken). Die Mittel für die Sofortmassnahmen wurden von den Kantonen im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich entsprechend ergänzt und generieren positive Effekte für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Insbesondere profitiert die regionale Wirtschaft wie beispielsweise die Bau-, Land- und Forstwirtschaft von den Arbeiten für die Biodiversität.
Angesichts der laufenden Arbeiten und der bereits eingeleiteten Massnahmen erachtet der Bundesrat ein zusätzliches Impulsprogramm derzeit nicht als nötig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.