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20.3390 · Interpellation · 2020-05-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Titel in verschieden grossen Zeitungen nennen das Problem in aller Klarheit: "In der Schweiz haben wir noch nie eine solche Armutswelle erlebt" oder "Corona drängt immer mehr Menschen in die Armut". Obwohl auf Bundes- und Kantonsebene Milliarden Franken eingesetzt wurden, um Arbeitsplätze erfolgreich zu retten und eine Massenarbeitslosigkeit zu verhindern, wächst derzeit die Armut. Weil mit einem grossen Abbau von Arbeitsplätzen in nächster Zeit gerechnet wird, ist mit einem grossen Anstieg der Armut zu rechnen. Im Jahre 2018 waren gemäss Bundesamt für Statistik 7,9 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. Dies entspricht rund 660 000 Personen. Oder anders ausgedrückt waren 3,7 Prozent aller Erwerbstätigen von Armut betroffen. Dies entspricht rund 135 000 Personen. Damit sind Zehnttausende von armutsbetroffenen Menschen, die nicht erwerbstätig sind, noch nicht erfasst. Zu den Hauptbetroffenen gehören alleinstehende Frauen mit Kindern, Migrantinnen und Migranten mit tiefem Bildungsniveau und Sans Papiers. Die genannten Zahlen werden aufgrund der Coronakrise massiv steigen. Es darf aber nicht sein, dass wie in Genf 2500 Personen Schlange stehen, um ein bisschen Essen zu erhalten. Dies ist unerträglich und für ein reiches Land wie die Schweiz unwürdig.

Die Schweiz muss in Anbetracht dieser Situation rasch und nachhaltig handeln. Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche generellen Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um eine Verarmungswelle wirksam zu verhindern?

2. Wie gedenkt er, die unhaltbare Situation von Sans Papiers zu regeln?

3. Ist er bereit, auf breiter Basis Aus- und Weiterbildungsprogramme zu lancieren bzw. bestehende zu unterstützen, um die Berufsqualifikationen zu erhöhen und damit vielen von der Armut Betroffenen neue Perspektiven zu geben?

4. Ist er bereit Beratungsprojekte zu lancieren oder bestehende zu unterstützen, damit von der Armut betroffene Personen die notwendige Beratung zur Verbesserung ihrer Situation erhalten?

5. Ist er bereit, gesamtschweizerisch Wiedereinsteigerinnenkurse zu lancieren oder bestehende zu unterstützen, um insbesondere arbeitslosen und von Armut betroffenen Frauen eine neue Perspektive zu bieten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein Teil der Bevölkerung, die sich in einer prekären Situation befindet, durch die Massnahmen zur Bewältigung der gesundheitlichen Notlage in Not geraten ist. Um die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise abzuschwächen, hat der Bund Massnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbstständigerwerbende aufzufangen. Diese zur Bewältigung der grössten wirtschaftlichen Krise seit vielen Jahrzehnten ergriffenen Massnahmen werden beim Bund im laufenden Jahr zu einmaligen Mehrausgaben in der Höhe von voraussichtlich rund 30 Milliarden Franken führen. Um Firmenkonkurse abzuwenden, übernimmt der Bund ausserdem Bürgschaften und Garantien im Umfang von bis zu 42 Milliarden Franken. Das schrittweise Wiederhochfahren der Wirtschaft und des sozialen Lebens dürfte verhindern, dass sich die befürchtete Armutswelle langfristig festsetzt. Der Bundesrat wird deshalb die Folgen der Krise, die sich in den kommenden Monaten zeigen werden, verfolgen und zusammen mit dem Parlament, unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, die erforderlichen Entscheide fällen. Angesichts der derzeitigen Lage sind allgemeine Massnahmen nicht angezeigt.

2. Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sind grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet. Es ist Sache der Kantone, die Ausschaffung zu vollziehen. Ist eine Ausschaffung nicht möglich, können Betroffene Nothilfe (Art. 12 der Bundesverfassung; SR 101) vom Kanton erhalten, der ihnen Anspruch auf Hilfe und Betreuung sowie auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlichen Mittel (Unterkunft, Nahrung, Kleidung, medizinische Notversorgung) garantiert. In ausländerrechtlichen Verfahren sind die zuständigen Migrationsbehörden bereit, der aktuellen Ausnahmesituation vollumfänglich Rechnung zu tragen.

3. Im Rahmen der verbundpartnerschaftlichen Initiative "Berufsbildung 2030" werden momentan verschiedene Projekte umgesetzt mit dem Ziel, den Zugang Erwachsener zur beruflichen Grundbildung zu erleichtern. Dazu gehört auch ein Projekt zur Verbesserung der Finanzierung der direkten und der indirekten Bildungskosten für den Berufsabschluss für Erwachsene: Auf Ebene der Kantone sollen Stipendien- und Darlehenssysteme sowie Kantonalfonds für Erwachsene in einer beruflichen Grundbildung geöffnet sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Ausserdem finanziert der Bund über das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) kantonale Programme zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener mit rund 15 Millionen Franken. Für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in der nächsten Periode 2021-2024 sind zudem 31 bis 43 Millionen Franken für den Förderschwerpunkt Grundkompetenzen am Arbeitsplatz vorgesehen (Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024; BBl 2020 3681). Aufgrund dieser bereits geplanten Massnahmen sieht der Bundesrat aktuell keine zusätzlichen Programme vor.

4. Da konkrete Massnahmen der Armutsprävention auf lokaler und kantonaler Ebene umgesetzt werden, liegt dort auch die Zuständigkeit für die Beratung. Eine im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut 2014-2018 erstellte Übersicht (Berner Fachhochschule BFH, 2016, Informations- und Beratungsangebote für armutsbetroffene Menschen. Bern: BSV; www.gegenarmut.ch > Themen > Informationszugang für Betroffene) zeigte, dass schon heute zahlreiche Beratungsangebote für armutsbetroffene Menschen in der Schweiz auf lokaler und regionaler von staatlichen und privaten Organisationen zu unterschiedlichen Themen bestehen. Somit besteht bereits eine breite Palette von Beratungsangeboten, die auch in der aktuellen Krise zur Verfügung stehen. Für Migrantinnen und Migranten bestehen beispielsweise Beratungsangebote der Integrationsförderung in den Kantonen, die der Bund im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme KIP mitfinanziert. Die Nationale Plattform gegen Armut 2019-2024 führt derzeit eine Studie über Rechtsberatung und Rechtsschutz von Armutsbetroffenen durch (Publikation Sommer 2020).

5. Massnahmen zur gezielten Förderung von Wiedereinstiegskursen bestehen bereits heute, insbesondere im Langzeitpflegebereich, wo die Fachkräfteinitiative (FKI) einen besonderen Handlungsbedarf identifiziert hat. So unterstützt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) seit 2018 die Kantone, die Programme zur Förderung des Wiedereinstiegs von ausgebildeten Pflegefachkräften anbieten. Zurzeit sieht der Bund keinen Anlass, Wiedereinstiegskurse auf breiter Ebene zu fördern.

Antwort des Bundesrates.