20.3404 · Interpellation · 2020-05-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat mittels verschiedener Verordnungen noch nie dagewesene Massnahmen angeordnet, deren schwerwiegende wirtschaftliche, soziale und gesellschaftspolitische Folgen wir noch lange spüren werden.
Bei der Anordnung dieser Massnahmen wurden zahlreiche Faktoren berücksichtigt, darunter das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems und der Spitäler in unserem Land sowie auch die Tödlichkeit des Virus
Unbestritten ist es schwierig, die Zahl der Todesfälle aufgrund von Covid-19 genau zu beziffern, da die Tödlichkeit dieses Virus auch mit anderen Faktoren zusammenhängen kann, etwa mit Vorerkrankungen oder aber mit dem Alter der verstorbenen Person. Insofern ist die Situation nicht grundlegend anders als bei der saisonalen Grippe oder anderen Viruserkrankungen, die zur Erstellung der Pandemiepläne geführt haben, auf die man zu Beginn der Krise zurückgegriffen hat.
Da die Massnahmen, die im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie angeordnet wurden, schwer wiegen, muss die Bevölkerung genauestens über die Fakten, die tatsächlich mit dem Virus in Zusammenhang stehen, informiert werden, namentlich über die Zahl der Todesfälle, die man aus wissenschaftlicher Sicht spezifisch Covid-19 zurechnen kann.
Kann der Bundesart daher die Statistiken zu den Todesfällen veröffentlichen, die spezifisch auf Covid-19 und nicht beispielsweise auf die saisonale Grippe zurückzuführen sind? Die Statistiken sollen mindestens die Todesfälle pro Monat seit dem Ausbruch der Krise enthalten.
Stellungnahme des Bundesrates
In die Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen vom 1. Dezember 2015 (SR 818.101.126) wurde am 1. Februar 2020 die Pflicht zur Meldung von COVID-19-Fällen durch Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte aufgenommen. Die Laboratorien müssen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Kantonsärztinnen und Kantonsärzten jeden durch eine Laboruntersuchung bestätigten Fall melden. Ärztinnen und Ärzte müssen auch klinische und epidemiologische Informationen zu den bestätigten Fällen, einschliesslich ihres allfälligen Todes, abgeben. Die Statistik des BAG zu den Todesfällen in Zusammenhang mit COVID-19 umfasst daher nur Personen, bei denen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde.
In der Schweiz geht der erste laborbestätigte COVID-19-Todesfall auf den 5. März 2020 zurück. Bis zum 16. Juni 2020 wurden insgesamt 1665 Todesfälle gemeldet. 480 Todesfälle ereigneten sich im März, 1068 im April, 113 im Mai und 4 im Juni. Das Alter der jüngsten verstorbenen Person betrug 31 Jahre, mit Ausnahme eines Kleinkindes. 10 Prozent der Verstorbenen waren unter 70 Jahre alt und 70 Prozent 80 Jahre oder älter. Bei Männern wurden 1,4-mal so viele Todesfälle verzeichnet wie bei Frauen. Aktuelle Informationen finden sich auf der Homepage des BAG (www.bag.admin.ch > Krankheiten > Infektionskrankheiten: Ausbrüche, Epidemien, Pandemien > Aktuelle Ausbrüche und Epidemien > Neues Coronavirus > Situation Schweiz) im täglich aktualisierten Situationsbericht zur epidemiologischen Lage in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Die Todesfallzahlen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Wochen (gemäss Todesdatum):
- Woche 10: 3
- Woche 11: 2
- Woche 12: 98
- Woche 13: 252
- Woche 14: 377
- Woche 15: 330
- Woche 16: 231
- Woche 17: 177
- Woche 18: 84
- Woche 19: 51
- Woche 20: 17
- Woche 21: 12
- Woche 22: 4
- Woche 23: 1
- Woche 24: 3
Durch die Beschränkung der Todesfallstatistik auf die Personen mit laborbestätigtem COVID-19 stellt das BAG sicher, dass wirklich diese Erkrankung den Tod verursachte oder zumindest eine Rolle dabei spielte, indem sie einen bereits angeschlagenen Gesundheitszustand noch verschlimmerte. Mit diesem Ansatz neigt man jedoch dazu, die tatsächliche Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19 zu unterschätzen, da ein Teil der Personen, die mit Verdacht auf COVID-19 versterben, nicht getestet wird.
Antwort des Bundesrates.