20.3420 · Motion · 2020-05-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, pragmatische Lösungen für Unterstützungsmöglichkeiten und für die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen vorzuschlagen, damit bei Krisen wie der Covid-19-Krise den Menschen ohne rechtlich geregelten Status geholfen werden kann (Sans-Papiers, Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung und/oder solche, die in Branchen wie der Hauswirtschaft, dem Gastgewerbe oder dem Baugewerbe arbeiten und einen prekären Status haben). Diese Menschen haben weder Zugang zu Lohnersatzmassnahmen oder zur ordentlichen Sozialhilfe noch zum Gesundheitssystem.
Begründung
Die Gesundheitskrise wirkt wie ein Seismograf für Armutsprobleme und zeigt, wie Menschen, die in normalen Zeiten an unserem wirtschaftlichen Wohlstand teilhaben, jetzt in ausweglosen Situationen landen und unter unwürdigen Bedingungen leben.
In gewissen Branchen (Hauswirtschaft, Gastgewerbe, Baugewerbe usw.) ist die Zahl der illegalen Arbeitskräfte (insbesondere Migrantinnen und Migranten, Sans-Papiers, Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung) hoch; in Genf liegt sie bei ungefähr 10 000. Diese Menschen haben aufgrund einer digitalen Kluft keine Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, und sie können auch nicht von Schutzkonzepten profitieren. Es liegt auf der Hand, dass sie meistens keinen Zugang zur ordentlichen Sozialhilfe haben. Zu den Tests und Behandlungen im Zusammenhang mit Covid-19 haben sie ebenfalls keinen Zugang, und es fehlen ihnen die nötigen Mittel für das Homeschooling ihrer Kinder.
Die Medien haben ausführlich über Schlange stehende Menschen berichtet, die in grösseren Städten wie Genf oder Lausanne darauf warteten, dass ihnen Hilfsorganisationen Nahrungsmittel abgeben. Als Sofortmassnahmen sollten diesen Menschen beispielsweise direkte Finanzhilfen oder zinslose Darlehen gewährt werden, damit sie die wichtigsten Rechnungen (Krankenkasse, Miete usw.) zahlen können, oder es sollte ein spezieller Hilfsfonds eingerichtet werden. Dieser könnte von den Hilfsorganisationen verwaltet werden, falls nötig in Abstimmung mit den Sozialhilfebehörden auf kommunaler und/oder kantonaler Ebene.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sind grundsätzlich verpflichtet, unser Land zu verlassen. Die Kantone sind für den Vollzug ihrer Wegweisung zuständig. Ist der Wegweisungsvollzug nicht möglich, wie dies etwa während der Corona-Krise der Fall war, können diese Personen Nothilfe gemäss Bundesverfassung beanspruchen (Art. 12 BV; SR 101). Diese gewährleistet ihnen einen Anspruch auf Hilfe und Betreuung sowie die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Für die Gewährleistung der Nothilfe sind die Kantone zuständig. Dabei werden eine Unterkunft, Nahrung, Kleidung und die medizinische Notfallversorgung bereitgestellt.
Was insbesondere die medizinische Versorgung betrifft, sind auch Sans-Papiers verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern (BGE 129 V 77) und können entsprechend medizinische Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) beanspruchen. Sie können auch eine Prämienverbilligung gemäss den kantonalen Gesetzesbestimmungen beantragen (Art. 65 Abs. 1 KGV). Der oben erwähnte Zugang zu medizinischer Nothilfe hängt hingegen nicht von einer Krankenversicherung ab. Je nach Kanton können Sans-Papiers Zugang zu spezifischen Gesundheitseinrichtungen haben. Zudem sieht das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.2) die Möglichkeit einer Härtefallbewilligung vor, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der besonderen Lage aufgrund der Pandemie kann bei der Prüfung eines allfälligen Gesuchs Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat hat nicht vor, zusätzliche Massnahmen für Personen mit illegalem Aufenthalt in der Schweiz zu ergreifen. Für den Wegweisungsvollzug und die Gewährung von Nothilfe sind in erster Linie die Kantone zuständig. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Bedarf zur Äufnung eines Fonds oder für die Gewährung von zinslosen Darlehen. Im Übrigen würde dies der Politik des Bundesrats zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und des illegalen Aufenthalts zuwiderlaufen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (18.3381) "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" insbesondere die Versicherungspflichten von Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz und mögliche Lösungsansätze darstellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.