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20.3422 · Motion · 2020-05-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen dringlichen Erlass vorzulegen, damit Arbeitgeber, so lange die Schweizer Arbeitslosenquote mehr als drei Prozent beträgt, nur Personen aus dem Ausland rekrutieren dürfen, die bereits eine Arbeitsbewilligung haben.

Begründung

Richtigerweise hat der Bundesrat mit der Covid-19-Verordnung 2 die Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA sowie die Bearbeitung von Gesuchen und die Einreise aus Drittstaaten sistiert. Der Bundesrat wird mit dieser Motion ersucht, dieses Regime weiterhin aufrecht zu erhalten. Aktuell sind für etwa 2 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitsgesuche eingereicht worden, also für 40 Prozent aller Schweizer Stellen. Es droht der Schweiz nun eine sehr stark ansteigende Arbeitslosigkeit sowie eine weltweite Rezession. Milliardenkosten für die Arbeitslosenentschädigung und die Kurzarbeitsentschädigung werden auf uns zukommen, ebenso wie Armut und Spannungen in der Gesellschaft.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt.

Zunächst hat der Bundesrat ab dem 13. März 2020 sämtliche Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen beschlossen, die notwendig waren, um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die Kapazitäten des Schweizer Gesundheitssystems zu wahren. Die damit einhergehenden Beschränkungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.12.681) sind mit Artikel 5 von Anhang I des FZA vereinbar.

Dadurch, dass das FZA trotz der Krise nicht ausgesetzt wurde, konnte namentlich das Personal im Gesundheitswesen weiterhin seiner Arbeit in den Grenzregionen nachgehen. Im Hinblick auf eine schrittweise Rückkehr zur Normalität hat der Bundesrat am 29. April, 27. Mai und 12. Juni 2020 beschlossen, die Einreisebeschränkungen parallel zur wirtschaftlichen Öffnung zu lockern. Jeder Schritt ist nach einer eingehenden Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Gesundheitslage erfolgt.

Der Bundesrat hat ausserdem zahlreiche Massnahmen ergriffen, um den wirtschaftlichen Schock infolge der Pandemie abzufedern. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die rasche Erholung der Wirtschaft stehen im Zentrum seiner Strategie. Deshalb hat er namentlich die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst und verschiedene Formen der Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen vorgesehen. Die Schweizer Wirtschaft ist in Branchen, in denen sie das benötigte Personal in der Schweiz nicht findet, weiterhin von ausländischen Arbeitskräften abhängig. Gleichzeitig geht es darum, dass die Schweizer Arbeitgeber weiterhin systematisch das Arbeitskräftepotenzial in der Schweiz nutzen. Deshalb hat der Bundesrat die Stellenmeldepflicht per 8. Juni 2020 wiederhergestellt.

Neue Einschränkungen bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte würden im Widerspruch zu den Zielen des Bundesrats stehen und das Wachstum hemmen, das für eine Normalisierung der wirtschaftlichen Lage unerlässlich ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.