Lexipedia

20.3430 · Motion · 2020-05-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeitsbedingungen temporär zu flexibilisieren und dabei namentlich die Bestimmungen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, der Pikettdienste und der Bewilligungspflicht für Sonntags- und Nachtarbeit zu prüfen. Die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen sollen bis und mit mindestens drei Monate nach der Aufhebung aller Notverordnungen Geltung haben.

Begründung

Für die meisten Industriebetriebe sind die fehlende Nachfrage und unterbrochenen Lieferketten zurzeit das Hauptproblem. Einige Firmen wie beispielsweise die Zulieferfirmen für Medtech sind voll ausgelastet. Bei wiederum anderen besteht die Hoffnung, dass beim Restart im Ausland gewisse Aufträge rasch anziehen. Dann muss die Chance genutzt und der wirtschaftliche Schaden aufgeholt werden. Entsprechend nötig ist eine zusätzliche, temporäre Flexibilität der Arbeitsbedingungen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Anpassung der Arbeitszeitbestimmungen ist nicht nötig, da der vorgegebene Rahmen flexibel gestaltet ist und bereits vorsieht, dass in ausserordentlichen Situationen Überzeit geleistet werden kann. Es kann von Montag bis Samstag zwischen 6 Uhr bis 23 Uhr gearbeitet werden und auf Verordnungsebene wurden für viele Branchen Sonderbestimmungen eingeführt, um ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Wenn kurzfristig zusätzliche Arbeiten anfallen ist zudem vorübergehende Nacht- oder Sonntagsarbeit bewilligungsfähig. Da das Gesetz Ausnahmen von den allgemeinen Regeln zur Bewältigung von zusätzlichem Arbeitsanfall vorsieht, erübrigt sich eine weitergehende Flexibilisierung.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.