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Nachschusspflicht als Bedingung für die Kreditbürgschaften des Bundes für die Swiss und bodennahen Betriebe

20.3438 · Interpellation · 2020-05-06

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Mutterkonzern der Swiss, die Lufthansa, ist bekannt für eine aggressive Steuervermeidungsstrategie, sowie eine auf Maximierung der Eigenkapitalrenditen ausgerichtete Politik durch Aktienrückkäufe und hohe Dividendenausschüttungen. Über die bodennahen Betriebe am den Flughäfen wie Swissport und Gategorurmet ist diesbezüglich weniger bekannt.

In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen:

1. Wie wurde oder wird sichergestellt, dass künftige Steuern dieser von Bundesbürgschaften profitierenden Firmen auch tatsächlich in der Schweiz bezahlt werden und Gewinne nicht künstlich ins Ausland verschoben werden.

2. Wurde oder wird eine Nachschusspflicht der (grösseren) Eigentümer, die viele Jahre auf Kosten der Reserven ihrer Firmen von hohen Eigenkapitlarenditen profitiert haben, diskutiert und vereinbart?

3. Wenn keine Nachschusspflicht vereinbart wurde, wieso nicht? Ich bitte um eine detaillierte Begründung.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat am 8. April 2020 die Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung des Bundes im Bereich des Luftverkehrs formuliert. Dazu gehört u.a. die Vorgabe, dass die Mittel für die Sicherstellung der schweizerischen Infrastrukturen verwendet werden müssen. Bei Swiss und Edelweiss erlauben die rechtlichen Strukturen der Gesellschaften die Einhaltung dieser Vorgabe und somit eine Bundesunterstützung. Diese wurde vertraglich entsprechend vereinbart. Zudem müssen konzerninterne Leistungen wie bis anhin einem Drittvergleich standhalten ("at arm's length"), entsprechend dürfen keine verdeckten Gewinne innerhalb des Konzerns verschoben werden. Darüber hinaus hat die Swiss wie alle Gesellschaften in der Schweiz die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Für die flugnahen Unternehmen gelten vergleichbare Anforderungen.

2. und 3. Bei Swiss und Edelweiss erfolgt eine finanzielle Unterstützung seitens Lufthansa durch den Verzicht auf die Dividende des Geschäftsjahres 2019 und durch einen anfangs April 2020 erfolgten und einen im Rahmen des Vertragsabschlusses noch vorzunehmenden Liquiditätseinschuss. Eine weitergehende Verpflichtung von Lufthansa im Sinne einer Nachschusspflicht wurde nicht in Erwägung gezogen, da die Lufthansa selbst aktuell nicht in der Lage ist, darüberhinausgehende Unterstützungsleistungen zugunsten von Swiss und Edelweiss zu erbringen. Bezüglich künftiger Mittelabflüsse in Richtung Konzern ist zu ergänzen, dass die Bundeshilfe unter der Bedingung steht, dass die beiden Schweizer Lufthansa-Töchter bis zur vollständigen Tilgung der Liquiditätshilfen keine Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft ausschütten dürfen. Für die flugnahen Unternehmen gelten vergleichbare Anforderungen.

Antwort des Bundesrates.

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