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20.3441 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die EU sowie einzelne Länder haben ihre Massnahmen zur Investitionskontrollen verschärft. Dies nachdem das Interesse an ausländischen Übernahmen strategisch wichtiger Firmen in der Pharma, der Medizinaltechnik etc. aber auch anderer Branchen durch ausländisches Kapital deutlich gestiegen ist. So hat beispielsweise Frankreich die Meldepflicht für Übernahmen von 25 Prozent des Kapitals auf 10 Prozent des Kapitals gesenkt.

In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:

1. Beobachtet der Bundesrat die Situation rund um übernahmen strategisch wichtiger Firmen und die Situation auf dem Übernahmemarkt überhaupt? Wenn nein, wieso nicht?

2. Gedenkt der Bundesrat eine temporäre Meldepflicht für Übernahmen oder Teilübernahmen durch ausländische Akteure einzuführen. Wenn nein, wieso nicht?

3. Plant der Bundesrat andere Massnahmen zur Verhinderung unerwünschter Übernahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat beobachtet die wirtschaftliche Situation sowohl der grossen Unternehmen als auch der KMU laufend. Aufgrund des gegenwärtigen Wirtschaftseinbruchs wird derzeit ein Schwerpunkt auf die Entwicklung der Finanzierungsmöglichkeiten und -konditionen gelegt. Die Eigentümerschaft wird nicht lückenlos erfasst. Gemäss Bundesamt für Statistik sind von 590'000 marktwirtschaftlichen Unternehmen in der Schweiz nahezu 328'000 Einzelunternehmen, mehr als 118'000 AG und mehr als 107'000 GmbH. Die Eigentümerschaft und deren Zusammensetzung zu beobachten stünde mit dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand in einem schlechten Verhältnis zum erwarteten Nutzen einer solchen Massnahme.

Es existiert für die Schweiz keine Liste mit identifizierten "strategisch wichtigen Firmen". In seinem Bericht vom 13. Februar 2019 in Erfüllung der Postulate 18.3376 Bischof sowie 18.3233 Stöckli orientiert sich der Bundesrat sinngemäss an "kritischen Infrastrukturen" und hält fest, dass sich die grosse Mehrheit der entsprechenden Unternehmen bereits in staatlichen Händen (Bund, Kanton, Gemeinde) befinden.

Zudem werden die "systemrelevanten" Banken sowie die systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen bereits heute mit einer sektorspezifischen Regulierung angegangen.

2. Das Parlament hat den Bundesrat am 3. März 2020 mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Kontrolle von ausländischen Investitionen zu schaffen. Der Bundesrat hat die Arbeiten dazu lanciert. Er sieht keine Notwendigkeit, zuvor eine temporäre Meldepflicht einzuführen, um in der aktuellen Situation beispielsweise Übernahmen im Pharmabereich zu prüfen. Im Übrigen sind viele der in der Schweiz forschenden pharmazeutischen Firmen Tochterfirmen von multinationalen Unternehmensgruppen mit Hauptsitz ausserhalb der Schweiz. Wenn Unternehmen bedeutende Forschungseinrichtungen in der Schweiz betreiben, liegt dies insbesondere an den attraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der staatliche Schutz einzelner, als strategisch bezeichneter Technologien in der Schweiz anhand einer temporären Investitionskontrolle könnte beim Standortentscheid solcher Unternehmen eine eher entgegengesetzte Wirkung haben. Wenn es um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit im breiteren Sinne geht, ist ausserdem festzuhalten, dass sich die grosse Mehrheit der Unternehmen, die kritische Infrastrukturen bereitstellen, bereits in Besitz des Staates (Bund, Kanton, Gemeinde) befindet. Dies ist der stärkste Schutz gegenüber ausländischer Einflussnahme.

3. Unternehmen können bereits heute selbst auf die Zusammensetzung und den Einfluss des Aktionariates einwirken. Das Aktienrecht bietet ihnen hierzu verschiedene Instrumente (statutarische Vinkulierung und statutarische Stimmrechtsbegrenzung). Gemäss dem Prinzip der Privatautonomie liegt es jedoch im Ermessen der Generalversammlung, diese Instrumente zu nutzen. Der Bundesrat hat zudem bereits im Bericht vom 13. Februar 2019 in Erfüllung der Postulate 18.3376 Bischof sowie 18.3233 Stöckli festgehalten, dass ihm keine Übernahmen bekannt sind, welche in der Vergangenheit die nationale Sicherheit oder das langfristige Funktionieren der Volkswirtschaft bedroht hätten.

Antwort des Bundesrates.