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20.3450 · Motion · 2020-05-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Anteil des Bundes der "zusätzlichen Ausschüttungen" sowie der ordentlichen "Ausschüttung" vollumfänglich zum Abbau der Corona-Schulden zu verwenden. Dies hat solange zu erfolgen, bis die Bundesschulden wieder auf dem Stand vor der Corona-Krise liegen.

Eine Minderheit der Kommission (Ryser, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Rytz Regula, Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will die durch die Corona-Krise entstandenen Schulden abbauen, insbesondere um für eine nächste Krise gewappnet zu sein. Ein zu rascher Schuldenabbau würde jedoch mit einer restriktiven Finanzpolitik einhergehen und die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigen.

Der Bundesrat muss deshalb den richtigen Weg finden, die Schulden in einem angemessenen Tempo abzubauen, ohne die wirtschaftliche Erholung zu beeinträchtigen. Er prüft gegenwärtig mögliche Varianten, darunter die Verwendung der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Er erachtet einen Entscheid zu einer konkreten Zweckbindung für den Schuldenabbau wie in der Motion verlangt zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht. Der Bundesrat will die nötige Flexibilität wahren und verschiedene Varianten prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.