20.3481 · Interpellation · 2020-06-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Sauerbrut in der Schweiz stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:
1. Ist diese radikale Seuchenbekämpfung mit der Vernichtung auch vieler starker Bienenvölker mit einem geringen Sauerbrutbefall von wenigen Larven auf einzelnen Brutwaben weiterhin verhältnismässig und vertretbar? Oder wäre es nicht an der Zeit, die gängige Praxis der Sauerbrutbekämpfung in der Schweiz zu überdenken, nachdem die bisher angewendeten Bekämpfungsmassnahmen in den letzten 20 Jahren nicht zur Ausrottung dieser Bienenkrankheit geführt haben?
2. Braucht die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern, wie beispielsweise Deutschland und Österreich, wo die Sauerbrut nicht einmal als meldepflichtig gilt, weiterhin eine derart strenge Sauerbrutbekämpfung?
3. Gibt es Erklärungen dafür, weshalb die Westschweiz wie auch der Kanton Tessin von Sauerbrutfällen in den letzten Jahren offenbar verschont geblieben sind?
4. Stellt die Vernichtung starker Bienenvölker nicht eine Bedrohung für die genetische Vielfalt der gefährdeten Dunklen Biene (Landrasse, Apis mellifera, mellifera) in der Schweiz dar, und zwar insbesondere im Kanton Glarus, dem grössten Schutzgebiet dieser bedrohten Rasse?
5. Wie würde sich der Bundesrat zur nachfolgend beschriebenen Anpassung von Artikel 273 Absatz 1 litera c TSV stellen, welche eine Sauerbrutbekämpfung mit mehr Augenmass erlauben würde, indem nicht tausende gesunder Bienen eines Bienenvolkes zusammen mit ihrer Königin vernichtet werden müssten, wenn nur wenige Prozent eines Bienenvolkes krank sind: "Geschwächte, stark befallene Bienenvölker mit klinischen Symptomen und deren Waben werden vernichtet. Die Waben und die Brut von Völkern mit klinischen Symptomen aber mit geringem Sauerbrutbefall werden vernichtet und die Bienen dieser Völker nach Anweisungen des Bieneninspektors mit dem Kunstschwarmverfahren saniert."
Begründung
Die Tierseuchenverordnung (916.401 TSV) schreibt im 16. Abschnitt betitelt "Sauerbrut der Bienen" in Artikel 273 Absatz 1 litera c folgendes vor:
Absatz 1 "Der Kantonstierarzt ordnet bei Feststellung von Sauerbrut der Bienen auf dem verseuchten Stand an, dass:
...
c. alle Völker und deren Waben oder die erkrankten und verdächtigen Völker innert zehn Tagen nach den Anweisungen des Bieneninspektors vernichten werden;".
Gemäss dem Merkblatt auf der Website des Zentrums für Bienenforschung, Agroscope (www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/themen/nutztiere/bienen/bienenkrankheiten/sauerbrut/sauerbrut-bekaempfung.html) ist die Sauerbrut eine häufige bakterielle Erkrankung der Honigbienenbrut. Infizierte Bienenlarven sterben in der Regel im Alter von 4-5 Tagen. Erwachsene Bienen können Träger des Bakteriums sein, ohne dass für diese eine schädliche Wirkung bekannt ist. In befallenen Völkern kann es zur Selbstheilung kommen. Nur gelegentlich wird ein Grossteil der Brut infiziert, was zur Schwächung und zum Absterben des Bienenvolkes führt. Die Schweiz hat sehr strenge Regelungen zur Sauerbrutbekämpfung. Auf EU-Ebene ist die Sauerbrut keine anzeigepflichtige Krankheit und verursacht in einigen Gebieten geringe, ansonsten gar keine Probleme. Auch die Nachbarländer Deutschland und Österreich kennen keine staatlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Sauerbrut.
Aufgrund dieser Bestimmung in der TSV und der darauf basierenden Technischen Weisungen zur Sauerbrutbekämpfung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (BLV) wurden in der Schweiz seit einer starken Zunahme der Sauerbrutfälle ab 1999 in den letzten 20 Jahren tausende von Bienenvölkern vernichtet. Allein im Kanton Glarus waren dies seit dem ersten Auftreten von Sauerbrut im Jahr 2005 mehrere hundert. Die Anzahl vernichteter Sauerbrutvölker im Kanton Glarus schwankte jeweils stark von Jahr zu Jahr. In Jahren mit starker Sauerbrutverbreitung wurden bis über 100 Sauerbrutvölker vernichtet, was rund 10 Prozent aller Bienenvölker des Kantons entspricht. In den letzten Jahren mussten auch immer wieder Imker sehr starke Bienenvölker mit nur geringen Sauerbruterkrankungen vernichten, was für betroffene Imker besonders schwer nachvollziehbar ist. Trotz der seit 20 Jahren praktizierten rigorosen Sauerbrutbekämpfung ist diese Brutkrankheit in der ganzen Schweiz und insbesondere auch im Lande Glarus weiterhin stark verbreitet.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Nach einem massiven Anstieg von Sauerbrut-Fällen wurden 2009 die Bekämpfungsmassnahmen schweizweit verstärkt. Deren Ziel ist es, gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden möglichst geringzuhalten. Eine Ausrottung der Seuche ist angesichts der langen Lebensdauer der resistenten Form des Bakteriums hingegen nicht möglich und damit auch nicht Ziel der Bekämpfungsmassnahmen. Dank den Massnahmen konnte die Anzahl verseuchter Bienenstände in den letzten 10 Jahren von knapp 1'000 auf unter 300 pro Jahr gesenkt werden. Es gibt aber immer noch mehr Seuchenfälle als im Jahr 2000. Eine vorzeitige Lockerung der Massnahmen könnte zu einer vermehrten Ausbreitung der Sauerbrut und einem Anstieg der Schäden führen. Die Bekämpfungsmassnahmen wurden vom Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Bienenforschung der Agroscope ausgearbeitet und werden laufend dem wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst (www.blv.admin.ch > Tiere> Tierseuchen > Übersicht Tierseuchen > Bienen >Sauerbrut > Im Detail > Technische Weisungen über die Massnahmen im Seuchenfall von Sauerbrut). Um die Sauerbrut effektiv zu bekämpfen, müssen auch Bienenvölkern mit geringem Befall (wenige Larven auf einzelnen Brutwaben) vernichtet werden. Denn die Arbeiterbienen sind auch diesfalls zwar gesunde, aber kontaminierte Trägerinnen der Bakterien und verbreiten diese in der Brut. Bei wenigen toten Larven lässt sich nicht vorhersagen, ob sich das Volk erholen wird oder nicht. Als Vorsichtsmassnahme wird dieses deshalb vernichtet, um die Ausbreitung der Krankheit auf benachbarte Bienenvölker zu verhindern. Je schneller infizierte Völker vernichtet werden, desto geringer ist das Übertragungsrisiko.
2. Eine konsequente Umsetzung der aktuellen Bekämpfungsmassnahmen ist weiterhin nötig. Die Sauerbrut-Situation in der Schweiz ist nicht vergleichbar mit derjenigen in Deutschland und Österreich, wo die Krankheit seltener vorkommt. Genaue Zahlen aus diesen Ländern liegen allerdings mangels Meldepflicht nicht vor. In anderen Ländern Europas wie etwa Italien, Grossbritannien, Tschechien und Norwegen stellt die Sauerbrut hingegen auch ein Problem dar und ist dort meldepflichtig.
3. Es gibt aktuell keine abschliessende Erklärung für regionale Unterschiede. Das Bakterium scheint in den nicht betroffenen Regionen nicht vorzukommen. Die verschiedenen Bienenrassen zeigen keine Unterschiede in der Empfänglichkeit für die Sauerbrut. Möglicherweise ist der geringe Austausch von Material und von Bienenvölkern zwischen den Sprachregionen ein Grund, warum sich die Krankheit hauptsächlich auf die Deutschschweiz beschränkt.
4. Im Kanton Glarus wurden 2018 gemäss Angaben des kantonalen Veterinäramtes 21 infizierte Bienenstände nachgewiesen und saniert. 2019 wurden 15 infizierte Bienenstände nachgewiesen, 28 Völker mussten vernichtet werden (2.5 Prozent der Bienenvölker). Eine Zunahme der Sauerbrutfälle aufgrund einer Lockerung der Bekämpfungsmassnahmen könnte grössere Schäden verursachen als die Vernichtung der infizierten Völker im Seuchenfall und wäre eine grössere Bedrohung für die "Dunkle Biene". Es wurde bisher kein Rückgang der genetischen Vielfalt der Dunklen Biene im Kanton Glarus und in der Schweiz festgestellt.
5. Der Vorschlag ist abzulehnen, weil er nicht berücksichtigt, dass das Bienenvolk immer eine Einheit ist. Die Krankheit breitet sich zudem über gesunde, aber kontaminierte Arbeiterinnen aus. Eine Eliminierung der Symptome (erkrankte Brut), nicht aber der Träger des Bakteriums (Arbeiterinnen), birgt somit das Risiko des Wiederauftretens und einer noch stärkeren Ausbreitung der Krankheit.
Antwort des Bundesrates.