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Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellung verbessern und damit die Krisenresistenz von Gesellschaft und Wirtschaft stärken

20.3487 · Dringliche Interpellation · 2020-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Corona-Krise zeigt deutlich, dass bei der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf enormer Handlungsbedarf besteht.

In der Krisensituation waren gerade Familien mit kleinen Kinder stark belastet. Der Ausfall von Kindertagesstätten und Grosseltern führte zu massiv höheren Betreuungsaufgaben, dazu kamen bei schulpflichtigen Kindern noch Zusatzaufwände für Homeschooling.

Damit kam auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an ihre Grenzen. Es fehlt ganz offensichtlich an Infrastrukturen, die das auffangen können.

Es zeigte sich ein für alle mal: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein nice-to-have sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Dazu kam, dass gerade in Berufen die in der Krise besonders relevant waren (Pflege, Betreuung, Detailhandel), der Anteil Frauen sehr hoch ist. Daraus müssen wir jetzt die Lehren ziehen.

1. Welche Lehren zieht der Bundesrat betreffend Gleichstellung und Vereinbarkeit aus der Krise?

2. Mit welchen Massnahmen will er diese verbessern und damit die Krisenresistenz von Gesellschaft und Wirtschaft stärken? Wie stellt er sich insb. Zu folgenden Punkten:

a. Ausbau und bessere Finanzierung der Organisationen der familienexternen Kinderbetreuung

b. Verbesserung der Arbeitsanreize für Zweiteinkommen (z.B. über eine Individualbesteuerung)

c. Vulnerable Arbeitsverhältnisse/Care-Arbeit/Care-Migrantinnen

3. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat sicherstellen, dass die staatlichen Corona-Unterstützungen so verteilt werden, dass bestehende Vulnerabilitäten nicht weiter verstärkt werden und die Rezession nicht einzelne Gruppen stärker trifft?

4. Ist der Bundesrat bereit, rasch die notwendigen Daten zu erfassen, um detaillierte Analysen zur Beschäftigungssituation zu machen und Veränderung in allen Sektoren vorzuschlagen? (Neben Arbeitslosigkeit sollen auch Kurzarbeit, Sozialhilfebezug, Kreditvergabe, Mieterlass, Betreuungs- und Care-Arbeit etc. berücksichtigt werden). In der Analyse sollen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Geschlechter klar ausgewiesen werden.

5. Auf welcher Grundlage hat der Bundesrat die Covid-Expertengruppen zusammengestellt? Erachtet er diese mit Blick auf die Gesellschaft als ausgewogen? Inwiefern gedenkt er die Entscheidgremien so zu erweitern, dass künftig alle Perspektiven der Gesellschaft besser einfliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Pandemie COVID-19 die Schweiz auch vor gleichstellungspolitische Herausforderungen stellt und sich die Folgen der Pandemie ungleich auf die Geschlechter auswirken können. Wichtig ist es, dass die für die Verbesserung der Gleichstellung und Vereinbarkeit sowie für die Prävention von Gewalt bereits getroffenen Massnahmen auch während und nach der gegenwärtigen Krise weitergeführt und wo notwendig angepasst werden.

2.a.Für die familienergänzende Kinderbetreuung sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund fördert die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit mit einem befristeten Impulsprogramm. Damit unterstützt er die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern. Darüber hinaus unterstützt der Bund Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Ein weitergehendes Engagement des Bundes erachtet der Bundesrat aufgrund der lediglich subsidiären Rolle des Bundes nicht für angezeigt.

2.b. Was die Verbesserung der Erwerbsanreize für Zweiteinkommen anbelangt, so schneidet von den bisher untersuchten Modellen für die Besteuerung der Ehepaare die Individualbesteuerung am besten ab. Der Bundesrat hat sich auf Grund einer Gesamtsicht gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen. Er hat jedoch eine Botschaft zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung (18.034) verabschiedet, welche die alternative Steuerberechnung vorsieht, die ebenfalls günstige Erwerbsanreize setzt. Das Parlament hat die Vorlage allerdings an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen, namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell (Familienquotientensystem), die Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle, die er als geeignet erachtet. Zurzeit ist eine Motion hängig, welche die Einführung der Individualbesteuerung vorsieht (Motion Markwalder 19.3630).

2.c. Die in der Interpellation genannten Care-Arbeitenden unterliegen den generellen Schutzbestimmungen, die für alle Arbeitnehmenden gelten. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere die zwingenden Bestimmungen des OR, das Entsendegesetz (SR 823.20), das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (SR 822.41) und kantonale Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft. Weiter hat der Bundesrat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Arbeitsbedingungen von Tätigkeiten in Privathaushalten zu verbessern. So hat er 2010 einen nationalen Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für Hausangestellte erlassen, der seither mehrmals erneuert und angepasst wurde. In Ergänzung dazu wurde den Kantonen ein Modell-NAV für die allgemeinen Arbeitsbedingungen in der 24-Stunden-Betreuung von Betagten in privaten Haushaltungen zur Verfügung gestellt. Mehrere Kantone haben inzwischen ihren kantonalen NAV überarbeitet oder sind aktuell noch daran. Weiter hat die Schweiz das Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte (SR 0.822.728.9) ratifiziert. Gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (Art. 53 Abs. 2, SR 142.20) wird bei der Integrationsförderung zudem den besonderen Anliegen von Frauen Rechnung getragen. In den kantonalen Integrationsprogrammen, der Integrationsagenda Schweiz sowie weiteren Projekten im Bereich der beruflichen Integration werden genderspezifische Massnahmen durch Bund, Kantone und zivilgesellschaftliche Partner unterstützt. Diese Massnahmen sind so konzipiert, dass sie sich auf ändernde Problemstellungen, d.h. auch auf eine verstärkte Vulnerabilität von Migrantinnen und Migranten aufgrund der Covid-19-Krise ausrichten und zielführend antworten können.

3. Der Bundesrat verfolgt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Strategie, Härtefälle bei unmittelbar betroffenen Wirtschaftsbereichen sowie Arbeitnehmenden und Selbständigen rasch und gezielt abzufedern. Zu diesem Zweck hat er unbürokratische, an die Situation angepasste Sondermassnahmen erlassen. So hat er die Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingeführt, um den Einkommensausfall für Familien zu begrenzen, wenn diese von der Schliessung von Schulen, Sonderschulen oder anderen Betreuungseinrichtungen betroffen waren, aber auch wenn die Betreuung von Kindern durch besonders gefährdete Personen (beispielsweise durch die Grosseltern) nicht mehr sichergestellt werden konnte. Die Entschädigung beträgt in solchen Situationen 80 Prozent des bisherigen AHV-pflichtigen Einkommens. Bisher wurden über 6000 Entschädigungen für Kinderbetreuung ausgezahlt, die Familien und insbesondere alleinerziehenden Eltern zugutekommen. Auch die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit gehört hierzu, ebenso wie die Entschädigung bei Erwerbsausfällen für direkt und indirekt von den behördlichen Schliessungen oder von Veranstaltungsverboten betroffene Selbständige. Mit den Liquiditätshilfen für Unternehmen soll zudem verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Von diesen und anderen Massnahmen profitieren nicht zuletzt vulnerable Gruppen. Trotz der ergriffenen Massnahmen erwartet die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes für das Jahr 2020 einen starken Rückgang des Bruttoinlandprodukts mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Der Bundesrat prüft zurzeit, ob zusätzliche Massnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur notwendig sind.

4. Detaillierte Statistiken zu Arbeitslosen und Stellensuchenden sind auf Monatsbasis vorhanden. Statistiken zu Kurzarbeit lassen sich nach Sektoren und Kantonen auswerten; personenbezogene Daten existieren nicht. Statistiken zur Erwerbstätigkeit liegen quartalsweise auf Basis der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) vor, und Statistiken zu Betreuungs- und Care-Arbeit können mit der Erwerbstätigenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) geschätzt werden. Das SECO und das BFS werten die vorhandenen Daten zum Arbeitsmarkt fortlaufend aus, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Das BFS stellt weiter regelmässig Statistiken aus verschiedenen Erhebungen zum Sozialhilfebezug, zu Einkommen, Konsum, zur finanziellen Situation sowie zu den Lebensbedingungen der Schweizer Bevölkerung zur Verfügung und wertet diese in Übersichtspublikationen aus. Das BFS veröffentlicht zudem regelmässig aktuelle Ergebnisse über die Gleichstellung von Frau und Mann.

5. Im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 ist auch die Schweiz mit enormen Herausforderungen im Gesundheitswesen konfrontiert. Das Land war und ist gefordert, den besten Ansatz zur Bewältigung der Pandemie zu finden. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund - nach der Ausrufung der ausserordentlichen Lage - am 20. März 2020 die Krisenorganisation des EDI erweitert und in einen Ad Hoc Krisenstab des Bundesrates umgewandelt. In dieser Krisenorganisation sollten auch die Kompetenzen der Wissenschaft und Forschung vertreten sein und deren Erkenntnisse in die Entscheidfindung einfliessen. EDI und WBF haben in der Folge am 30. März 2020 mit der durch die Schweizer Wissensgemeinschaft gegründeten Taskforce Science (TFS) ein Mandat unterzeichnet. Ziel des Mandates ist es, das Potenzial der Schweizer Wissenschaftsgemeinschaft zur Bewältigung der Krise zu nutzen und den Ausgang dieser Krise positiv zu beeinflussen. Die von den Schweizer Universitäten gebildete Task Force hat sich selbst konstituiert und ihre Zusammensetzung wird grundsätzlich durch die Wissenschaftsgemeinschaft vorgeschlagen - dies nicht zuletzt, um die Unabhängigkeit der Wissenschaft und Forschung zu gewährleisten. Die Swiss National COVID-19 Science Task Force ist in diesem Sinn ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten. Die Task Force ist bewusst breit zusammengesetzt. Es ist eine Vielzahl von Wissenschaftssparten sowie Professorinnen und Professoren aus einer Vielzahl von Schweizer Universitäten sowie aus allen Regionen vertreten. Von den 68 Mitgliedern der Taskforce Science sind 22 Frauen (32%). Die von der TFS abgedeckten Themenbereiche sind sehr breit: Pflege, Datenmodellierung, Diagnose und Testen, Epidemiologie, Wirtschaft, Ethik, Recht und Soziales, Immunologie, öffentliche Gesundheit, Prävention. Zu erwähnen ist hier namentlich der am 14. Mai 2020 veröffentlichte Policy Brief "Gender aspects of COVID-19 and pandemic response" (nur in Englisch). Im Hinblick auf die weitere Bewältigung der Krise und der Begleitung der voraussichtlich Mitte Juni anstehenden Rückkehr in die besondere Lage nach Epidemiengesetz (SR 818.101) wird der Bundesrat eine neue Organisation definieren und dabei auch sicherstellen, dass die Wissensgemeinschaft der Schweiz weiterhin in die Arbeiten einbezogen wird. Die Themen können dabei je nach Problemstellung ändern und infolgedessen auch die Zusammensetzung der TFS erweitert werden.

Was den mit Vertrerterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung besetzten Krisenstab des Bundesrates zur Bewältigung der Coronakrise (KSBC) selber anbelangt, so ist dieser in der Tat gestützt auf die durch die Departemente gemeldeten Mitglieder stark mit Männern besetzt. Nur zwei Frauen sind Mitglieder im KSBC. Der KSBC wird angesichts der Beendigung der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz (SR 818.101) voraussichtlich auf Ende Juni 2020 aufgelöst. Der Bundesrat wird bei der Zusammensetzung der mit der Rückkehr in die besondere Lage anstehenden neuen Bewältigungsorganisation des Bundes und der Kantone darauf achten, dass mehr Frauen in den Entscheidfindungsprozess eingebunden werden können.

Antwort des Bundesrates.

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