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20.3490 · Interpellation · 2020-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Gesundheitsversorgung hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen. Während Behandlungsentscheide früher von der Ärztin/dem Arzt gefällt wurden, steht heute die gemeinsame Entscheidfindung zwischen dem Patienten sowie der Ärztin im Vordergrund. Damit Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich entscheiden können, benötigen sie patientengerechte Informationen über die Krankheit sowie die Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten inkl. deren Risiken und Erfolgschancen. Gespräche mit dem behandelnden Arzt und gleichbetroffenen Personen, das Internet, das soziale Umfeld und medizinische Zweitmeinungen sind wichtige Informationsquellen von Patientinnen und Patienten.

Im Bericht "Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz" des Bundes wird festgehalten, dass eine schweizweite und koordinierte Bevölkerungsinformation auf Bundesebene einen zentralen Zugang zu objektiven und sachgerechten sowie einfach verständlichen Informationen im Patientenrechtsbereich ermöglichen würde. Die optimierte Bevölkerungsinformation ist eine wichtige Zielsetzung der Strategie2030: "Bürger und Bürgerinnen können gut informiert, verantwortungs- und risikobewusst Entscheidungen treffen, die ihre Gesundheit sowie die Gesundheit ihrer Angehörigen bestimmen" (Ziel 2).

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Mit welchen Massnahmen soll die Bevölkerungsinformation verbessert werden?

2. Wie wird zur Zielerreichung das Potenzial der gemeinschaftlichen Selbsthilfe (vgl. Motion 16.3709) genutzt?

3. Ist eine schweizweite und koordinierte Bevölkerungsinformation mittels eines zentralen, internetbasierten Zugangs vorgesehen?

4. Der Bundesrat beauftragte das EDI im Juni 2015, ein Patienteninformationsgesetz zu prüfen, vgl. Stellungnahme Bundesrat zur Motion 16.3709. Zu welchen Ergebnissen kam das EDI und wo steht das Patienteninformationsgesetz heute?

5. Cochrane bietet objektive, evidenzbasierte, dauernd aufdatierte und unabhängige Gesundheitsinformationen für Fachpersonen und Laien. Wie könnte das Informationsangebot von Cochrane noch besser genutzt werden, um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit transparenten, kohärenten, konsistenten und von kommerziellen Interessen unabhängigen Gesundheitsinformationen sicherzustellen? Was bräuchte es, damit möglichst viele Patientinnen und Patienten Cochrane langfristig nutzen können?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-2. Der Zugang zu ausgewogenen und leicht verständlichen Informationen ist eine wichtige Voraussetzung, um gesundheitskompetentes Handeln zu fördern. Dadurch kann auch ein Beitrag an die Kostendämpfung im Gesundheitswesen geleistet werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt das Informationsportal migesplus, welches vom Schweizerischen Roten Kreuz betrieben wird. Damit wird das Ziel verfolgt, dass die Gesundheitsinformationen vulnerablen Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund möglichst niederschwellig zugänglich gemacht werden. Auch die Gesundheitsligen wie die Krebs- oder Lungenliga leisten einen wichtigen Beitrag in der Vermittlung von Informationen zu Diagnosen und Behandlungen. Im Rahmen der Umsetzung der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2030 sowie auf Basis der Erfahrungen aus der Covid-19-Epidemie soll geprüft werden, wie das BAG die Bevölkerungsinformation noch verbessern kann und wie zu dieser Zielerreichung das Potenzial der Selbsthilfe stärker genutzt werden könnte. Auf Bundesebene fehlt jedoch eine geeignete gesetzliche Grundlage zur Subventionierung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Nur das Konsumenteninformationsgesetz (KIG, SR 944.0) sieht die Möglichkeit vor, Finanzhilfen an Patientenorganisationen auszuschütten. Wegen verschiedenen, im KIG definierten Rahmenbedingungen ist es jedoch nicht möglich, den Patientenorganisationen auf der Grundlage des KIG permanent, zielgerichtet und im gewünschten Ausmass Finanzhilfen zukommen zu lassen.

3. Diese Möglichkeit wurde im Rahmen der Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz geprüft. Da die Errichtung eines zentralen Gesundheitsportals auf Bundesebene jedoch äusserst ressourcenintensiv wäre, hat man ein entsprechendes Verankerung aktuell nicht vorgesehen. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für die Bevölkerungsinformation in der gemeinsamen Verantwortung der verschiedenen Gesundheitsakteurinnen und -akteure, insbesondere auch der Kantone.

4. Die Schaffung einer bundesgesetzlichen Verankerung der Patienteninformation wurde geprüft. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten durch eine bessere Patienteninformation gefördert werden soll. Allerdings erachtet er die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes zur Zeit als nicht opportun, da die Erarbeitung mit verschiedenen Schwierigkeiten wie beispielsweise die geteilte Verantwortung für die Bevölkerungsinformation zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren verbunden wäre. Der Bund setzt sich jedoch weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Verbesserung der Bevölkerungsinformation ein.

5. Seit 2016 verfügt die Schweiz via die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) über eine Cochrane-Nationallizenz. Mit dieser Nationallizenz hat die gesamte Schweizer Bevölkerung Zugang zur Cochrane-Bibliothek. Diese Initiative wurde von Beginn weg vom BAG unterstützt. Ende 2019 hat die Schweizerische Ärztezeitung über eine Anzeige und mehrere Artikel versucht, die Cochrane-Bibliothek bei ihrem Fachpublikum bekannter zu machen. Der Nutzen, eine solche Informationskampagne auch für die breite Bevölkerung zu lancieren, wäre zu prüfen. Wie aber verschiedene Studien zeigen, ist der persönliche Kontakt bei der Informationsvermittlung unentbehrlich. Den Gesundheitsfachpersonen sowie Patientinnen- und Patientenorganisationen oder Gesundheitsligen kommt dabei eine sehr wichtige Rolle zu. In ihrer Beratungstätigkeit können sie sicherstellen, dass die vermittelten Informationen leicht verständlich und auf die jeweiligen Situationen und Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten zugeschnitten sind.

Antwort des Bundesrates.