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20.3498 · Motion · 2020-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechter aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Geschlechter untersucht und dargestellt werden.

Begründung

Wichtige Studien wie beispielsweise die volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen, oder Studien zu den Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit sowie bei der Jugendarbeitslosigkeit beinhalten keine oder nur eine beschränkte Aufschlüsselung nach Geschlechtern. Dabei sind Gründe, Ursachen und Auswirkungen geschlechtsspezifisch oft unterschiedlich. Ebenfalls ungenügend ist die Datenlage im Bereich der Sozialversicherungen, namentlich beim Gender Pension Gap, wo sich die Zahlen auf eine einzige Studie abstützen. Eine ungenügende Datenlage gibt es aber auch in weiteren Bereichen wie namentlich der Medizin aber auch im Bereich Raumplanung, Finanzen oder weiteren Gebiete. Die Bundesverfassung verpflichtet uns seit 1981 auf die Gleichstellung der Geschlechter. Um diesen Auftrag entsprechend erfüllen zu können, ist eine entsprechende Daten- und Forschungslage wichtig. Die Datenlücke - in der Wissenschaft als Gender Data Gap oder Gender Data Bias bezeichnet - kann wesentliche Folgen haben. In der Medizin ist beispielsweise bekannt, dass Symptome bei Frauen bei Herzinfarkten lange fehlinterpretiert wurden, weil sie sich unterscheiden von jenen der Männer. Die Schliessung dieser Lücke ist sowohl für Forschung wie auch für Gleichstellung ein wichtiger Schritt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion spricht eine wichtige Problematik an. Um im Einklang mit Art. 8 Abs. 3 BV wirksame gesetzgeberische und sonstige Massnahmen treffen zu können, sind Verwaltung und Politik auf verlässliche Daten angewiesen, die eine Geschlechterperspektive bzw. nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten beinhalten. Was die Bundesstatistiken anbelangt, so ist die Aufschlüsselung der (Personen-) Daten nach Geschlecht bereits heute weitgehend umgesetzt.

Auch bei den Studien des Bundes wird bereits heute eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und weiteren soziodemographischen Daten vorgenommen, wenn dies für die Fragestellung der Studie relevant ist. Damit dem Anliegen der Motion noch besser Rechnung getragen werden kann, ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der in der Legislaturplanung 2019-2023 vorgesehenen "Nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern" einen entsprechenden Leitfaden auszuarbeiten. Dieser soll die zuständigen Bundesstellen bei der Prüfung, ob die Geschlechterperspektive für eine Studie relevant ist und die Ergebnisse nach Geschlechter aufgeschlüsselt werden sollen, unterstützen.

Der Leitfaden kann sich dabei an den bereits bestehenden Arbeitsinstrumenten für die Gleichstellungsfolgenabschätzung bei der Gesetzgebung orientieren. So hat der Bundesrat gemäss Art. 141 Abs. 2 Bst. i des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) in Botschaften zu Erlassentwürfen die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu erläutern. Zuständig für die Gleichstellungsfolgenabschätzung sind die jewieligen Bundesstellen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann stellt diesen Arbeitsinstrumente (u.a. ein Leitfaden) zur Verfügung (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/recht/gleichstellungsfolgenabschaetzung.html). Auch im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sind die zuständigen Bundesstellen gehalten, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu prüfen. (https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/RFA/Hilfsmittel/checklist_rfa.pdf.download.pdf/checklist_ rfa.pdf).

Die von der Motionärin geforderte Aufschlüsselung aller "massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechter" bzw. die Untersuchung von deren Auswirkungen auf die Geschlechter erachtet der Bundesrat im Hinblick auf einen ökonomischen Einsatz der Mittel hingegen als zu weitgehend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.