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Luftschadstoffemissionen stationärer Anlagen, welche die Tagesmittel-Grenzwerte überschreiten. Pflicht zur Veröffentlichung

20.3507 · Motion · 2020-06-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Luftreinhalteverordnung dahingehend zu ergänzen, dass die kantonalen Fachstellen regelmässig die Anzahl Tage, an denen kontinuierlich gemessene Luftschadstoffemissionen stationärer Anlagen die Grenzwerte im Tagesmittel überschreiten, schadstoff- und betriebsspezifisch veröffentlichen müssen.

Begründung

Die Luftreinhalteverordnung (SR 814.318.142.1) hält in Artikel 13 Absatz 4 folgendes fest: "Bei Anlagen, aus denen erhebliche Emissionen austreten können, ordnet die Behörde die kontinuierliche Messung und Aufzeichnung der Emissionen oder einer anderen Betriebsgrösse an, welche die Kontrolle der Emissionen ermöglicht."

Bei den betreffenden Anlagen handelt es sich in erster Linie um Zementwerke und Kehrichtverbrennungsanlagen. Emissionen, die kontinuierlich zu messen sind, sind beispielsweise Dioxin, Benzol, organische Gase (TOC) und Feinstaub. Bisher wurden die Messresultate mit wenigen Ausnahmen nicht öffentlich gemacht. Die Anlagen müssen ihre Emissionsdaten der kantonalen Fachstelle melden, selber halten sie sie mehrheitlich unter Verschluss. Die Bevölkerung, die in der Nähe wohnt, erfährt nicht, dass sie möglicherweise einer hohen Luftbelastung ausgesetzt ist.

Offenbar stossen etliche Zementwerke nach wie vor zu viele krebserregende Stoffe aus. Sie überschreiten die Werke die Tagesmittel-Grenzwerte zum Teil deutlich. Im Jahr 2018 hat etwa die Zementfabrik Holcim im Werk Untervaz (GR) rund 40 Prozent mehr Dioxin ausgestossen als erlaubt. Erst drei der sechs Zementwerke messen ihren Benzolausstoss bisher überhaupt, und alle drei blasen massiv zu viel Benzol in die Luft: Der erlaubte Tagesmittelwert wurde im Holcim-Werk in Siggenthal (AG) im Jahr 2018 achtmal überschritten, das Jura-Cement-Werk in Wildegg (AG) 21-mal, das Werk Ciment Vigier in Péry (BE) sogar an 23 Tagen (Quelle: "Zementwerke verpesten die Luft weiterhin", Zeitschrift Saldo, Ausgabe 4/2020, Autor Eric Breitinger).

Ein positives Beispiel ist die Kehrichtverbrennungsanlage (ACR) in Giubiasco: Sie macht ihre Tageswerte regelmässig publik und bleibt dabei deutlich unter den Grenzwerten: https://www.oasi.ti.ch/web/dati/ictr.html.

Das Ziel muss selbstverständlich sein, dass die Grenzwerte nirgendwo überschritten werden. Ein Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Transparenz, das heisst die Pflicht zur Veröffentlichung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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