20.3510 · Interpellation · 2020-06-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 31. Mai wurde der Welttag ohne Tabak gefeiert. Dessen Ziel ist es, zu sensibilisieren für die negativen Auswirkungen des Tabaks auf die Gesundheit. Dieses Jahr stand der Schutz der Jugendlichen im Zentrum.
Der Anteil der Raucherinnen und Raucher geht in der Schweiz seit 2007 nicht zurück: 27 Prozent der Bevölkerung rauchen, bei den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen sind es gar 32 Prozent. Zwei Drittel der Raucherinnen und Raucher haben vor dem Alter von 20 Jahren mit dem Rauchen begonnen. Es ist klar, dass die Prävention bei den Jugendlichen ein zentrales Instrument im Kampf gegen die Tabakabhängigkeit ist. Auch angesichts der beunruhigenden Zahl der Todesfälle aufgrund des Tabakkonsums - fast 10 000 pro Jahr - ist ein konkretes Engagement für die Eindämmung des Konsums dringender denn je.
Die Schweiz liegt in Bezug auf die Tabakprävention auf der "Tobacco Control Scale in Europe" allerdings auf dem vorletzten Platz. Europa hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht, während die Schweiz sich nicht von der Stelle bewegt: Die gegenwärtige Strategie reicht nicht aus, um den Tabakkonsum zu reduzieren und damit die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
1. Welche spezifischen Massnahmen werden ergriffen zum Schutz der Jugendlichen, einer besonders gefährdeten Altersgruppe, bei der die Gefahr, eine Abhängigkeit zu entwickeln, grösser ist als bei anderen Altersgruppen?
2. Kosovo und die Schweiz sind die einzigen europäischen Länder, die für den Verkauf kein Mindestalter von 18 Jahren kennen. Wäre ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige nicht ein nützliches Instrument zur Eindämmung des Tabakkonsums bei den Jungen?
3. Bis heute haben nur die Kantone Basel-Landschaft und Wallis ein Mindestalter für den Verkauf von E-Zigaretten festgelegt. Soll auch auf Bundesebene eine Regelung verabschiedet werden?
4. Sollen Einschränkungen für aromatisierte Produkte verabschiedet werden, analog zur Regelung, die seit dem 20. Mai in der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Kraft ist?
5. Ist vorgesehen, Werbung, Sponsoring und Promotionen für Zigaretten und E-Zigaretten zu verbieten?
6. Mit welchen weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat die Strategie zur Eindämmung des Tabakkonsums zu stärken?
7. Ist vorgesehen, das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs aus dem Jahr 2004 endlich zu ratifizieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Jugendlichen, vor den negativen Auswirkungen des Rauchens ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Er engagiert sich deshalb im Rahmen der Strategie Gesundheit 2030 für die Tabakprävention und setzt sich im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Tabakproduktegesetzes für Verbesserungen der gesetzlichen Grundlagen zum Jugendschutz bei Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten ein. Andererseits unterstützt der Bund über den Tabakpräventionsfonds (TPF) Massnahmen, die auch als Teil kantonaler Programme umgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise der Schulklassenwettbewerb "Experiment Nichtrauchen" oder "cool and clean", ein Angebot im Vereinssport. Der TPF vernetzt die Weiterentwicklung dieser und weiterer Angebote in einem Kinder- und Jugendprogramm.
2. und 3. Wie in seiner Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2019 919) aus dem Jahr 2018 erwähnt, will der Bundesrat mit dem TabPG den Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Jugendlichen vor dem Rauchen verbessern. Zu diesem Zweck verlangt der derzeit im Parlament diskutierte Gesetzesentwurf, dass diese Produkte nur an über 18-Jährige verkauft werden dürfen. Um den Vollzug zu erleichtern, soll eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen geschaffen werden.
4. Die Botschaft zum TabPG sieht vor, dass 25 problematische Stoffe nicht zur Herstellung von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten eingesetzt werden dürfen. Wie die Antwort auf die Motion Roduit (20.3634) "Aromatisierte Zigaretten. Junge Menschen schützen" ausführt, wurde auf ein generelles Verbot von "charakteristischen Aromen" allerdings verzichtet, da ein solches im Widerspruch zu der vom Parlament gewünschten inhaltlichen Ausrichtung des zweiten Entwurfs gestanden hätte.
5. und 7. Wie der Bundesrat schon verschiedentlich festgehalten hat, möchte er die WHO-Tabakkonvention ratifizieren. Auch der Ständerat folgt diesem Anliegen und hat im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum TabPG Einschränkungen der Werbung aufgenommen. Dazu gehören zusätzliche Werbeverbote für Zigaretten in der Presse und im Internet, wie auch das Verbot der Abgabe von Gratismustern zu Promotionszwecken und des Sponsorings von internationalen Anlässen durch die Tabakindustrie. Damit würde die Ratifikation der WHO-Tabakkonvention durch die Schweiz möglich.
Wie der Bundesrat in der am 26. August 2020 verabschiedeten Botschaft zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)" darlegt, wird sich der Bundesrat in der laufenden Debatte für weitere Verbesserungen des Jugendschutzes einsetzen. Er wird insbesondere das Verbot von Tabakwerbung im Kino und auf Plakaten unterstützen, das bereits in der ersten Entwurf aus dem Jahr 2015 vorgesehen war.
6. Gemäss der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017 - 2024 (NCD-Strategie, www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien & Programme > Nichtübertragbare Krankheiten) ist vorgesehen, Aspekte der Tabakprävention auch in den etablierten Präventionsprogrammen zur Stressreduktion am Arbeitsplatz und beim Gesundheitspersonal umzusetzen. Im Rahmen der Suchtstrategie ist wie bereits in Antwort auf die Interpellation Tuena (20.3343) "Tabak und Schadensminderung. Was hält die Schweiz von der Position der WHO?" vermerkt vorgesehen, Aspekte der Schadensminderung auf ihre Eignung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten zu prüfen. Wie in Antwort auf die Motion Häsler (17.4187) "Tabakprävention. Kinder und Jugendliche besser schützen" festgehalten, können auch die Kantone die Rahmenbedingungen für Tabakprodukte, wie zum Beispiel am Verkaufspunkt, mitbestimmen. Aktuell haben vier Kantone beispielsweise damit begonnen, ihre Tabakkontrollmassnahmen auf elektronische Zigaretten auszudehnen.
Antwort des Bundesrates.