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20.3523 · Motion · 2020-06-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass das Chicagoer Abkommen so angepasst wird,

a. dass Kerosin künftig besteuert wird und dabei

b. ein einheitlicher Steuersatz gilt.

Begründung

Im internationalen Flugverkehr wird Kerosin noch immer nicht einheitlich besteuert. Grundlage für diese Bestimmung ist das Chicagoer Abkommen von 1944. Dieses ist nicht mehr zeitgemäss. Denn eine Förderung des Flugverkehrs ist definitiv nicht mehr angebracht. Heute gilt für den Flugverkehr das Gegenteil des Verursacherprinzips. Das Fliegen wird steuerlich bevorzugt: Der Staat subventioniert damit das Fliegen mit zahlreichen Steuerprivilegien direkt oder indirekt. Der internationale Flugverkehr zahlt weder Mehrwertsteuer noch CO2-Abgabe oder Mineralölsteuer, wie dies Autofahrende und Hausbesitzende tun. Die steuerliche Bevorzugung ist erst recht unhaltbar, weil sie das Bestreben der Schweiz nach mehr Klimaschutz untergräbt.

In der Antwort auf die Interpellation 19.3508 schreibt der Bundesrat zur Frage, ob er sich für die Änderung des Chicagoer Abkommens einsetzen würde, damit eine Besteuerung des Kerosins möglich wird: "Sollte es international Spielraum bei dieser Frage geben, wird der Bundesrat entsprechende Vorhaben prüfen und sie gegebenenfalls auch unterstützen."

Das reicht nicht. Wir können nicht mehr länger warten, sondern es braucht auf allen Ebenen Massnahmen für einen griffigen Klimaschutz. Deshalb soll die Schweiz sich auch international federführend für die Anpassung des Chicagoer Abkommens einsetzen. In ärmeren Länder könnte die einheitliche Besteuerung des Flugverkehrs zudem eine willkommene und relative progressive Quelle für Staatseinnahmen sein. Diese wiederum könnten für den inländischen Klimaschutz eingesetzt werden.

Eine einheitliche Besteuerung ist wichtig, damit die Flugzeuge nicht einfach dort volltanken wo das Kerosin am günstigsten ist. So würden sie mit gefährlich viel Sprit landen und starten. Dieses Zusatzgewicht würde Zusatzemissionen verursachen, was es zu verhindern gilt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Luftverkehr einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss. Wie er bereits in seiner Beantwortung der Interpellation 19.3508 und der Motion 20.3383 festhielt, ist er der Ansicht, dass für den Klimaschutz im Bereich Luftverkehr nur ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft zielführend ist.

Unter der Mitwirkung der Schweiz wurden im Rahmen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO bereits international verbindliche Vorschriften für die Zertifizierung von Luftfahrzeugen und das Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation CORSIA in Kraft gesetzt. Mit diesen globalen Massnahmen werden einerseits die Emissionen der einzelnen Luftfahrzeuge in Bezug auf ihre Transportleistung mit einem Cap beschränkt und anderseits kann ein praktisch karbonneutrales Wachstum der internationalen Zivilluftfahrt erreicht werden. Seit 2012 ist der Luftverkehr innerhalb der EU und des EWR zudem in den Emissionshandel eingebunden mit dem das schweizerische Emissionshandelssystem seit dem 1. Januar 2020 verknüpft ist. Ausserdem will das Parlament im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes eine Flugticketabgabe und eine Abgabe Allgemeine Luftfahrt einführen.

Eine Aufhebung der allgemeinen Steuerbefreiung von Flugtreibstoffen und eine damit verbundene Anpassung der Konvention von Chicago steht zurzeit nicht auf der politischen Agenda der ICAO und ihrer 193 Mitgliedstaaten. Sollte es international Spielraum bei der Frage der allgemeinen Besteuerung von Flugtreibstoffen im globalen Verkehr geben, wird der Bundesrat entsprechende Bemühungen unterstützen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.