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20.3542 · Postulat · 2020-06-08

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Schaffung eines Kompetenzzentrums zu prüfen, das aus einem festen Pool von Expertinnen und Experten besteht und erlaubt, zukünftige Krisen - unabhängig davon, ob sie Gesundheit, Wirtschaft, Sicherheit, Technologie oder Gesellschaft betreffen - zu antizipieren. Der Bericht soll die Vor- und Nachteile einer solchen Einrichtung aufzeigen und darlegen, ob allenfalls anderer Optionen vorzusehen und Gesetzesänderungen notwendig sind.

Begründung

Die Schweiz muss sich auf die Zeit nach Corona vorbereiten. Es ist dringend notwendig zu prüfen, ob die verordneten Massnahmen zur Bewältigung der Coronakrise sinnvoll waren und welche Massnahmen hätten ergriffen werden können. Die Krise hat gezeigt, dass wir sowohl funktionierende Krisenstäbe als auch die Kompetenzen von Expertinnen und Experten brauchen, damit unsere Ressourcen schnell aktiviert werden können.

Die Einsetzung einer wissenschaftlichen Task Force durch den Bundesrat Ende März dieses Jahres zeigt die Schwäche unseres Systems auf. Ein solches Organ kann nicht erst nach dem Ausbruch einer Krise oder bei der Erklärung der ausserordentlichen Lage ins Leben gerufen werden. Wir müssen antizipieren können - eine Aufgabe, die ein Kompetenzzentrum übernehmen müsste, indem es insbesondere koordinierte Aktionspläne vorbereitet, damit Bund, Kantone, Gemeinden, Unternehmen, Institutionen und Bevölkerung nicht überrumpelt werden und schnell angemessen auf die Krise reagieren können.

Da die Ursprünge und Ursachen von Krisen vielfältig sind, müssen wir auf interdisziplinäres Fachwissen zurückgreifen können. Die Schweiz wird von weiteren Krisen nicht verschont bleiben. Unser Land profitiert von einem hochwertigen Forschungsnetzwerk sowie von einem Knowhow, das über unsere Landesgrenzen hinaus anerkannt ist. Solche Ressourcen könnten uns relevante Informationen liefern und uns helfen, Krisen zu antizipieren. Ein solches Zentrum könnte sowohl mit den Kantonen zusammenarbeiten als auch mit privaten Partnern kooperieren.

Wenn die Schweiz in Zukunft noch wirksamer handeln will, muss diese Vorbereitung eine unserer Prioritäten sein. Ein Kompetenzzentrum wird die Schweiz gegen neue Krisen und ihre Folgen besser wappnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass zur Bewältigung eines Ereignisses rasch die richtigen Ressourcen in eine Krisenorganisation einzubeziehen sind.

Im Mai 2018 hat der Bundesrat basierend auf den Ergebnissen der Auswertung der Strategischen Führungsübung 2017 (SFU 17) die Bundeskanzlei und die Departemente beauftragt, die "Weisungen über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung" zu überarbeiten und dabei das Verfahren zur Einberufung eines Ad-hoc-Krisenstabs und die Anforderungen an ihn zu definieren. Sodass ein Ad-hoc-Krisenstab situationsspezifisch zusammengesetzt wird und rasch und flexibel auf eine jeweilige Situation reagieren kann. Damit er insgesamt effektiver und effizienter arbeiten kann. Die überarbeiteten Weisungen wurden vom Bundesrat am 21. Juni 2019 verabschiedet (BBl 2019 4593).

Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie fordert das Krisenamanagement der Schweiz auf allen Ebenen. Der Bundesrat hat den "Krisenstab des Bundesrats Corona (KSBC)" unter der Federführung des EDI mit Beschluss vom 20. März 2020 eingesetzt. Am 31. März 2020 haben der KSBC, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Ad-hoc-Task-Force "Swiss National COVID-19 Science Task Force" einberufen. Diese unterstützt den Gesamtbundesrat, den Departementsvorsteher des EDI sowie die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone beratend. Die Ad-hoc-Task-Force ist kein fixes Gremium, und Expertinnen und Experten können, wie in den "Weisungen über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung" explizit vorgesehen, je nach Fragestellung ändern.

Innerhalb der Bundesverwaltung wie auch in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Wissenschaft betreiben einige Gremien, darunter die Bundeskanzlei, Früherkennung zur Bereitstellung präventiver Erkenntnisse für sich abzeichnende Krisensituationen. Diese Bestrebungen sind in den Artikeln 32 Buchstabe g und 33 Absatz 1bis des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG, SR 172.010) geregelt. Zudem sind Bundesämter, wie etwa das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) oder das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) permanent im Austausch mit privaten Akteuren. Des Weiteren ergänzen ausserparlamentarische Kommissionen als Milizorgane die Bundesverwaltung in bestimmten Bereichen. Beispielsweise ist die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) zuständig für die wissenschaftliche Beratung der Bundesverwaltung in Fragen der Pandemievorbereitung und -bewältigung.

Rechtliche Grundlagen und entsprechende Gremien sowohl für den Bereich der Krisenfrüherkennung wie auch für den raschen und flexiblen Einbezug der nötigen Ressourcen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung auf Stufe Bund und Kantone zur Krisenbewältigung sind heute bereits vorhanden.

Jedoch ist es angezeigt, dass diese vorhandenen Strukturen und Prozesse im Rahmen der Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19-Pandemie analysiert und auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüft werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch Fragen der Koordination und Zusammenarbeit. Die Bundeskanzlei wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2020 einen Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements während der Covid-19-Pandemie mit entsprechenden Empfehlungen vorzulegen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass diese Fragen im Rahmen der Auswertung angegangen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.