20.3559 · Postulat · 2020-06-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über die weltweite Bedeutung und die Entwicklung in den letzten zehn Jahren von alternativen, gemeinwohlorientierten Unternehmensformen zu erstellen. Darunter fallen insbesondere das soziale Unternehmertum (Social Entrepreneurship, Economie sociale et solidaire), Unternehmen mit ausgebauter Mitarbeiterbestimmung und Mitarbeiter/innen- und Konsumgenossenschaften. Im Bericht soll weiter aufgezeigt werden, wie diese Formen von staatlicher Seite gefördert oder unterstützt werden.
Begründung
Soziales Unternehmertum und Unternehmen mit ausgebauter Mitarbeiter/innenbestimmung haben in den letzten Jahren in vielen Ländern an Bedeutung gewonnen. In Südkorea wurden beispielsweise in mehreren Städten eine Arbeitnehmendenvertretung in den Verwaltungsräten der kommunalen Unternehmen eingeführt. In Frankreich wurde 2013 die Verpflichtung zur Unternehmensmitbestimmung durch Mitarbeiter/innen erheblich ausgeweitet.
Social Entrepreneurship oder soziales Unternehmertum ist eine unternehmerische Tätigkeit, die sich innovativ, pragmatisch und langfristig für die Lösung sozialer und gesellschaftlicher Probleme einsetzt. Der Profitgedanke steht beim sozialen Unternehmertum im Hintergrund, das Gemeinwohl steht im Zentrum. Diesbezüglich unterscheidet sich das soziale Unternehmertum von der sogenannten verantwortungsvollen Unternehmensführung (CSR). Ein sozialer Unternehmer konzentriert seine Kerngeschäfte auf die Schaffung von sozialem Wert, während ein/e Unternehmer/in mit CSR versucht, sein Kerngeschäft verantwortungsvoll zu betreiben, ungeachtet dessen, ob dieses dem Gemeinwohl dient. Das soziale Unternehmertum hat durch seine oft hohe Innovationskraft und die konsequente Ausrichtung am Gemeinwohl ein grosses Potenzial, zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen beizutragen. Die EU hat dieses Potenzial inzwischen erkannt und fördern das soziale Unternehmertum gezielt. Denn aufgrund der speziellen ökonomischen Situation dieser Unternehmen stellt beispielsweise ihre Startfinanzierung oftmals eine besondere Herausforderung dar. Der Bericht soll einen Überblick über die jüngste Entwicklung und Bedeutung dieser Unternehmen in anderen Staaten geben. Insbesondere soll er aufzeigen, welche Hürden für diese Unternehmensformen identifiziert wurden, wie diese abgebaut werden konnten und welche aktiven Fördermassnahmen ergriffen wurden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des sozialen Unternehmertums. Soziales Unternehmertum verfolgt das Ziel, einen Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung u. a. im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Agenda 2030) zu leisten. Der Bundesrat teilt diese Zielsetzung und misst der Umsetzung der Agenda 2030 eine grosse Bedeutung bei. Mit der sich noch in Erarbeitung befindenden Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) wird er sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Sustainable Development Goals der Agenda 2030 festlegen. Sozialunternehmen sind ausserdem im Kapitel 3.5.4. der neuen Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 explizit erwähnt und werden als prioritär betrachtet.
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3455 Molina "Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?" und in seiner Stellungnahme zum Postulat 18.4073 Molina "Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz" zum sozialen Unternehmertum geäussert. Dort hat er festgehalten, dass die bestehenden Rahmenbedingungen zur Förderung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz günstig sind und dass das soziale Unternehmertum weiterhin vom Privatsektor initiiert werden soll. Die jüngste Entwicklung der privaten Initiativen zur Förderung des sozialen Unternehmertums ist denn auch erfreulich. So hat sich beispielsweise seit den letzten Stellungnahmen des Bundesrates die Anzahl der Schweizer Organisationen, die sich gemäss dem internationalen Label "B Corp" haben zertifizieren lassen, fast verdoppelt.
Zusätzlich zur SNE 2030 fördert der Bund die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility CSR) mit seinen Aktionsplänen zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen und zu Wirtschaft und Menschenrechten, die beide am 15. Januar 2020 für die Periode 2020-2023 revidiert wurden. Wie der Postulant festhält, ist CSR nicht direkt mit sozialem Unternehmertum gleichzusetzen. Es verfolgt aber ähnliche Ziele. So wird auch bei CSR der Nutzen für dessen Anspruchsgruppen optimiert bzw. werden allfällige negative Auswirkungen vermieden. Zudem erfordert die Umsetzung der CSR die Berücksichtigung der Interessen der Anspruchsgruppen eines Unternehmens (unter anderem Aktionäre, Arbeitnehmer, Konsumenten, lokale Bevölkerung, Nichtregierungsorganisationen). In seinem Bericht zum Stand der Umsetzung 2017-2019 (vgl. www.csr.admin.ch und www.nap-bhr.admin.ch) weist der Bund auch auf Entwicklungen betreffend Sozialunternehmen hin. So hat der Bund mittels öffentlich-privater Entwicklungspartnerschaften Investitionen in Sozialunternehmen gefördert, die beispielsweise Versicherungsdienstleistungen zugunsten von ärmeren Haushalten und Bauern in Lateinamerika anbieten.
Unter sozialem Unternehmertum sind schliesslich auch die Sozialfirmen anzusiedeln. Sozialfirmen bieten Beschäftigungsmöglichen und Qualifizierungsangebote für Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Im Bericht "Rolle der Sozialfirmen" in Erfüllung des Postulates Carobbio Guscetti (13.3079) kam der Bundesrat 2016 zum Schluss, dass das heutige System gut funktioniert. Auf Bundes- und Kantonsebene bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, um mit Sozialfirmen zusammenzuarbeiten. Er sieht keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf im Bereich der schweizerischen Sozialfirmenlandschaft.
Angesichts des Engagements des Bundes, welcher in diesem Bereich internationale Empfehlungen und Trends in angemessener Weise berücksichtigt, der privaten Initiativen sowie der fortwährend günstigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums sieht er weiterhin keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.