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20.3567 · Motion · 2020-06-10

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung während mindestens fünf Jahren nach Annahme der Motion keine Erlassentwürfe zu unterbreiten, die beinhalten:

1. Übernahme neuer oder Erweiterung bisheriger Aufgaben durch Bund oder Kantone;

2. Schaffung neuer oder Erhöhung bisheriger Ausgabenposten, die einen Teuerungsausgleich übersteigen.

Verabschiedet der Bundesrat dennoch einen solchen Erlassentwurf, so sind darin mindestens gleichwertige Entlastungsmassnahmen vorzusehen. Ziel ist, dass mit diesen Massnahmen die Bundesausgaben plafoniert werden.

Begründung

Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat der Bund innert kürzester Zeit Ausgaben beschlossen, die mindestens eine ganze Generation finanziell belasten werden. Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Staatshaushalt sind beispiellos und werden sich auf verschiedenste Bereiche auswirken. Die Massnahmen des Bundesrates für Ausgaben und Darlehen belaufen sich per 20. Mai 2020 auf schwindelerregende 72,2 Milliarden Franken. Der Handlungsspielraum in den nächsten Jahrzehnten ist somit dramatisch gesunken. Gleichzeitig steht auch die Privatwirtschaft vor enormen Herausforderungen und verträgt keine Zusatzbelastung durch zunehmende Regulierung oder höhere Steuern und Abgaben. Es ist daher dringend notwendig, dass der Bund keine neuen Aufgaben annimmt, bestehende Aufgaben erweitert oder an die Kantone delegiert.

Im Ausnahmefall kann das Parlament im Rahmen seiner Möglichkeiten anderweitige Beschlüsse fällen. Der Bundesrat soll aber von sich aus während mindestens fünf Jahren keine Erlassentwürfe mehr präsentieren, die neue oder zusätzliche Aufgaben und/oder Ausgaben beinhalten. Erachtet er dies dennoch als notwendig, so muss der Bundesrat Kompensationsvorschläge unterbreiten, die mindestens eine gleichwertige Entlastung bewirken.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Coronapandemie stellt den Bundeshaushalt vor grosse Herausforderungen. Die ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen führen zu einem Anstieg der Schulden. Gleichzeitig ist in den kommenden Jahren mit Einnahmeausfällen zu rechnen. Wie stark der Bundeshaushalt durch die Pandemie tatsächlich belastet wird, ist zurzeit noch unklar. Der Bundesrat wird Ende 2020 entscheiden, wie die ausserordentlichen Corona-Schulden abgebaut werden sollen.

Das Ziel der Motion - eine Plafonierung der Bundesausgaben - ist allein über ein Aufgaben- und Ausgabenmoratorium nicht erreichbar: Die Bundesausgaben wachsen strukturell annährend im Umfang des nominalen BIP-Wachstums. Bei den Aufgabengebieten, die über mehrjährige Finanzbeschlüsse gesteuert werden (u.a. Bildung und Forschung, Armee, internationale Zusammenarbeit) legt das Parlament zu Beginn jeder Legislatur das Ausgabenwachstum fest; dieses liegt in den meisten Bereichen deutlich über der Teuerung. Ein Wachstumspfad, welcher die Teuerung nicht überschreitet, hätte wesentliche Ausgabenkürzungen zur Folge. Gleichzeitig sind grosse Teile der Bundesausgaben auf Gesetzes- oder Verfassungsebene festgelegt und wachsen mit den Einnahmen (wie das nominale BIP) oder noch schneller (Gesundheit, Beitrag AHV); diese Ausgaben können kurzfristig nicht plafoniert werden. Auch die Einnahmen des Bundes wachsen im Gleichschritt mit dem nominalen BIP, so dass ein Ausgabenwachstum gleichen Umfangs in der Regel finanzierbar ist.

Die Vorgaben der Schuldenbremse sowie die Unsicherheit bezüglich der Haushaltsentwicklung zwingen den Bundesrat zu einer zurückhaltenden Ausgabenpolitik; Mehrbelastungen sind wo möglich zu vermeiden, die Priorisierung von Ausgaben und Aufgaben ist notwendig. Insofern teilt der Bundesrat das Anliegen der Motion: Der Staat soll nicht schneller wachsen als die Wirtschaft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.