20.3568 · Interpellation · 2020-06-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Kommunikation dient dem sozialen Austausch, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und ist damit ein menschliches Grundbedürfnis. Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich die Schweiz, auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Kommunikationsformen und Kommunikationsmittel zu fördern. Für Menschen mit eingeschränkter Lautsprache gibt es die Unterstützte Kommunikation (UK). Das Gelingen der UK hängt u.a. davon ab, ob die passenden Methoden und Hilfsmittel zum Einsatz kommen, ob genügend UK-Fachpersonal in den Institutionen arbeitet und ob das Umfeld UK täglich und in möglichst vielen Lebensbereichen nutzt.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Menschen sind in der Schweiz auf UK angewiesen? Wie sieht die Verteilung aus zwischen Menschen mit leichten und Menschen mit schweren Kommunikationsbeeinträchtigungen u.a. aufgrund von schweren sowie mehrfachen Behinderungen?
2. Was tun Bund und Kantone, um sicherzustellen, dass alle Personen, Kinder und Erwachsene, mit eingeschränkten lautsprachlichen Fähigkeiten während ihres gesamten Lebens in verschiedenen Lebensbereichen wie u.a. Frühbereich, Bildung, Wohnen, Arbeit, Gesundheitsversorgung mit UK kommunizieren können? Welche Hilfestellungen erhalten Arbeitgebende bei der Anstellung und Teamintegration von Menschen, die UK nutzen?
3. Wie wird UK die Gesellschaft für UK sensibilisiert, damit sich Menschen mit eingeschränkter Lautsprache im Sozialraum bewegen können?
4. Wie sorgen Bund und Kantone dafür, dass Fachpersonen der Bereiche Bildung, Soziales und Gesundheit in ihrer Ausbildung das methodisch-didaktische Know-how für den UK-Einsatz mit dem nötigen Praxisbezug erhalten? Wie werden die UK-Kenntnisse bei Abschluss der entsprechenden Ausbildungen geprüft?
5. Sind im Lehrplan von Sonderschulen konkrete UK-Kompetenzziele definiert? Wenn nein, ist das Festlegen von Kompetenzzielen geplant?
6. Wie fördern Bund und Kantone die Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualität von UK und den Einsatz von einheitlichen Qualitätsstandards?
7. Wie wird UK in integrativen Schulen eingesetzt?
8. Existieren nationale und internationale Empfehlungen zur Dotation mit UK-Fachpersonal insbesondere in Erwachsenen-Institutionen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Die Zahl der Menschen, die auf unterstützte Kommunikation (UK) angewiesen sind, lässt sich nur indirekt und annäherungsweise aufzeigen. Die Invalidenversicherung IV finanziert Hilfsmittel, welche ein Eingliederungsziel nach Artikel 21 Absatz 1 oder 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) erfüllen. Dazu gehören auch Kommunikationsgeräte, welche die betroffenen Personen dabei unterstützen, sich im Alltag leichter zu verständigen und damit auch in beruflicher, wie auch sozialer Hinsicht besser zu integrieren. In der Schweiz haben im Jahr 2019 1'326 Personen über die IV ein Kommunikationsgerät vergütet erhalten (Kosten 3,6 Mio. Franken). Hinzu kommen weitere Personen, denn insbesondere im schulischen Bereich erfolgt die Finanzierung durch die Kantone. Schweizweite Zahlen hierzu liegen nicht vor.
3. Eine Sensibilisierung erfolgt primär durch direkten Kontakt mit Personen, welche UK praktizieren. In dieser Beziehung kommt dem Umfeld dieser Personen, insbesondere die Schulen und Institutionen, eine wichtige Rolle zu.
4. An den Hochschulen mit Studiengängen im Bereich Heil- und Sonderpädagogik bestehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und Beratungsangebote für Fachpersonen, die mit Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen arbeiten. So ist die UK beispielsweise ein strategischer Schwerpunkt des Instituts für Sprache und Kommunikation unter erschwerten Bedingungen an der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik HfH. Der Verein "Bildung für Unterstützte Kommunikation BUK" bietet zudem seit 1997 Weiterbildungskurse in UK an.
5. Die Sonderschulen arbeiten mit individuellen Förderplänen und gegebenenfalls Lernzielanpassungen für ihre Schülerinnen und Schüler. In diesen Instrumenten wird bei Bedarf die UK als Kompetenzziel genannt.
6. Die Hochschulen und Organisationen, die sich für UK einsetzen, arbeiten bei der Weiterentwicklung der UK zusammen. So haben das UK-Netzwerk Schweiz und die Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation - Regionalgruppe Schweiz 2019 eine Checkliste "Qualitätsmerkmale zu Unterstützter Kommunikation in Organisationen" verfasst. Der Bund trägt im Rahmen von projektgebundenen Beiträgen gemäss HFKG in den Jahren 2017-2020 zur Entwicklung und Verbreitung der UK an den Hochschulen bei.
7. Die Feststellung des Bedarfs an UK findet im Rahmen der Sprachförderung statt. Dabei sind die Früherkennung und -intervention sehr wichtig.
8. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von nationalen und internationalen Empfehlungen zur Dotation mit UK-Fachpersonal. Für die Mitarbeitenden von Institutionen, in welcher Menschen mit Bedarf an UK lernen, leben oder arbeiten, existieren jedoch genügend Weiterbildungsmöglichkeiten, so dass der Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal gewährleistet werden kann.
Antwort des Bundesrates.