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Höchstes Gericht von Mosambik erklärt CS-Kredite für nichtig. Welche Konsequenzen?

20.3572 · Interpellation · 2020-06-10

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

1. Das höchste Gericht von Mosambik hat am 08. Mai 2020 die Kredite im Umfang von rund 2 Milliarden Dollar, welche die Credit Suisse (CS) teilweise zusammen mit der VTB organisiert hat (siehe u.a. Ip. 17.3501 und Ip. 19.4242), für nichtig erklärt. Wie begründet das Gericht sein Urteil?

2. Wie bewertet der Bundesrat dieses Urteil rechtlich und politisch? Anerkennt auch er die Nichtigkeit dieser Kredite im Sinne von "odious debts" (illegitime Schulden)?

3. Welche weiteren Konsequenzen zieht der Bundesrat aus der höchstrichterlichen Feststellung, die Kredite seien illegal vergeben worden?

4. Welche Rechtshilfebegehren liegen vor? Wie hat die Schweiz auf diese reagiert?

5. In den USA haben sich drei CS-Direktoren schuldig erklärt, welche die nun für nichtig erklärten Kredite organisiert haben. Die CS-Spitze argumentiert, sie habe mit all dem überhaupt nichts zu tun. Kamen die verbrecherischen Taten der drei CS-Direktoren allein deshalb zustande, weil diese im Sinne von Strafgesetzbuch Artikel 102 Absatz 1 "wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens" erfolgen konnten?

6. Wie wirkt sich der Versuch der CS, die Tat nicht auf die mangelhafte Organisation des Konzerns zurückzuführen, auf die Reputation der Schweiz als Konzernstandort aus? Wird der Bundesrat die Konzernverantwortung rechtlich stärken, um zu verhindern, dass Schweizer Finanzinstitute mit unlauteren Geschäftspraktiken ganze Länder in den Ruin stürzen?

7. In der Antwort auf Ip. 17.3501 schrieb der Bundesrat "(...) dass ein erheblicher Teil der Finanzflüsse nicht abschliessend geklärt werden konnte. Die Schweiz fordert deshalb weiterhin die lückenlose Aufarbeitung der Geschehnisse und erörtert mit den anderen Gebern sowie dem IWF die nächsten Schritte." Konnte der Verbleib der damals nicht erklärbaren Finanzflüsse mittlerweile rekonstruiert werden? Was genau ist noch unklar?

8. Die Schweiz hat zwischen 2004 und 2016 insgesamt 93,7 Millionen Franken als Budgethilfe an Mosambik ausbezahlt. Zudem ist Mosambik ein Schwerpunktland der DEZA. Diese langjährigen, massiven Finanzflüsse wurden durch die illegalen Kredite und deren Konsequenzen zunichtegemacht. Die Schweizerische Eidgenossenschaft muss deshalb als geschädigte Partei angesehen werden. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass in diesem Kontext strafrechtliche Konsequenzen geprüft werden sollten?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-5. Der Bundesrat kann sich nicht zu den Gerichtsentscheiden eines ausländischen Gerichts oder zu einer laufenden Untersuchung der Bundesanwaltschaft äussern, da dies gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstossen würde. Was die Rechtshilfe betrifft, so hat Mosambik am 4. Dezember 2017 ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz eingereicht. Dieses Ersuchen wurde von der Bundesanwaltschaft vollzogen. Die erbetenen Informationen wurden Mosambik am 1. November 2019 auf diplomatischem Wege übermittelt.

Das Konzept "odious debt" (fragwürdige oder verabscheuungswürdige Schulden) beruht nicht auf einer etablierten Rechtspraxis und ist somit auch kein Rechtfertigungsgrund für eine Zahlungsverweigerung. Kurz- und mittelfristig erschwert deshalb eine entsprechende Zahlungsverweigerung den Zugang des Landes zu Finanzierungen und mindert die Kreditwürdigkeit. Funktionierende Kredit- und Kapitalmärkte, welche Risiken adäquat bewerten, sind auf anerkannte und bewährte rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. Die Schweiz setzt sich deshalb auch im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank, des Pariser Klubs und der G20 für die Stärkung von Rahmenbedingungen in den Ländern sowie für die Verbesserung der allgemeinen Rahmen für die internationale Kreditvergabe wie auch für die Restrukturierung von Staatsschulden ein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Marktteilnehmer die Risiken angemessen beurteilen können.

6. Die Auswirkungen einer bestimmten strafrechtlichen Untersuchung auf die Attraktivität der Schweiz als Standort für multinationale Unternehmen sind schwer zu bestimmen. In Bezug auf allfällige Reputationsrisiken für den Schweizer Finanzplatz hat sich der Bundesrat in den letzten Jahren dafür eingesetzt, mögliche Risiken so weit wie möglich weiter zu verringern, namentlich in den Bereichen der Bekämpfung der Finanzkriminalität, einschliesslich Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie Verantwortung der multinationalen Unternehmen. Der Bundesrat misst der Integrität des Schweizer Finanzplatzes eine grosse Bedeutung zu. Er hat dabei grosse Anstrengungen unternommen, um an der Entwicklung internationaler Standards mitzuwirken und sie anschliessend in nationales Recht umzusetzen und effizient zu vollziehen. Dies spiegelte sich auch in der weitgehenden Anerkennung der Schweizer Rechtspraxis im Rahmen der jüngsten Überprüfung der Schweiz durch die OECD-Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung im Jahr 2018.

7. Die Verwendung eines erheblichen Teils der verdeckten Kredite ist weiterhin nicht abschliessend geklärt. Obwohl sich der IWF und andere Geber für eine lückenlose Aufarbeitung der Geschehnisse eingesetzt haben, konnten die Finanzflüsse bis heute von Seiten Mosambik nicht vollständig rekonstruiert werden. Das Justizministerium in Mosambik führt weiterhin strafrechtliche Untersuchungen durch.

8. Die Schweiz engagiert sich in Mosambik im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere mit Projekten zur Armutsbekämpfung und zur Förderung der politischen und wirtschaftlichen Transition. Diese Projekte werden eng verfolgt und haben vor Ort zu konkreten Verbesserungen geführt, die der mosambikanischen Bevölkerung zugutekommen. Dazu gehören Strukturreformen, auch zur Eindämmung von Korruption und der Schaffung von Transparenz bei den Schulden und bei der Wirtschaftspolitik. Die Nichtigkeitserklärung des Kredites durch das höchste Gericht von Mosambik hatte keine feststellbaren direkten Auswirkungen auf die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Mosambik.

Antwort des Bundesrates.

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