20.3590 · Motion · 2020-06-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kalbfleisch, das gemäss Tierschutzgesetz korrekt erzeugt worden ist, nicht mit einem Rotfleischabzug bestraft wird.
Begründung
In Artikel 37 Absatz 3 der Tierschutzverordnung heisst es: "Kälber müssen so gefüttert werden, dass sie mit genügend Eisen versorgt sind". Gemäss Absatz 4 "muss Heu, Mais oder anderes geeignetes Futter, das die Rohfaserversorgung gewährleistet, zur freien Aufnahme zur Verfügung stehen". Das Futtermittelbuch schreibt deshalb für Kälber-Ergänzungsfutter einen Eisengehalt von mindestens 20 mg vor. In einer 2010 durchgeführten Untersuchung zur Eisenversorgung von Mastkälbern in der Schweiz wiesen je nach Haltungsform bis zu 38,3 Prozent der Tiere Anzeichen einer Eisenmangelanämie auf. Dieses Resultat zeigte, dass der seit drei Jahrzehnten geltenden gesetzlichen Vorgabe nach einer genügenden Eisenversorgung von Kälbern nicht nachgelebt wird. Ursache dafür dürften die Einkaufsbedingungen von Schlachthöfen und Metzgern sein. Viele Mäster befürchten als Folge einer Heuverfütterung rotes Kalbfleisch, welches noch heute, je nach Marktsituation mit einschneidenden Farbabzügen im Schlachthof bestraft wird. Gemäss Forschungsarbeiten lässt sich damit die Fleischqualität nicht beschreiben, sondern führen nur dazu, dass Kälber nicht artgemäss ernährt werden. Entscheidender für die Rotfärbung sind Faktoren wie Alter der Tiere, Geschlecht, Rasse, Gesundheitsstatus.
Rotfleischabzüge werden vom Viehhandel und den Fleischverarbeitern oft dazu verwendet, um eine Marktregulierung vorzunehmen und so das Angebot zu beeinflussen. Gerade während der Coronakrise wurde von diesem ungerechtfertigten Marktinstrument häufig Gebrauch gemacht. Die Empfehlung von Proviande, der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, bezüglich Rotfleischabzug werden von vielen Betrieben nicht eingehalten. Für Viehhalterinnen und Viehhalter ist diese Vorgehensweise unfair. Rotfleischabzug als Marktregulierungsinstrument ist nicht transparent und deshalb ungerecht. Es ist zudem stossend, dass Fleisch von Tieren mit einem Abzug bestraft wird, gerade weil die Tiere tierschutzgerecht gehalten und gefüttert worden sind. Aus all diesen Gründen ist darauf hinzuwirken, dass Kalbfleisch von der fleischverarbeitenden Branche nicht mit einem Rotfleischabzug bestraft werden darf.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Einführung der Agrarpolitik 2002 (AP 2002) wurde die Preis- von der Einkommenspolitik getrennt. Der Bund hat sich seither vollumfänglich aus seiner Einflussnahme auf garantierte Milchpreise oder auf die Festlegung von Richtpreisen bei Schlachtvieh zurückgezogen. Die hier erwähnten Abzüge sind privatrechtlicher Art. Seit der Einführung der AP 2002 besteht für den Bund keine rechtliche Grundlage mehr, in die Preisgestaltung der Branche einzugreifen.
Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist auf den 1. September 2013 eine Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) in Kraft getreten. Seither muss den Kälbern der Zugang zu Wasser dauerhaft gewährleistet werden und ab einem Alter von zwei Wochen müssen die Kälber Heu, Mais oder ein anderes geeignetes Raufutter fressen können. Stroh als einziges Futter zur Ballaststoffaufnahme ist nicht mehr erlaubt. Diese Vorgaben gewährleisten die Rohfaserversorgung und die bessere Eisenversorgung der Kälber. Diese Anforderungen in der TSchV, die zu einem höheren Hämoglobingehalt im Blut beitragen, führen dazu, dass das Kalbfleisch rötlicher wird. Deshalb soll seither nach einer Übereinkunft der Fleischbranche, die traditionell helle Kalbfleischfarbe nicht mehr weiss, sondern rosa bis rötlich sein.
Um diesen Veränderungen in der Praxis Rechnung zu tragen, hat die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, die Proviande Genossenschaft, auf privatrechtlicher Basis eine Branchenlösung für das Abzugssystem bei den Produzentenpreisen für Schlachtkälber erarbeitet. Schlachtkälber sind schlachtreife Tiere, die maximal 160 Tage alt sind. Im Rahmen der Branchenlösung hat Proviande Abzüge je nach Farbe des Fleisches und in Abhängigkeit des Alters der Tiere eingeführt. Den Käufern von Schlachtkälbern wird aktuell ein Abzug von 2.00 Franken pro Kilogramm Schlachtgewicht empfohlen, wenn das Fleisch entweder zu rötlich oder zu hell ist. Bei Labelschlachtkälbern gelten teilweise andere Abzüge oder es wird ganz darauf verzichtet.
Proviande misst im Auftrag der Branche in den Schlachtbetrieben den L*-Helligkeitswert beim Kalbfleisch (je höher der Wert, desto heller das Fleisch). Im Jahr 2019 hat Proviande bei 131'411 Schlachtkälbern, die bei der Schlachtung maximal 160 Tage alt waren, eine Farbmessung durchgeführt. Bei lediglich 1'045 Tieren (0,8 Prozent) betrug der L*-Wert weniger als 39,000 und das Kalbfleisch war damit gemäss Branchenlösung zu rötlich. Bei bloss 717 der Kälber (0,5 Prozent) war der L*-Wert grösser als 54,000 und das Kalbfleisch gemäss Branchenlösung zu hell. Bei Tieren, welche bei der Schlachtung älter als 160 Tage sind, steigt der Anteil der Beanstandungen wegen zu roter Fleischfarbe altersbedingt signifikant an.
Aus Sicht des Bundesrates führen die Farbabzüge auf Grund der tiefen Zahlen zu keiner Marktverzerrung. Der tiefe Anteil von Schlachtkälbern mit zu hohem L*-Wert (was auf nicht artgerechte Fütterung hindeutet) zeigt zudem, dass die Kälbermäster die Fütterungs- und Haltungsbedingungen nach TSchV grossmehrheitlich einhalten. Aus Sicht des Bundesrates ist eine Regulierung durch den Bund gemäss vorliegender Motion deshalb nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.