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20.3647 · Motion · 2020-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Tierschutzverordnung dahingehend anzupassen, dass die routinemässig praktizierte Tötung männlicher Küken in der Legehennenzucht unterbunden wird.

Begründung

Die Erzeugung und Tötung von sogenannten Eintagsküken als "Nebenprodukte" der hochspezialisierten Eierindustrie entspricht einer verfassungswidrigen Tierwürdemissachtung höchsten Grades. Der Eigenwert der männlichen Tiere aus der Hybrid-Legehennenzucht wird durch die unmittelbare Tötung nach dem Schlupf vollständig negiert. Rund 2 Millionen Küken fallen dieser unethischen und rechtlich höchst problematischen Praxis jährlich zum Opfer.

Per 1. Januar 2020 hat das Parlament auf Vorschlag der WBK-N hin das Schreddern solcher Küken aus Tierschutzgründen verboten. Gemäss Wortlaut der Motion 19.3003 ist diese Tötungsmethode mit Artikel 1 TSchG nicht vereinbar. Dasselbe trifft allerdings auch auf die weiterhin erlaubte Tötung mittels CO2-Gas zu. Das Vergasen von Küken mithilfe von Kohlenstoffdioxid ist die standardmässig verwendete Tötungsmethode in Schweizer Brütereien. Sie gilt gemäss aktuellem Stand der Wissenschaft als nicht tierschutzkonform, da sie gravierende Beeinträchtigungen des Wohlergehens der Tiere mit sich bringt, namentlich Atemnot, Panik und physischen Schmerz.

Aktuell fehlen praktikable Lösungen für alternative Gasmischungen, die als "human" bezeichnet werden könnten. Seit Jahren wird überdies auf "vielversprechende Forschung" zur Geschlechterbestimmung im Ei verwiesen, die sich bislang ebenfalls nicht als praxistauglich erweist. Es geht nicht an, nachweislich qualvolle Tötungsmethoden zu tolerieren - allein in der vagen Hoffnung, dass sie dereinst durch eine weniger grausame Alternative abgelöst werden könnten. Aus diesem Grund wurde bereits das Schreddern verboten, nun ist es höchste Zeit, mit derselben Begründung auch das Vergasen der Tiere zu beenden. Im Weiteren löst weder eine humanere Tötung der Tiere noch die Frühbestimmung im Ei das Problem, dass aus einem Tier ein simpler Produktionsgegenstand gemacht wird. Und dies ist - mit den Worten der WBK-N - dem Intellekt des Menschen nicht würdig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung schützt die Würde und das Wohlergehen der Tiere. Das Töten von Tieren ist nicht verboten. Es gelten dafür aber strenge Bedingungen, so ist das Schreddern seit 1. Januar 2020 verboten.

Männliche Küken der Legehennenrassen werden heute unmittelbar nach dem Schlupf getötet, da ihre Aufzucht als Mastpoulets nicht rentabel ist. Grund ist, dass sie sich viel langsamer entwickeln und durchschnittlich doppelt so viel Futter benötigen wie Küken aus Mastpouletrassen.

Da die Aufzucht als Mastpoulets wirtschaftlich nicht rentabel ist, müssten die meisten Brütereien für Küken von Legehennenrassen in der Schweiz schliessen, wenn die männlichen Küken nicht mehr getötet werden dürften. Die Brütereien würden ins Ausland verlegt mit den damit verbundenen Konsequenzen. Alle Eier würden bis zum Schlupf, dem Moment der Geschlechtsbestimmung des Kükens, im Ausland ausgebrütet. Die weiblichen Eintagsküken würden sodann - mittels langer Transporte - in die Schweiz zurückgeführt, und in Geflügelställen zu Legehennen für die Produktion inländischer Eier aufgezüchtet. Die im Ausland zurückgebliebenen männlichen Küken würden auch dort getötet, und dies möglicherweise unter weniger guten Bedingungen als in der Schweiz.

Es bestehen schon heute alternative Methoden, um das Geschlecht der Küken bereits im Ei zu bestimmen und die "männlichen" Eier kurz nach der Befruchtung zu vernichten. Eine solche Methode wird in Deutschland schon eingesetzt, ist jedoch noch nicht reif für eine breite Kommerzialisierung. Derzeit wird aber viel Geld investiert, um solche Methoden zur Geschlechtsbestimmung zu kommerzialisieren. Sie dürften mittelfristig einsatzbereit sein. Die grossen Brütereien in der Schweiz haben sich schon bereit erklärt, diese neuen Technologien zu gegebener Zeit anzuwenden.

Es erscheint sinnvoll, das heutige System beizubehalten, das eine Tötung der Küken nach Schweizer Tierschutzrecht gewährleistet, bis die Geschlechtsbestimmung im Ei breit und zuverlässig einsetzbar ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.