20.3651 · Interpellation · 2020-06-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Corona hat gezeigt, dass es neben der klassischen Tätigkeit am persönlichen Büroarbeitsplatz dank der Digitalisierung vielfältige Möglichkeiten gibt, die Arbeit an anderen Orten oder auch zu anderen Zeiten zu erledigen. Einige dieser Arbeitsformen - insbesondere das Home-Office - werden wohl auch in der Nach-Corona-Zeit vermehrt genutzt werden.
Aus Sicht der Arbeitnehmenden aber auch für die Reduktion der Verkehrsbelastung ist der Wegfall des Arbeitsweges ein grosser Vorteil des Home-Office. Demgegenüber können sich mangelnde Infrastruktur, Ablenkungen oder fehlende Sozialkontakte negativ auswirken.
Ein Mittelweg wären dezentrale Büroarbeitsplätze der Bundesverwaltung, die flexibel von allen Mitarbeitenden genutzt werden könnten oder auch einzelnen Mitarbeitenden ausserhalb des Hauptsitzes ihrer Organisationseinheit fix zugeteilt werden könnten.
1. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, vermehrt dezentrale Arbeitsplätze anzubieten?
2. Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen, ein grösseres Potenzial an qualifizierten Arbeitsnehmenden zu erschliessen, wenn Arbeitsplätze über die ganze Schweiz verteilt angeboten werden können?
3. Wie schätzt der Bundesrat das Potenzial ein, mit solchen Massnahmen den Pendlerverkehr zu reduzieren und Pendlerspitzen zu brechen?
4. Gibt es aktuell die Möglichkeit, dass Bundesangestellte anderer Einheiten z.B. beim Statistikamt in Neuenburg oder beim BAKOM in Biel temporär einen Arbeitsplatz nutzen können? Falls nein, was hält der Bundesrat davon, diese Möglichkeit zu schaffen?
5. Gibt es Überlegungen dazu, die Büroarbeitsplätze der Bundesverwaltung flexibler zuzuteilen resp. dezentrale Gemeinschaftsarbeitsplätze zu schaffen?
6. Falls ja, werden diese Überlegungen amts- und departementsübergreifend angestellt?
7. Inwieweit können auch Einheiten ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung miteinbezogen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits im März 2017 den Beitritt der Bundesverwaltung zur "Work Smart Initiative" beschlossen. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtete sich die Bundesverwaltung, attraktive Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen zu schaffen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erleichtern sowie durch eine "smarte" Arbeitsplanung die Verkehrsinfrastrukturen zu entlasten und den Energieverbrauch zu reduzieren.
Frage 1:
In Genf und Zürich führt das EFD (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL) Pilotprojekte mit dezentralen unpersönlichen Arbeitsplätzen durch. Mittels dieser Testbetriebe sollen Rückschlüsse auf die Nachfrage sowie zu den Auswirkungen auf die Bewirtschaftung und den Betrieb gewonnen werden. Nach der Evaluation der Pilotversuche wird beurteilt, inwiefern diese Angebotserweiterung sinnvoll ist.
Frage 2:
Die Bundesverwaltung mit ihren rund 38'700 Mitarbeitenden bietet heute schon Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz und im Ausland an. Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung, den attraktiven Arbeitsbedingungen und den flexiblen, mobilen Arbeitsformen kann sie die gute Positionierung auf dem Arbeitsmarkt weiter stärken und dadurch qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen.
Frage 3:
In der Personalbefragung 2017 wurde das Hauptverkehrsmittel zum Arbeitsplatz erhoben. 38 Prozent der Mitarbeitenden nutzen den öffentlichen Verkehr, 14 Prozent das Fahrrad oder E-Bike und 48 Prozent das Auto oder Mofa/Roller/Motorrad. Die vermehrte dezentrale Arbeit, beispielsweise im Homeoffice, sowie die flexiblen Arbeitszeitmodelle können einen deutlichen Beitrag zur Reduktion und besseren zeitlichen Verteilung des Pendlerverkehrs leisten.
Frage 4:
Mit den beiden Pilotprojekten in Genf und Zürich wird diese Möglichkeit in einer Testumgebung geschaffen.
Der Standard für Büroarbeitsplätze des Bundes sieht vor, dass bei Neubauten und Gesamtsanierungen die Reservearbeitsplätze unpersönlich eingerichtet werden, so dass diese Arbeitsplatzinfrastruktur durch Externe (bundesinterne Kunden oder Besucherinnen etc.) genutzt werden kann. Die Belegung dieser Reserveplätze wird durch die jeweilige Benutzerorganisation festgelegt.
Fragen 5 und 6:
Die drei Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BBL, armasuisse Immobilien und ETH-Rat) werden dem Bundesrat bis Ende 2020 ein "Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze (Desksharing) für die Bundesverwaltung" unterbreiten. Zusätzlich wird das BBL gleichzeitig Auswirkungen der Erfahrungen aus der Corona-Krise auf die Unterbringungsplanung aufzeigen. Auf diesen Grundlagen wird der Bundesrat über das Thema beraten und einen Entscheid fällen, unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeitsplatzinfrastruktur nachhaltig genutzt werden soll.
Frage 7:
Der Bund ist grundsätzlich offen für gemeinsame Lösungen, sofern auch die Kosten für diese Infrastruktur gemeinsam getragen werden. Die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen sowie die Bewirtschaftung und der Betrieb der Infrastruktur führen bei der Ausweitung auf Einheiten ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung zu Mehraufwendungen.
Antwort des Bundesrates.