Elektronischer Datenaustausch zwischen den Spitälern, den kantonalen Behörden und dem Bund. Erfahrungswerte aus der Corona-Krise
20.3662 · Interpellation · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Coronakrise hat die Schweiz seit über zwei Monaten im Griff. Dank dem raschen Handeln des Bundesrates und der grossen Solidarität in der Bevölkerung ist die Zahl an Neuinfektionen stark gesunken. Die Wucht der Infektionswelle hat uns alle überrascht. Um so mehr mussten sich die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen auf grosse Herausforderungen einstellen. Dies betrifft insbesondere auch den Datenaustausch zwischen den Spitälern, den Kantonen als Leistungsbesteller und dem Bund. So müssen die Spitäler den kantonalen Gesundheitsbehörden täglich melden, wie hoch die Anzahl leeren Intensivbetten sind, wie viele Neuerkrankungen es gibt etc. Aus einem Kanton ist bekannt, dass dies via WhatsApp von statten ging. Nicht zuletzt aus Gründen des Datenschutzes ist dies bedenklich. Im Zusammenhang mit dem Ressourcenmanagement sind Verbesserungen notwendig. Auf dem Höhepunkt der Coronakrise befanden sich viele Pflegekräfte in Kurzarbeit, gleichzeitig waren gewisse Abteilungen aufgrund der steigenden Corona-Fälle am Anschlag.
Kommt hinzu, dass bezüglich der bestätigten Corona-Infektionen ein Chaos herrscht. Die Daten der John-Hopkins-Universität, des Bundesamtes für Gesundheit und des statistischen Amtes des Kanton Zürichs unterscheiden sich stark. Ein Grund sind die unterschiedliche Meldung von Daten. Teilweise wird noch mit Fax oder Mail gearbeitet. Es zeigt sich also, dass gerade beim Austausch von Daten die Digitalisierung vorangetrieben werden muss.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist sich der Bundesrat im Klaren, dass der Datenaustausch bzw. die Datenwege im Rahmen der Coronakrise nicht zuletzt aufgrund des Datenschutzes zu überdenken und zu professionalisieren ist?
2. Welches Potential sieht der Bundesrat im Bereich der Digitalisierung konkret bezogen auf die Datenmeldung bzw. -austausch?
3. Welche Rolle könnte das elektronische Patientendossier spielen?
4. Ist der Bundesrat der Meinung, dass Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen notwendig sein könnten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Datenschutzes bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten bewusst. In allen Fällen eines Datenaustausches zwischen den Gesundheitseinrichtungen und den kantonalen- und Bundesbehörden muss das Schweizer Datenschutzgesetz eingehalten werden, egal ob es um digitale oder analoge Kommunikation geht. Das ist insbesondere relevant, weil es sich dabei meist um besonders schützenswerte Daten handelt. Eine Professionalisierung des Datenaustausches ist daher auch in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes von grosser Bedeutung.
2. Der Bundesrat sieht ein grosses Potential und eine dringende Notwendigkeit den Datenaustausch zwischen den Gesundheitseinrichtungen, den kantonalen Behörden, und den Bundesbehörden zu verbessern. In erster Linie muss dieser Datenaustausch inklusive die Datenmeldungen automatisiert und digital umgesetzt werden. Die erkannten Mängel in der ersten Phase der Coronakrise werden laufend behoben, so zum Beispiel wurde die Labormeldung über positive Virustests vollständig digital und automatisiert umgesetzt. Aktuell melden alle Labore dem BAG innert zwei Stunden diese positiven Testresultate. Weitere Anstrengungen sind jedoch notwendig und wurden daher auch bereits in Angriff genommen.
3. Das elektronische Patientendossier (EPD) ist in erster Linie eine Sammlung von medizinisch relevanten Behandlungsinformationen. Der Patient bzw. die Patientin kann entsprechende Zugriffe für Gesundheitsfachpersonen erteilen und somit die wichtigen Informationen seinen Behandelnden zugänglich machen. Im Kontext der Corona-Krise könnte ein schneller Zugriff zu Informationen zu Vorerkrankungen oder Vorbehandlungen eine bessere Einschätzung für Diagnose und Therapie von Covid-19 Infektionen ermöglichen. Ausserdem könnte das EPD für die Ablage von Covid-19 assoziierten Informationen dienen.
4. Basierend auf der Evaluation der Krisenbewältigung auf Seiten des BAG wird eine eingehende Analyse stattfinden. Die daraus resultierenden Massnahmenvorschläge werden unter Umständen notwendige Gesetzes- oder Verordnungsänderungen beinhalten.
Antwort des Bundesrates.