20.3683 · Motion · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz vorzulegen, welches die heutigen Kinderzulagen schweizweit bedarfsabhängig ergänzt.
In seinem Bericht "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes" vom 20. Mai 2015 in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", vom 20. März 2013 führt der Bundesrat aus, dass die Kinderkosten ein erhöhtes Armutsrisiko für einkommensschwache Familien mit sich bringen, insbesondere für Alleinerziehende und kinderreiche Familien.
Der Bericht erörtert vier Handlungsfelder (wirtschaftliche Absicherung der Familien - Bekämpfung der Familienarmut -, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Anpassung des Familien- und Erbrechts an die aktuellen Lebensformen sowie die Förderung der Familie als solcher) und stellt drei Massnahmen vor, die vertieft geprüft werden sollen: die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, damit der Bund die familienergänzende Betreuung besser unterstützen kann, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Reduktion des Beschäftigungsgrads bei der Geburt eines Kindes sowie die Einführung bedarfsabhängiger Kinderzulagen zur Bekämpfung der Familienarmut. Der Bund könnte solche ergänzenden Zulagen aufgrund von Artikel 116 der Bundesverfassung einführen, um finanziell schlecht gestellte Familien gezielt zu unterstützen.
Bereits mit der Motion 15.3939 stellte ich dieselbe Forderung. Der BR kam damals zum Schluss, dass die Kostenfolgen für diese neuen Zulagen in der Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr zu liegen kämen. Mit Blick auf die aktuelle finanzpolitische Situation hielt der BR die Einführung eines solchen Bedarfszulagen-Systems für nicht tragbar. Die aktuelle weltweite Krisensituation zeigt auf, dass die Armut sich rasch und unvermittelt verbreiten kann. Kinder stellen das grösste Armutsrisiko für Familien dar. Aus diesem Grunde müssen wir hier ansetzen um mitzuhelfen, dass Kinder aus allen sozialen Schichten Chancen auf eine Bildung und ein finanzielles unabhängiges Leben bekommen und sie aus der Armutsspirale herausfinden.
Am Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" soll festgehalten werden. Es geht darum, dass die heutigen Kinderzulagen erhalten bleiben und darüber hinaus bedarfsabhängige Ergänzungen ausbezahlt werden sollen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt, dass aufgrund der aktuellen Krise die wirtschaftliche Situation auch für Familien schwieriger geworden ist.
Die heutigen, bedarfsunabhängigen Kinderzulagen dienen in erster Linie der (teilweisen) Abdeckung von Mehrkosten, die Eltern im Vergleich zu kinderlosen Personen zu tragen haben und nicht der Armutsbekämpfung. Dies entspricht den Zuständigkeiten im System der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Hier ist der Bund primär für die Sozialversicherungen zuständig, die Kantone für Bedarfsleistungen. Die am Bedarf orientierten Ergänzungsleistungen zu AHV und IV bilden hierbei eine Ausnahme zur Erfüllung eines Verfassungsauftrags. Angesichts dieser Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist der Bund in der Armutsbekämpfung im engeren Sinn nur mit befristeten Engagements sowie in der Armutsprävention tätig.
Im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 stellte der Bund den Kantonen, Gemeinden und betroffenen Akteuren Arbeitsgrundlagen und praktische Instrumente zur Verfügung, um die Bildungschancen ab der frühen Kindheit und einen strategischen Ansatz zur Bekämpfung der Familienarmut in den Gemeinden zu fördern. Die Nationale Plattform gegen Armut 2019-2024 wird sich ab 2021 schwerpunktmässig mit der Bekämpfung der Familienarmut befassen. Darüber hinaus wird derzeit eine Strategie zur Stärkung der frühen Förderung ausgearbeitet (Postulat Gugger 19.3262 "Geht es den Kindern gut, geht es der Schweiz besser", Postulat WBK-N 19.3417 "Strategie zur Stärkung der frühen Förderung").
Ausserdem gewährt der Bund zeitlich befristete Finanzhilfen für den Aufbau von familienergänzenden Kinderbetreuungsstrukturen, insbesondere um die Kosten für die Eltern zu senken. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht es den Haushalten, ein höheres Einkommen zu erzielen.
Wie die Motionärin schreibt, wäre es gestützt auf die geltende Verfassungsbestimmung von Artikel 116 BV grundsätzlich möglich, bedarfsabhängige Familienzulagen einzuführen, mit welchen finanziell schlecht gestellte Familien gezielt unterstützt werden könnten. Ein Tätigwerden des Bundes stünde indes in einem Spannungsverhältnis zur geltenden Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Zudem bergen einkommensabhängige Kinderzulagen die Gefahr von Schwelleneffekten, weil sie nicht auf die unterschiedlichen kantonalen Bedarfsleistungen und Steuergesetze abgestimmt werden können. Abgesehen davon ist die Frage der Finanzierung der Mehrkosten völlig offen. Angesichts der Belastungen aller ökonomischen Akteure durch die Folgen der Corona-Krise ist eine zusätzliche finanzielle Belastung zu vermeiden. Der Bundesrat erachtet deshalb die in der Beantwortung der Motion 15.3939 gegen die Einführung von Bedarfszulagen angeführten föderalistischen und finanzpolitischen Gründe als nach wie vor gültig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.