20.3684 · Postulat · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Armutsprävention schweizweit vorangetrieben werden, in welchen Bereichen der Bund den Lead übernehmen kann und wie die Kantone zu Massnahmen verpflichtet werden können.
Die 26 Kantone gehen mit den Armuts-Realitäten sehr unterschiedlich um. Deutlich zeigt sich aber folgendes: Je mehr ein Kanton armutspräventive Massnahmen umsetzt, desto kleiner ist die Zahl der Armutsbetroffenen, die Sozialhilfe beziehen muss. Zur Armutsprävention gehören bspw. Familienergänzungsleistungen, grosszügige Kinderzulagen, zugängliche frühe Förderung und Bildungsangebote, Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgebaute individuelle Prämienverbilligung, günstige Wohnungen oder ein für viele zugängliches Stipendienwesen.
Begründung
Gegen 280 000 Menschen beziehen in der Schweiz Sozialhilfe, das sind 3,3 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung. Seit 2005 ist die Quote stabil. Die absolute Zahl ist jedoch gestiegen. Wer braucht Sozialhilfe aus welchen Gründen? Ein Drittel sind Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Familien. Fast jede vierte Familie in der Sozialhilfe ist alleinerziehend. Oft sind es Mütter, die den Hauptteil der unentgeltlichen Betreuungsarbeit übernehmen und wegen fehlenden oder ungenügenden Alimenten und Betreuungsmöglichkeiten Sozialhilfe beziehen müssen. Durch die Corona-Krise ist die Situation für viele Menschen noch prekärer geworden und viele brauchen zum ersten Mal in ihrem Leben staatliche Unterstützung, um Überleben zu können.
Fast die Hälfte aller Bezügerinnen und Bezügern hat keine Ausbildung, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgeht. Mangelnde Bildung kann direkt in die Armut führen. Ein Viertel der Sozialhilfebeziehenden arbeitet, das Einkommen ist jedoch nicht existenzsichernd.
Besonders markant zugenommen hat in den letzten Jahren die Zahl der über 50-Jährigen. Im Vergleich zu anderen Altersgruppen sind die 50- bis 64-Jährigen allgemein besser ausgebildet. 57 Prozent verfügen über eine berufliche Ausbildung oder einen Hochschulabschluss. Umso bedenklicher ist, dass auch ihre Chancen immer geringer werden, eine neue Stelle zu finden. Unternehmen erfüllen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe ungenügend, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmässig und gemäss den neuesten Entwicklungen weiterzubilden.
Die Schweiz hat somit ein ernsthaftes strukturelles Armutsproblem. Der Rückzug des Bundes steht auch im Widerspruch zur UNO-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung, zu der sich die Schweiz im Jahr 2015 verpflichtete. Die Agenda 2030 fordert als erstes von 17 Zielen die Bekämpfung der Armut.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Sozialversicherungen des Bundes und die Bedarfsleistungen der Kantone, die sich beide direkt auf das Haushaltseinkommen auswirken, bilden die Grundlage der Armutsbekämpfung. Das vom Bundesamt für Statistik (BFS) online veröffentlichte Inventar bietet einen Überblick über die kantonalen Bedarfsleistungen, die zur Sozialhilfe im weiteren Sinn gehören (www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Soziale Sicherheit > Sozialhilfe > Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn).
Zusätzlich sind zahlreiche politischen Bereiche in die Armutsbekämpfung involviert. In seinem Ergebnisbericht von 2018 zum Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 (www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Bundesratsberichte / 2018) vermittelt der Bundesrat einen Überblick über die Aktivitäten von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft in den Schlüsselbereichen Bildung ab der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter, soziale und berufliche Integration sowie Lebensbedingungen, einschliesslich des Bereichs Wohnen.
Bund, Kantone, Gemeinden und Städte haben im November 2018 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie sich zur Umsetzung der Empfehlungen des Programms 2014-2018 verpflichten. Mit der Fortsetzung der Präventionsarbeit durch den Bund wird zudem dem Postulat WBK-S 19.3954 "Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention" Rechnung getragen. Der Bund und seine Partner setzen damit ihr Engagement im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024 fort. Schwerpunktthemen sind dabei die Bildungschancen für sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die Partizipation, die soziale und berufliche Integration und die Lebensbedingungen benachteiligter Familien. Die Arbeiten und Ergebnisse werden fortlaufend auf der Internetseite www.gegenarmut.ch veröffentlicht. Die Plattform ist bis 2024 aktiv und wird mit einer Überprüfung der in diesem Zeitraum durchgeführten Aktivitäten geschlossen.
Zudem wird in Beantwortung der Motion WKB-S 19.3953 "Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz" ein Monitoring in die Wege geleitet. Über einen Zeitraum von fünf Jahren wird das Monitoring periodisch Informationen über die Entwicklung der Armut liefern und eine Analyse der Auswirkungen der verschiedenen Massnahmen nach Themen ermöglichen.
Der Bundesrat sieht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.