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20.3687 · Motion · 2020-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Kampagne zu lancieren, welche Kinder und Jugendliche für die negativen Folgen von Mobbing und Cybermobbing sensibilisiert sowie auf mögliche strafrechtliche Folgen hinweist. Im Sinne einer Täterinnen- und Täterprävention soll dabei insbesondere auf die Täterinnen und Täter sowie die Zuschauenden fokussiert werden.

Begründung

Gemäss der EU Kids Online - Studie von 2019 sind über 30 000 Kinder und Jugendliche im Alter von 9-16 Jahren wiederholt von Cybermobbing betroffen, 42 000 von Mobbing von Angesicht zu Angesicht. Mobbing hat dabei sowohl für die Opfer, aber auch für die Täterinnen und Täter, negative Folgen. Die Täterinnen und Täter haben oft Probleme in der Bildungslaufbahn und ein erhöhtes Risiko zum Suchtmittelmissbrauch, die Opfer leiden unter psychischen und psychosomatischen Beschwerden. In schweren Fällen besteht für die Opfer eine erhöhte Suizidgefahr und die Nachwirkungen können bis ins Erwachsenenalter hineinreichen.

Der Bundesrat selber schlägt in seinem Bericht "Zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und

Jugendmedienschutzes der Schweiz" von 2015 als Massnahme des Bundes "regelmässige und offentlichkeitswirksame Aufklarungs- und Praventionskampagnen für Kinder, Jugendliche und Erziehende zu spezifischen Risiken im Umgang mit digitalen Medien (bspw. Cybermobbing ...)" vor. Es gilt, die Kinder mit diesem gravierenden Problem nicht allein zu lassen. Bspw. mit einer Social Media Kampagne könnten Kinder und Jugendliche gezielt wie kostengünstig erreicht und für die Thematik sensibilisiert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Kinder- und Jugendschutz liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone. Der Bund seinerseits verfolgt mit der Nationalen Plattform Jugend und Medien des Bundesamts für Sozialversicherungen das Ziel, die Kinder und Jugendlichen zu befähigen, Medien sicher, altersgerecht und verantwortungsvoll zu nutzen. Das Anliegen der Motion kann dabei im Rahmen dieser Plattform mit den vorhandenen Ressourcen bearbeitet werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.