20.3732 · Interpellation · 2020-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für nukleare Sicherheit. Es beaufsichtigt die Atomkraftwerke, die Zwischenlager für radioaktive Abfälle, die Nagra sowie die nuklearen Forschungseinrichtungen des PSI. Das ENSI ist für die Sicherheit der atomaren Anlagen verantwortlich. Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI.
Die Mitglieder des ENSI-Rats verfügen insbesondere über Fachkenntnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie über Managementerfahrungen und sie dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein Amt bekleiden, welches geeignet ist, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Sie dürfen in keiner Beziehung stehen, die den Anschein der Voreingenommenheit erwecken kann.
Der Bundesrat wählte Martin Zimmermann auf den 1. April 2017 als Mitglied des ENSI-Rates und auf den 1. Januar 2020 als dessen Präsident. Damit wurde Zimmermann oberster Aufseher über die nuklearen Anlagen der Schweiz und trägt für die Sicherheit der Bevölkerung eine grosse Verantwortung.
Den Medien war zu entnehmen, dass bei der Wahl von Martin Zimmermann die Interessensbindungen nicht vollständig offengelegt wurden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Interessensbindungen aller ENSI-Ratsmitglieder offengelegt werden?
2. Ist diese Transparenz derzeit gewährleistet und wie wird sie weiterhin sichergestellt?
3. ENSI-Ratsmitglieder dürfen nicht den Anschein von Voreingenommenheit erwecken. Trifft dies für alle Mitglieder inklusiv den Präsidenten zu?
4. Sind die Mitglieder genügend unabhängig von den Betreibern der Atomanlagen, um sie glaubwürdig beaufsichtigen zu können?
5. Für seine Glaubwürdigkeit muss der ENSI-Rat breit aufgestellt sein. Ist diese breite Fachkompetenz gegeben und sich auch atomkritische Fachleute eingebunden?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu (1) - (4): Die Mitglieder des ENSI-Rates dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen (Art. 6 Abs. 3 ENSIG). Der Bundesrat hat dazu auf Verordnungsstufe (Art. 4-4b der Verordnung vom 12. November 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, ENSIV; SR 732.21) eine ausführliche Unvereinbarkeitsregelung erlassen. Die Interessenbindungen werden im Verzeichnis nach Artikel 8k RVOV (in Kraft seit 1.1.2017) publiziert.
Das UVEK hat zudem aufgrund der aktuellen parlamentarischen Vorstösse die Mitglieder des ENSI-Rates gebeten, ihre Interessenbindungen zu aktualisieren. Anhand der verfügbaren Informationen kann das UVEK bestätigen, dass kein Mitglied des ENSI-Rates eine Mitgliedschaft bei einer Organisation ausweist, die den Anschein der Voreingenommenheit erweckt (Art. 4 ENSI-Verordnung). Frau Pralong Fauchère, Mitglied des ENSI-Rates seit Januar 2020, hat im Juli 2019 ihre Mitgliedschaft beim Nuklearforum gekündigt.
Zu (5): Kernaufgabe des ENSI ist es, den sicheren Betrieb von Kernanlegen in der Schweiz zu beaufsichtigen. Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Für Mitglieder des ENSI-Rates wurde ein Anforderungsprofil verfasst, welches für das Kollegium des ENSI-Rates spezifische Kompetenzen (bspw. Managementerfahrung im Bereich von Industrien mit Sicherheitsbezug, Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Wissenschaft und Forschung) und umfassendes Fachwissen (bspw. fundierte Kenntnisse in Reaktortechnik und -sicherheit, Strahlenschutz, aber auch in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht und Kommunikation) vorsieht. Zudem sieht das Anforderungsprofil spezifische Anforderungen an die einzelnen Mitglieder sowie das Präsidium vor und enthält Richtwerte für die Vertretung der Landessprachen sowie der beiden Geschlechter. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Anforderungsprofil mit der aktuellen Zusammensetzung des ENSI-Rates erfüllt wird.
Herr Martin Zimmermann hat am 24. Juni 2020 seinen Rücktritt als Präsident des ENSI-Rates erklärt. Er ist per Ende Juni aus dem ENSI-Rat ausgeschieden. Das UVEK ist bemüht, dem Bundesrat so rasch wie möglich eine geeignete Kandidatin / einen geeigneten Kandidaten für die Besetzung des Präsidiums zur Wahl vorzuschlagen, welche die umfassenden Anforderungen gemäss Anforderungsprofil erfüllt.
Antwort des Bundesrates.