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20.3733 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In seinem Bericht "Renaturierung der Schweizer Gewässer: Stand ökologische Sanierung Wasserkraft 2018" weist das Bundesamt für Umwelt BAFU mehrfach auf die fehlenden Ressourcen hin, um die aufwändigen Projekte zu begleiten und die gesetzlich geforderte Sanierungsfrist bis 2030 einhalten zu können. Unter anderem stellen die personellen Ressourcen beim BAFU einen Engpass dar, welcher zu erheblichen Verzögerungen bei den Planungen führt.

Im Bereich der Gewässerrenaturierung ist das BAFU mitverantwortlich für den Verzug der Sanierungen. Auf die Nachfrage eines Journalisten hat das BAFU bestätigt, dass nur ein Drittel der benötigten Stellen bewilligt wurden.

Der Bund untergräbt durch den Personalmangel bewusst seine eigene Gesetzgebung. Das kann nicht im Interesse des Bundes und des Gesetzgebers sein.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Aussage korrekt, dass nur ein Drittel der benötigten Stellen für den Vollzug bewilligt wurden? Wenn ja, wie soll das Gesetz ohne das notwendige Personal umgesetzt werden?

2. Die gesetzlich geforderte Sanierungsfrist der Gewässer dauert bis 2030. Wie stark ist die Sanierung durch den Personalmangel im Verzug?

3. Wie viele zusätzliche Stellen sind für einen korrekten Vollzug des Gewässerschutzes nötig? Ist der Bundesrat bereit zusätzliche Stellen zu bewilligen, damit die Biodiversität durch den Bummelvollzug nicht noch grösseren Schaden erleidet?

4. Gibt es weitere Vollzugsstellen im Bereich Umwelt, die mit zu wenig Personal ausgestattet sind? Wenn ja, welche Massnahmen werden eingeleitet, um den Personalmangel zu beheben und die den gesetzlichen Vollzug zeitgerecht zu ermöglich?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Derzeit werden im Bundesamt für Umwelt (BAFU) 300 Stellenprozente, ergänzt mit Aufträgen an spezialisierte Fachbüros für die anfallenden Arbeiten zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft eingesetzt. Das UVEK hat im Jahr 2016 den Stellenbedarf beim BAFU für die ökologische Sanierung der Wasserkraft auf insgesamt 900 Stellenprozente geschätzt. Angesichts der Motion Müller (15.3224) "Begrenzung des Wachstums der Personalausgaben", der Motion der ständerätlichen Finanzkommission (15.3494) "Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren", und weil noch wenige Projekte beim BAFU einreicht waren, wurden damals 300 bestehenden Stellenprozente für die Wasserkraft verstetigt. Mit gleichem Beschluss wurden ebenfalls 300 Stellenprozente für die Revitalisierung der Gewässer verstetigt. (Im Gegensatz zur Sanierung Wasserkraft, bei der sowohl die Subventionen wie auch das Personal über den Netzzuschlagfonds finanziert werden, belasten die Revitalisierungen der Fliessgewässer den ordentlichen Bundeshaushalt.) 2016 wurde zusätzlich festgehalten, dass der Bundesrat - wenn die Beurteilung der Gesuche mit den bestehenden Ressourcen nicht mehr möglich sei - die Situation neu beurteilen würde.

Zu 2)

Gemäss der kantonalen Berichterstattung zur ersten Umsetzungsperiode (2015-2018) wurden bis Ende 2018 erst circa zwei Prozent der Sanierungsmassnahmen umgesetzt. Bei 17 Prozent der Sanierungsprojekte wurden die Arbeiten gestartet. Dieser Umsetzungsstand lässt sich dahingehend erklären, dass sich der Vollzug in dieser ersten Umsetzungsperiode noch in der Anlaufphase befand - Projekte müssen zuerst geplant werden, bevor sie umgesetzt werden können. Die Projektbeurteilung durch den Bund dauert mit den bestehenden Ressourcen i.d.R. sechs bis zwölf Monate.

Zu 3)

Um die steigende Anzahl an Sanierungsprojekten zu begleiten und fristgerecht in fachlicher und finanzieller Hinsicht zu beurteilen, werden zusätzliche Stellenprozente nötig sein. Der effektive Bedarf wird in den nächsten Monaten, unter Einbezug der kantonalen aktualisierten Planungen, ermittelt. Der Bundesrat wird voraussichtlich 2021 oder 2022 die Situation neu beurteilen und über allfällige zusätzliche Stellen beschliessen. Dabei hat der Bundesrat die Stellenanträge aus der gesamten Bundesverwaltung, die sich aus der Übernahme neuer Aufgaben ergeben, jeweils zu priorisieren, um der vom Parlament geforderten Zurückhaltung in der Schaffung neuer Stellen Rechnung zu tragen.

Zu 4)

Der Vollzug der Umweltgesetzgebung ist in erster Linie Aufgabe der Kantone. Der Bund hat nur in wenigen Bereichen selber Vollzugsaufgaben wahrzunehmen. Seine Aufgaben sind daher in erster Linie die Unterstützung der Kantone mittels Beratung und finanziellen Beiträgen, die Beobachtung des Umweltzustandes, die Entwicklung von Lösungen zur Bewältigung von Umweltschäden und dabei wo nötig die Vorbereitung neuer Rechtssetzungsprojekte. Die personellen und finanziellen Mittel für den Vollzug durch die Kantone sind unterschiedlich und hängen neben der Grösse der einzelnen Kantone auch von deren finanziellen Möglichkeiten und der jeweiligen Priorisierung der Aufgaben im Bereich Umwelt - im Vergleich zu anderen Bereichen - ab.

Antwort des Bundesrates.