20.3756 · Motion · 2020-06-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall dahingehend anzupassen, dass direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende über den 16. Mai 2020 hinaus (und bis spätestens 16. September 2020) anspruchsberechtigt bleiben, wenn sie nachweislich aufgrund der ausserordentlichen Situation einen Erwerbsausfall erleiden.
Begründung
Angesicht der wirtschaftlichen Lage nach der COVID19 Pandemie ist die Beschäftigungssituation weiterhin sehr angespannt. Deshalb sollen die Massnahmen weitergeführt werden, damit Arbeitsplätze erhalten und die Menschen nicht in Existenzschwierigkeiten geraten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.