20.3772 · Motion · 2020-06-18
Departement des Innern
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Anzahl Kinder, die Zeuginnen oder Zeugen von häuslicher Gewalt sind, statistisch zu erfassen. Diese jährliche oder zumindest in regelmässigem Abständen geführte Statistik wird aufzeigen, wie viele Kinder in Haushalten gemeldet sind, in denen Polizeieinsätze aufgrund von häuslicher Gewalt stattfinden.
Begründung
Gemäss Artikel 19 der Kinderrechtskonvention müssen Kinder vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich die Schweiz verpflichtet, Kinder besonders vor häuslicher Gewalt zu schützen und die einschlägigen Daten zur Umsetzung dieser Konvention zu sammeln (Art. 11 und 26). Die bestehende Polizeiliche Kriminalstatistik erhebt lediglich die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten. Fälle häuslicher Gewalt können zwar gesondert ausgewertet werden aber dadurch werden nur die Anzahl Kinder als Opfer im strafrechtlichen Sinne bekannt. Kinder sind aber auch betroffen von häuslicher Gewalt, indem sie während der Gewalttätigkeiten im selben Raum anwesend sind, diese in einem Nebenraum mitanhören oder die Auswirkungen der Gewalt - wie Verletzungen oder Verzweiflung - an den Eltern oder nahen Bezugspersonen wahrnehmen. Das Miterleben von Gewalt gegen einen Elternteil oder eine nahe Bezugsperson als Zeuginnen oder Zeugen ist für Kinder eine Form der psychischen Gewalt, die gravierende Folgen haben kann. Diese Kinder sind aktuell nicht systematisch statistisch erfasst. Kantonalen Statistiken zufolge sind bei über der Hälfte der Polizeieinsätze aufgrund von häuslicher Gewalt Kinder anwesend; gestützt auf bestehenden partiellen kantonalen Zahlen (vgl. die diversen kantonalen Erhebungen in den Informationsblätter 9 und 17 und im Forschungsbericht "Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen" des EBG) kann geschätzt werden, dass in der Schweiz die Polizei mindestens 20-mal pro Tag auf Kinder trifft, die elterliche Paargewalt miterleben mussten. Nicht alle Kantone erfassen solche Daten und wenn sie es machen, tun sie es nicht einheitlich. Nur dank einer nationalen Statistik kann man sich ein Gesamtbild des Phänomens machen, um den Kindern den nötigen Schutz und die Unterstützung anzubieten sowie den Verpflichtungen der Kinderrechtskonvention und der Istanbul-Konvention nachzukommen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst gemäss Strafgesetzbuch sämtliche polizeilich registrierten Straftaten, einschliesslich der durch Gewaltdelikte geschädigten Personen aller Altersklassen. Die nationalen Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht.
Darüber hinaus hat das Bundesamt für Statistik (BFS) zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) bereits 2013 Internetseiten zum Thema häusliche Gewalt publiziert (Katalog der polizeilich registrierten Straftaten gemäss Strafgesetzbuch, beschuldigte/geschädigte Personen nach Geschlecht, Alter und Beziehung zwischen beschuldigter und geschädigter Person): www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Häusliche Gewalt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine vertiefte Analyse der Situation veröffentlicht, die seither regelmässig aktualisiert wurde.
Die Opferhilfestatistik (OHS) unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kriminalität und Strafrecht > Opferhilfe gibt darüber hinaus Auskunft über die Zahl der bei Opferhilfestellen in Anspruch genommenen Beratungen sowie die von den Kantonen ausgerichteten Entschädigungen und Genugtuungsleistungen. Sie liefert nationale Ergebnisse zur Situation der Opfer oder ihrer Angehörigen verschiedener Altersklassen sowie zu den Straftaten und der Täter-Opfer-Beziehung. Die begangene Straftat wird anhand der Angaben des Opfers beurteilt.
Sämtliche zuständigen Bundesämter arbeiten eng zusammen, um die Lücken in der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz gemäss den Empfehlungen des Bundesrates vom 19. Dezember 2018 zu schliessen. Diese betreffen auch den Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt, obwohl dieser hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fällt.
Der Bundesrat erachtet die vorliegenden nationalen Statistiken in diesem Bereich als ausreichend, um aussagekräftige Ergebnisse zur Situation in den Kantonen zu erhalten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.