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20.3802 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

2014, drei Jahre nachdem der Bundesrat beschlossen hat, schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen, wirbt der Atomphysiker Martin Zimmermann, Chef des Bereichs "Nukleare Energie und Sicherheit" des PSI für die Erforschung zukünftiger Atomreaktoren. 2017, drei Jahre später, wird Zimmermann vom Bundesrat in den Ensi-Rat gewählt, 2019 wird er zum Vize-Präsidenten und seit dem 1. Januar 2020 ist er deren Präsident, und damit der oberste Aufseher über die Atomkraftwerke der Schweiz.

Zimmermann war vor 2017 jahrelang Mitglied der Atomlobby und er blieb Mitglied des Nuklearforums (NF) und der Schweizerischen Gesellschaft der Kernfachleute (SGK) bis zu seiner Wahl zum Ensi-Rats-Präsidenten. Zimmermann erklärte gegenüber Infosperber, dass der Bundesrat über seine Interessensbindungen informiert war. Das UVEK bestreitet hingegen die Kenntis seiner Mitgliedschaften. Klar ist, dass Interessenbindungen gemäss dem Regierungs- und Verwaltungsorganisations-Gesetz (RVOG) und der dazugehörigen Verordnung (RVOV) "vor der Wahl" offengelegt werden müssen. Falls Interessenbindungen verschwiegen werden, ist eine Abwahl möglich (vgl. dazu RVOV, Art. 8f, Abs. 4). Die Ensi-Vorordnung des Bundes geht noch weiter und hält fest, dass Mitglieder des Ensi-Rats "in keiner Beziehung stehen dürfen, die den Anschein der Voreingenommenheit erwecken kann".

Aktuell ist Zimmermann laut der Liste der Interessensbindungen des Bundes Mitglied des EU-Projektes Samosafer, an dem auch das PSI beteiligt ist, dessen Atomanlagen unter der Oberaufsicht des Ensi-Rats stehen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

1. Steht diese Tätigkeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit des Ensi-Rats?

2. Das Euratom-Projekt Samosafer erforscht und propagiert zukünftige Atomreaktoren, obwohl die Schweiz den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat. Erweckt dieses Engagement für zukünftige Atomreaktoren nicht den "Anschein der Voreingenommenheit" und verstösst folglich gegen Artikel 4, Absatz 2 der Ensi-Verordnung?

3. Gedenkt der Bundesrat die Konsequenzen nach RVOV, Artikel 8f, Absatz 4 zu ziehen?

4. Gibt es weitere amtierende Mitglieder des ENSI-Rates, die aktuell oder früher Mitglied beim Nuklearforum, der SGK oder einer anderen in- oder ausländischen Atomlobby-Organisation sind oder waren oder Anlagen beaufsichtigen müssen, in deren Betrieb sie früher selbst involviert waren?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu (1) und (3): Kernaufgabe des ENSI ist es, den sicheren Betrieb von Kernanlegen in der Schweiz zu beaufsichtigen. Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Für Mitglieder des ENSI-Rates wurde ein spezifisches Anforderungsprofil verfasst, welches auch die Anforderungen an das Präsidium definiert. Herr Martin Zimmermann erfüllte bei seiner Wahl in den ENSI-Rat im Jahr 2017 als auch bei der zum Präsidenten des ENSI-Rates im Jahr 2019 dieses Anforderungsprofil.

Die Mitglieder des ENSI-Rates dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen (Art. 6 Abs. 3 ENSIG). Der Bundesrat hat dazu auf Verordnungsstufe (Art. 4-4b der Verordnung vom 12. November 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, ENSIV; SR 732.21) eine ausführliche Unvereinbarkeitsregelung erlassen. Die Interessenbindungen werden im Verzeichnis nach Artikel 8k RVOV (in Kraft seit 1.1.2017) publiziert.

Der Bundesrat hatte bei der Wahl von Herrn Martin Zimmermann in den ENSI-Rat 2017 sowie bei dessen Wahl ins Präsidium 2019 keine Kenntnis von Herrn Zimmermanns Mitgliedschaften beim Nuklearforum und der Schweizerischen Gesellschaft der Kernfachleute (SGK). Aus einer ausserberuflichen Mitgliedschaft in einem Verein, ohne Führungs- oder Aufsichtsfunktion und ohne Leitungs- oder Beratungstätigkeit, kann nicht zwingend auf eine Interessenbindung geschlossen werden. Herr Zimmermann ist zudem zum Amtsantritt per 1. Januar 2020 als Präsident des ENSI-Rates aus der Schweizerischen Gesellschaft für Kerntechnik, (SGK) und dem Nuklearforum ausgetreten. Das UVEK wurde nachträglich über diesen Austritt informiert.

Herr Martin Zimmermann hat am 24. Juni 2020 seinen Rücktritt als Präsident des ENSI-Rates erklärt. Er ist per Ende Juni aus dem ENSI-Rat ausgeschieden.

Zu (2): Samosafer ist ein Euratom-Projekt. Die Schweiz ist Mitglied bei Euratom, weil dort insbesondere auch Fragen der Sicherheit und des Rückbaus von Kernkraftwerken behandelt werden. Auch stehen Fragen der Sicherheit im Vordergrund des Projektes Samosafer. Herr Zimmermann nahm in der Funktion als Mitglied des Advisory-Boards des EU-Projektes Samosafer keine Aufträge einer vom ENSI beaufsichtigten Organisation weder im engeren noch im weiteren Sinn wahr. Die in Art. 4 ENSIV geforderte Unabhängigkeit war deshalb aus Sicht des Bundesrates durch Herrn Zimmermanns Mitgliedschaft beim Projekt Samosafer nicht in Frage gestellt.

Zu (4): Das UVEK hat aufgrund der aktuellen parlamentarischen Vorstösse die Mitglieder des ENSI-Rates gebeten, ihre Interessenbindungen zu aktualisieren. Anhand der verfügbaren Informationen kann das UVEK bestätigen, dass kein Mitglied des ENSI-Rates eine Mitgliedschaft bei einer Organisation ausweist, die den Anschein der Voreingenommenheit erweckt (Art. 4 ENSI-Verordnung). Frau Pralong Fauchère, Mitglied des ENSI-Rates seit Januar 2020, hat im Juli 2019 ihre Mitgliedschaft beim Nuklearforum gekündigt.

Antwort des Bundesrates.