20.3829 · Interpellation · 2020-06-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die COVID-19-Krise hat uns in Beziehung auf das Gesundheitswesen vor Augen geführt, was schon länger bekannt ist: die seit langem herrschenden Spardruck, Renditedenken sowie Wettbewerbsgedanken unter den Spitälern hat negative Folgen für Patient*innen und Personal. Die erforderlichen präventiven Massnahmen wurden wohl auch aus Kostengründen nur ungenügend oder gar nicht getroffen. Schon früher durch angeprangerte Zustände wie Mangel an qualifiziertem Personal, knapp berechnete Stellenpläne, minimale Ausstattung der Lager mit Schutzmaterial und technischen Mitteln haben sich während der Corona-Krise so zugespitzt, dass die Gesundheit von Personal und Patient*innen unnötig gefährdet wurde.
Wir alle sehen in der Krise die Wichtigkeit eines funktionierenden Gesundheitswesens für Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Wichtigkeit geht über Franken und Rappen hinaus und lässt sich nicht in Planspielen berechnen. Eine gute Gesundheitsversorgung ist auch nicht plan- und optimierbar wie die Herstellung eines Konsumguts. Sie muss deshalb als Service public gelten, der etwas kosten darf. Denn fehlende Vorhalteleistungen und Reserven lassen sich bei plötzlichem Bedarf nicht kurzfristig schaffen. Zu wenige Kapazitäten bei medizinischem Personal und Material kommen am Ende teuer zu stehen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gedenkt er die gescheiterte Strategie von Spardruck und Renditedenken so zu bremsen, damit im Gesundheitswesen wieder der Service public-Gedanke mehr gefördert wird und präventive Massnahmen mehr in den Vordergrund rücken?
2. Geht er mit mir einig, dass es für die Zukunft mehr Kapazitäten an medizinischem Personal und Material braucht, damit wir für weitere Krisen gewappnet sind?
3. Wird er einen Massnahmenplan erarbeiten, damit in Zukunft das Gesundheitswesen wieder dafür das ist, wofür es gedacht ist: für die Gesundheit von uns allen und insbesondere der Patient*innen?
4. Welche Pläne bestehen, damit Empfehlungen und Vorgaben (bspw. gemäss Pandemieplan) bezüglich Reserven in Bezug auf Personalkapazitäten und Material eingehalten und kontrolliert werden?
5. Stimmt der Bundesrat zu, dass zur Erreichung der genannten Ziele die Arbeitsbedingungen für das Personal eine zentrale Rolle spielen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Eine der zentralen Aufgaben des Staates ist der Erhalt und die Förderung der Gesundheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Mit der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit2030 vom Dezember 2019 verfolgt der Bundesrat - wie schon in Gesundheit 2020 - die Vision, dass "die Menschen in der Schweiz unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und ihrem sozioökonomischen Status in einem gesundheitsförderlichen Umfeld leben und von einem modernen, qualitativ hochwertigen und finanziell tragbaren Gesundheitssystem profitieren. " Die Strategie des Bundesrates orientiert sich also am Bedarf der Menschen und an ihren Vorstellungen von einem gesunden Leben sowie einer guten Versorgung.
Damit die Gesundheitsversorgung aber auch weiterhin für alle Menschen in der Schweiz finanziell tragbar bleibt, will Gesundheit 2030 auch einen Beitrag zur Dämpfung der Kosten leisten. Der Bundesrat hat deshalb bereits im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet, das Massnahmen enthält, welche die Kostenentwicklung mit einer Steigerung der Effizienz nachhaltig dämpfen sollen, ohne die notwendigen medizinischen Leistungen einzuschränken. Die Vernehmlassung für ein zweites Paket wurde am 19. August eröffnet. Die Massnahmen sind so ausgestaltet, dass auch aussergewöhnlichen Situationen wie der aktuellen COVID-19-Krise Rechnung getragen werden kann.
2. Die Kapazitäten an medizinischem Personal und Material dauernd auf eine Krise auszurichten, würde zu einer massiven Überkapazität und zu einem enormen Kostenanstieg im Gesundheitswesen führen. Die unabhängig von der Covid-19-Krise bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Fachkräftesituation im Schweizerischen Gesundheitswesen sind dem Bundesrat seit Langem bekannt. Er hat mit dem 2012 lancierten Masterplan "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" im Hinblick auf den prognostizierten Ärztemangel reagiert. Mit dem "Sonderprogramm Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin" und der damit verbundenen Anschubfinanzierung des Bundes, welche durch die Erhöhung des Kredits für projektgebundenen Beiträge nach HFKG in den Jahre 2017 - 2020 um 100 Millionen Franken erfolgte, soll das vom Bundesrat empfohlene Ziel von zusätzlichen 1'300 Abschlüsse in Humanmedizin pro Jahr erreicht werden. Im Rahmen des Masterplans "Bildung Pflegeberufe" und der Initiative zur Bekämpfung des Fachkräftemangels konnte der Pflegepersonalbestand seit 2012 um 17 Prozent erhöht. Mit den zusätzlichen Bildungsförderungsmassnahmen, wie sie im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (parlamentarische Initiative 19.401) vorgesehen sind, unterstützt der Bundesrat eine nachhaltige Stärkung der Pflegeberufe.
4. Der nationale Pandemieplan dient Bund und Kantonen als allgemeines Strategiedokument. Dementsprechend müssen alle darin zusammengefassten Vorbereitungs- und Bewältigungsmassnahmen auf die aktuellen Bedürfnisse der COVID-19 Pandemie angepasst werden. Die Pandemievorbereitung in der Schweiz entsprach dennoch weitgehend den Vorgaben im Pandemieplan. Die Umsetzung der Empfehlungen für Mindestlagermengen in den Kantonen, Unternehmen und der Bevölkerung unterliegen der Eigenverantwortung und wurden wohl nur teilweise umgesetzt. Im Nachgang an die COVID-19 Pandemie wird der nationale Pandemieplan zusammen mit den Partnern überarbeitet und die Frage zu Materialreserven angegangen. Vorgaben zu Personalbeständen zu machen, obliegt den Kantonen.
5. Wie das Ressortforschungsprojekt des BAG "Massnahmen für den Personalerhalt in der Langzeitpflege" von 2017 bis 2019 zeigt, hängt die Attraktivität des Berufs wie auch die Berufsverweildauer und somit die Versorgung mit genügend Fachkräften sehr stark von den Arbeitsumgebungsfaktoren ab, worunter unter anderem die Qualität der Arbeitsbedingungen fällt. Der Umstand, dass die Schweiz im Bereich des medizinischen und pflegerischen Nachwuchses in den letzten Jahren eine z. T. erhebliche Steigerung der Abschlüsse erreichen konnte, weist darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen im Schweizerischen Gesundheitswesen nicht schlecht sind. Die nach wie vor hohen Berufsausstiegsquoten deuten jedoch darauf hin, dass in gewissen Bereichen, insbesondere der Langzeitpflege, Verbesserungspotential bestehen dürfte. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass Vereinbarungen zu Arbeitsbedingungen, Sache der Arbeitsvertragsparteien und der Sozialpartner sind. Das Parlament hat es bisher stets abgelehnt, in diese Kompetenzen und in die Branchenautonomie einzugreifen. Zentrale Fragen der Arbeits- und Dienstplanung können zudem nur auf betrieblicher Ebene gelöst werden.
Antwort des Bundesrates.