Die Zulassung von giftigen und sehr giftigen Pflanzenschutzmitteln für die Privatanwendung rasch aufheben
20.3831 · Motion · 2020-06-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Zulassung von giftigen und sehr giftigen Pflanzenschutzmitteln für die Privatanwendung rasch aufzuheben.
Begründung
In seiner Antwort auf die Interpellation 13.4162 von Beat Jans schrieb der Bundesrat vor mehr als sechs Jahren:
"Die Zulassung der Pflanzenschutzmittel ist heute noch nicht in solche für berufliche und nichtberufliche Anwendungen getrennt. Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSVM; SR 916.161) sieht vor, dass in der Bewilligung spezifiziert wird, ob sich das Mittel für eine nichtberufliche Verwendung eignet. Dies muss auf der Verpackung angegeben sein. Die Umsetzung dieser Bestimmung ist im Gange, und die Liste der Mittel, die sich für eine solche Verwendung eignen, soll 2015 veröffentlicht werden. Laut Pflanzenschutzmittelverordnung sind die Abgabe von als sehr giftig eingestuften Pflanzenschutzmitteln an nichtgewerbliche Anwenderinnen und Anwender sowie deren Verwendung in Siedlungsgebieten verboten. Ausserdem schreibt die Verordnung vor, dass Mittel für den nichtgewerblichen Gebrauch so zubereitet und verpackt werden müssen, dass ihre Dosierung bei der Anwendung erleichtert wird."
Die angekündigte Liste wurde vier Jahre später (2019) veröffentlicht und ist alles andere als Benutzerinnen- und Benutzer freundlich!
Auf dieser Liste mit 356 Produkten sind laut Bundesrat noch mindestens 190 für Bienen bzw. für Gewässerleben giftige und besonders giftige Produkte aufgeführt, möglicherweise aber auch solche, die die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können, genotoxisch sind oder krebserregend. Sie sind explizit für die Hobby-Anwendung zugelassen, dürfen daher im Siedlungsgebiet verwendet werden, möglicherweise entgegen geltenden Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung.
Ready-to-use-Produkte, die in geeigneter Dosierung, auf kleinen Flächen und ohne besondere Schutzmassnahmen für Anwenderinnen und Anwender und ihre Familie eingesetzt werden können, sind für den Verkauf an Hobby-Anwenderinnen und Anwender nach wie vor nicht Standard.
Das Verbot des Verkaufs von Produkten für den professionellen Gebrauch an Hobbygärtner ist als Teil des Agrarverordnungspakets 2020 vorgesehen, ist also trotz der geltenden Bestimmungen in der Pflanzenschutzmittelverordnung nach wie vor nicht umgesetzt.
Trotz immer neuen Pestizid-Skandalen scheinen Bundesrat und Verwaltung ihren Versprechungen innert nützlicher Frist und ohne zusätzliche Aufforderungen nicht nachkommen zu wollen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Seit seiner Antwort auf die Interpellation 13.4162 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Dieser Aktionsplan gilt auch für Produkte, die von nichtberuflichen Anwenderinnen und Anwendern verwendet werden. Mit der Publikation der Liste der Produkte, die für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sind, wurde eine erste Massnahme umgesetzt. Als zweite Massnahme hat der Bundesrat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 vorgeschlagen, die Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) dahingehend anzupassen, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, die beruflichen Anwenderinnen und Anwendern vorbehalten sind, an nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender verboten wird.
Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel sieht ausserdem vor, die Kriterien für die Zulassung von Produkten für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender zu verschärfen. Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erarbeiten zurzeit diese neuen Kriterien, die sich nach der Toxizität des jeweiligen Produkts für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt orientieren. Eine Vernehmlassung zum Änderungsentwurf der betreffenden Verordnungen ist für 2021 geplant.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.