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20.3903 · Interpellation · 2020-06-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Welche konkreten Massnahmen will der Bundesrat ergreifen nach dem deutlichen Volksentscheid vom 9. Februar 2020 für die Ausweitung der Antirassismusstrafnorm auf die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung?

2. Will er das Mandat der Eidgenössischen Rassismuskommission (ERK) auf die Bekämpfung homophober Diskriminierung ausweiten oder eine eidgenössische Kommission schaffen, die sich speziell mit diesem Thema befasst?

3. Welche Mittel müssten bereitgestellt werde für eine wirksame Präventions-, Forschungs- und Informationspolitik?

Begründung

Am 9. Februar 2020 hat das Schweizer Stimmvolk die Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung mit 63 Prozent der Stimmen angenommen. Damit hat die Bevölkerung im ganzen Land ein klares Zeichen gegen die Homophobie gesetzt. Die erweiterte Strafnorm tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Der Bundesrat hat dieses Datum an seiner Sitzung vom 3. April 2020 für die Inkraftsetzung der entsprechenden Strafbestimmungen festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Diskriminierung einer Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafbar.

Wir dürfen uns aber nicht mit der strafrechtlichen Regelung zufriedengeben. Daneben sind auch Massnahmen zur Prävention, zur Sensibilisierung und zur Sammlung von Daten zu treffen, ganz nach dem Vorbild dessen, was es bereits im Bereich des Rassismus gibt. So engagiert sich seit 1995 die ERK gegen die Diskriminierung aufgrund der Rasse mit Prävention und Sensibilisierung, mit Untersuchungen, Forschung und Monitoring, mit Information, Beratung und Expertise, mit Kommunikation und Empfehlungen. In der Folge der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, aber auch nach der Annahme der Antirassismusstrafnorm hat der Bundesrat 1995 die ERK eingesetzt. Sie ist eine ausserparlamentarische und unabhängige Kommission.

Es wäre sinnvoll, sich für Aktivitäten gegen Homophobie an diesem Vorbild zu orientieren.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Auch der Bundesrat betrachtet das Ergebnis der Abstimmung vom 9. Februar 2020 zur Erweiterung von Art. 261bis StGB als klares Zeichen, dass die Schweizer Bevölkerung sich aktiv gegen jegliche Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Identität ausspricht. Wie beim Einsatz gegen rassistische Diskriminierung sind strafrechtliche Instrumente mit geeigneten Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen zu ergänzen. Entsprechend dem schweizerischen föderalistischen, subsidiären System sind diese sinnvollerweise vor allem auf Gemeinde- und Kantonsebene zu ergreifen.

2./3. Der Bundesrat wird daher prüfen, in welchem Masse und mit welchen Mitteln die Bundesverwaltung eine koordinierende und unterstützende Rolle einnehmen kann, sei dies durch eine Verwaltungsstelle oder eine ausserparlamentarische Kommission.

Antwort des Bundesrates.