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20.3906 · Motion · 2020-06-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, um die Schweizer Landesversorgung in sehr grossen Krisen sicherzustellen. Hierzu sollen lebenswichtige Güter zur Aufrechterhaltung der Schweizer Volkswirtschaft und Landesversorgung in der Schweiz hergestellt werden müssen. Wo dies nicht möglich oder ökonomisch nicht tragbar ist, sind zumindest hinreichend grosse Pflichtlager zu führen.

Begründung

Während der Covid-Krise wurden diverse, teilweise lebenswichtige medizinische Güter knapp. So etwa zeigte sich ein Mangel an genügend Hygienemasken, Desinfektionsmittel, Ethanol, Schutzkleidung und Medikamente (Narkotika, Antibiotika). Viele dieser Standardprodukte werden kaum mehr in der Schweiz hergestellt, sie werden längst aus dem fernen Osten importiert. Der Schutz der Schweizer Bevölkerung war damit zeitweise allzu stark von ausländischen Herstellern und Lieferketten abhängig und beeinträchtigt.

Doch die nächste grosse Krise, die nächste Pandemie kommt bestimmt. Damit die Schweiz sodann besser gewappnet ist, seien nun rechtzeitig die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Der Bundesrat hat hierzu in einem ersten Schritt den Katalog der lebenswichtigen Güter zu evaluieren und aktualisieren. Danach sei die Abhängigkeit dieser essenzieller Produkte vom Ausland zu reduzieren, indem entweder die Produktion ganz oder teilweise in der Schweiz stattzufinden hat oder aber genügend Pflichtlager geführt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG; SR 531) verfügt der Bund bereits über ein breites Instrumentarium zum Umgang mit Versorgungsstörungen im Krisenfall. Das LVG regelt die Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag. Vorbereitungsmassnahmen des 2. Kapitels im LVG wollen dazu subsidiär zur Privatwirtschaft die Versorgungssysteme des Landes stärken und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft gegen Versorgungsstörungen erhöhen.

Neben den bewährten Massnahmen zur Vorratshaltung hat der Gesetzgeber mit Artikel 5 LVG die Voraussetzungen geschaffen, dass der Bundesrat versorgungsrelevante Unternehmen zu entsprechenden Vorkehrungen verpflichten kann. Unternehmen, die in der Herstellung von lebenswichtigen Gütern tätig und für die wirtschaftliche Landesversorgung von besonderer Bedeutung sind, könnten auf dieser Basis bereits heute zur Einrichtung und Aufrechterhaltung von inländischen Produktionskapazitäten verpflichtet werden. Dabei ist jedoch das Grundprinzip der Subsidiarität des staatlichen Handelns zu beachten.

In der Schweiz sind in erster Linie die privaten Akteure verantwortlich für die Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen.

Die schweizerische Wirtschaft ist stark in die internationalen Liefer- und Produktionsketten eingebunden und profitiert von den guten Beziehungen der Schweiz zu ihren Handelspartnern und der internationalen Zusammenarbeit. Diesem Aspekt sowie möglichen wettbewerbsverzerrenden Effekten ist bei solch starken Eingriffen in die unternehmerische Freiheit, wie sie eine Verpflichtung zur Sicherstellung inländischer Produktionskapazitäten darstellt, ganz besonders Rechnung zu tragen. Dank der Flexibilität der Unternehmen, der internationalen Zusammenarbeit, den Freihandelsabkommen der Schweiz und gezielten unterstützenden Massnahmen des Bundes bei der Beschaffung von medizinischen Gütern konnte die Versorgung der Schweiz während der Covid-19-Krise trotz gelegentlicher Lieferverzögerungen sichergestellt werden.

Es ist eine ständige Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung, ihr Instrumentarium laufend zu prüfen und an verändernde Herausforderungen anzupassen. Dazu dienen regelmässig erarbeitete Gefährdungs- und Verwundbarkeitsanalysen zur Versorgung mit lebenswichtigen Gütern.

Der Bundesrat hat aufgrund der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie bereits eine Überprüfung der Pflichtlagerhaltung in Aussicht gestellt (vgl. z.B. Stellungnahmen zu den Motionen 20.3197 Burgherr und 20.3448 Michaud Gigon sowie zum Postulat 20.3241 FDP-Liberale Fraktion).

Die auf eine Pandemie ausgerichteten Vorbereitungsmassnahmen werden im Influenza-Pandemieplan des Bundes abgebildet. Die Vorratshaltung ist Teil dieses Plans. Die neu erhobenen Anforderungen an die Vorratshaltung von Heilmitteln (Arzneimittel, Medizinprodukte) und persönlichen Schutzausrüstungen sind soweit wie möglich mit den jeweils geeignetsten Instrumenten umzusetzen. Dazu gehören neben der obligatorischen Pflichtlagerhaltung beispielsweise die Verpflichtung von einzelnen Unternehmen zur Haltung von Mindestvorräten oder der Aufbau inländischer Produktionskapazitäten. Die hierzu nötigen Evaluationen und Studien können jedoch erst nach Abschluss der Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Angriff genommen werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente zusammen mit den richtigen Lehren aus der geplanten Überprüfung der Pflichtlagerhaltung ausreichend sind, um die Versorgung der Schweiz im Krisenfall sicherzustellen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.