Lexipedia

20.3909 · Interpellation · 2020-06-19

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Mind-the-gap-Strategie des Bundesrates ist im Grundsatz schlüssig und kohärent. Für den Fall eines No Deal Brexits hat der Bundesrat bis jetzt allerdings nur zwei Auffangabkommen im Migrationsbereich genehmigt. Es werden aber zahlreiche weitere Sektoren betroffen sein (Technische Handelshemmnisse, Verkehr, Landwirtschaft etc.)

Die rechtliche und politische Ausgangslage ist bei einem No Deal Brexit anspruchsvoll. Einerseits kommt es in diesem Fall zu erheblichen Rechtsunsicherheiten im Verhältnis Grossbritannien und Europäische Union. Anderseits ist die Schweiz über die bilateralen Verträge in verschiedenen Bereichen im europäischen Binnenmarkt verankert - ein Zustand, der wiederum nicht gefährdet werden darf.

Die aktuellen Entwicklungen im Verhältnis Grossbritannien und Europäische Union sind dergestalt, dass ein No Deal Szenario weiterhin möglich ist. Klarheit dürfte sich erst gegen Schluss des Verhandlungspokers ergeben. Vor diesem Hintergrund tut die Schweiz gut daran, sich auch auf dieses Szenario vertiefter vorzubereiten und die Eventualplanung auszuweiten.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.

1. Wo steht die mind-the-gap-Strategie mit Blick auf ein Szenario eines No-Deal-Brexits? Welche weiteren organisatorischen und zeitlichen Vorkehrungen hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang getroffen?

2. In welchen Bereichen sind beim Szenario eines No-Deal-Brexits Regelungslücken zu erwarten und welche wirtschaftlichen Auswirkungen ergeben sich für die Schweiz?

3. Welche Eventualplanungen treibt der Bundesrat auf innen- und aussenpolitischer Ebene voran, um den Schaden dieses Szenarios zu minimieren?

4. In welchen Bereichen sind Verhandlungsmandate für weitere Auffangabkommen in Vorbereitung?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1: Die Schweiz ist gut vorbereitet auf das Ende der Übergangsperiode nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK). Mit dem Ziel, das bestehende Verhältnis zum UK bestmöglich zu sichern, hat die Schweiz im Rahmen der Mind the gap-Strategie eine Reihe von Abkommen mit dem UK abgeschlossen. Diese Abkommen in den Bereichen Handel, Migration, Luftverkehr, Strassenverkehr und Versicherungen werden angewendet sobald die im Austrittsabkommen EU-UK festgelegte Übergangsperiode Ende 2020 ausläuft. Ein grosser Teil der gegenüber dem UK geltenden Rechte und Pflichten bleibt damit gewahrt.

Zu Fragen 2 und 3: Lücken bestehen namentlich noch in Bereichen, die vom künftigen Verhältnis EU-UK und/oder von innenpolitischen Entscheidungen im UK abhängen. Im Handelsbereich betroffen sind einige Kapitel des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse, Teile des Agrarabkommens (inkl. sog. "Veterinärabkommen") und das Zollsicherheitsabkommen. Wenn das UK und die EU inskünftig darauf verzichten, ihre Rechtsgrundlagen in diesen Bereichen auf einander abzustimmen, werden für die Schweiz gegenüber dem UK die gleichen Bedingungen gelten wie in den Beziehungen mit anderen Ländern. Zudem könnte es am Ende der Übergangsperiode zu einer Einschränkung der Ursprungskumulation kommen. Im Bereich der Migration betreffen die offenen Fragen die Zulassung zum Arbeitsmarkt, die Dienstleistungserbringer, die Koordinierung der Sozialversicherungen und die Anerkennung ausländischer Diplome (wobei in letztem Bereich eine allfällige Lücke aufgrund einer Übergangsregelung erst ab 2025 eintritt). Die Gespräche zwischen dem UK und der Schweiz laufen weiter mit dem Ziel, die Lücken in den genannten Bereichen so weit als möglich zu schliessen. Darüber hinaus arbeiten die Schweiz und das UK daran, die gegenseitigen Beziehungen wo möglich und sinnvoll auszubauen - u.a. um der Schweizer Wirtschaft im Verhältnis zum UK neue Opportunitäten zu eröffnen ("Mind the gap-Plus"). Allfällige Verhandlungsmandate werden gemäss den geltenden Bestimmungen mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert.

Zu Frage 4: Die Möglichkeit von befristeten Lösungen z.B. im Bereich der Zulassung zum Arbeitsmarkt, welche nach dem Ende der Übergansperiode zur Anwendung kommen würden, ist Teil der laufenden Diskussionen mit dem UK. Es finden diesbezügliche exploratorische Gespräche, jedoch noch keine Verhandlungen statt.

Antwort des Bundesrates.